Ausbau der Offshore-Windenergie
Die Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Helmut Dammann-Tamke, Ansgar Focke, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:
Am 21. November 2013 veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Pressemitteilung mit der Überschrift: „Olaf Lies freut sich über großen Verhandlungserfolg des Ministerpräsidenten: Endlich Planungssicherheit für die Offshorewindenergie“. In der Pressemitteilung heißt es u. a.: „Die vereinbarten 6,5 Gigawatt werden wir schaffen und damit endlich auch die Arbeitsplätze an der Küste sichern und wieder neue schaffen können. Damit können wir bis zum Abschalten des letzten Kernkraftwerkes im Jahr 2022 etwa zwei Drittel des Atomstroms durch Offshorewindenergie verlässlich ersetzen.“
Momentan sind noch die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld, Grohnde, Brokdorf, Isar 2, Neckarwestheim 2, Philippsburg 2, Grundremmingen B, Grundremmingen C und Emsland am Netz. Diese neun Kernkraftwerke haben eine Bruttoleistung von 12,696 Gigawatt und haben im Jahr 2012 nach Auskunft des Deutschen Atomforums 99,46 Milliarden Kilowattstunden Strom (brutto) produziert. Wichtig für die Stromproduktion von Windkraftanlagen ist deren Volllaststundenzahl. Für Windkraftanlagen, die in der Nordsee errichtet werden, gibt es aktuell erst wenige Erfahrungswerte. So erreichten die zwölf Windenergieanlagen des ersten deutschen Hochseewindparks alpha ventus im Betriebsjahr 2012 rund 4 463 Volllaststunden (Pressemitteilung alpha ventus 26. April 2013). Für die von Wirtschaftsminister Lies gefeierten 6,5 Gigawatt würde dies eine Stromproduktion von knapp 29 Milliarden Kilowattstunden bedeute. Dies würde aber weniger als einem Drittel der aktuellen Stromproduktion der deutschen Kernkraftwerke entsprechen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Berechnungsgrundlagen haben Minister Lies zu der Behauptung veranlasst, Offshorewindenergie könne zwei Drittel des Atomstroms ersetzen?
- Ist dem Minister nach Einschätzung der Landesregierung der Unterschied zwischen zwei Dritteln und einem Drittel bekannt?
- Mit welcher Energie wird Minister Lies nach Einschätzung der Landesregierung das fehlende Drittel ersetzen, wenn sich herausstellen sollte, dass Offshorewindenergie bis zum Jahr 2022 nur ein Drittel des aktuellen Atomstroms ersetzen kann?
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Zum Gelingen der Energiewende beizutragen, ist ein wesentliches Ziel der Niedersächsischen Landesregierung. Dabei messen wir der Entwicklung der Windenergienutzung zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele große Bedeutung bei. Ohne die riesigen Potenziale der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee kann die Energiewende nicht gelingen. Der Ministerpräsident hat sich daher im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass geeignete Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen werden, die unsere energie- und wirtschaftspolitischen Ziele unterstützen. In den Koalitionsverhandlungen ist es gelungen, alle Zielsetzungen aus dem Cuxhavener Appell der norddeutschen Länder umzusetzen. Dabei wird insbesondere die Verlängerung des Stauchungsmodells um zwei Jahre den lang erhofften Durchbruch für die Offshore-Windindustrie in Norddeutschland bringen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die in der Anfrage benannten noch in Betrieb befindlichen neun Kernkraftwerke verfügten Ende 2012 über eine verbleibende Elektrizitätsmenge von etwa 555 TWh Strom bei einer maximalen Restlaufzeit bis Ende 2022 (Siehe: Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 1c Atomgesetz (ATG) – Jahresmeldung 2012 – Spalte 8 verbleibende Elektrizitätsmenge; www.bfs.de/de/kerntechnik/ausstieg/Elektrizitaetsmenge_Jahr2012.pdf). In diesen zehn Jahren beträgt damit rein rechnerisch die jährliche durchschnittliche verbleibende Elektrizitätsmenge aller der in der Anfrage benannten Kernkraftwerke rund 55,5 TWh.
Im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Bundesregierung ist ein Ausbaupfad für die Offshore-Windenergie bis 2020 auf 6,5 GW vorgesehen. Danach wird von einem Zubau von durchschnittlich zwei Windparks pro Jahr mit einer Leistung von jeweils 400 MW ausgegangen. Damit würde die installierte Leistung aller Offshore-Windparks Ende 2022 8,1 GW betragen. Diese Leistung entspricht unter Zugrundelegung der in der Anfrage genannten Volllaststunden (4.463 Volllaststunden) einer Elektrizitätsmenge von etwa 36 TWh pro Jahr und damit rund zwei Dritteln der in Absatz 1 genannten jährlichen durchschnittlichen Stromerzeugung der noch in Betrieb befindlichen neun Kernkraftwerke.
Zu 2.:
Ja.
Zu 3.:
Siehe Ziffer 1.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427