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Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um gewerbliche Hilfstransporte in Richtung ukrainischer Grenze, um militärische Transporte von Unternehmen im Auftrag der Bundeswehr und um Transporte verbündeter Streitkräfte zu beschleunigen, bis 31. März 2025 verlängert. Darüber hinaus wird für die genannten Transporte auch eine Ausnahme vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung erteilt.

Eine weitere Allgemeinverfügung des Verkehrsministeriums regelt, dass die übermäßige Benutzung von Straßen durch den militärischen Verkehr ebenfalls bis 31. März 2025 erlaubt wird.

Verkehrsminister Olaf Lies: „Auch nach über zwei Jahren wissen wir nicht, wann und wie der schreckliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine beendet werden kann. Wir wissen aber, dass die Menschen leiden und vertrieben werden, Versorgungsketten sind unterbrochen, die humanitären Bedarfe steigen weiter an. Mit diesen Ausnahmeregelungen tragen wir einen kleinen Teil dazu bei, den Ukrainerinnen und Ukrainern zu helfen und die Schutzmaßnahmen der NATO in den osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu unterstützen."


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2024

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