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Bundesratsinitiative „Gute Arbeit“ – Arbeits- und Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Nicht bloß Arbeit, sondern ‚Gute Arbeit’ schaffen!“

HANNOVER. Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung die Mitantragstellung des Landes Niedersachsen für die Bundesratsentschließung „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ beschlossen. Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wird in der Sitzung am 3. Mai den Entschließungsantrag mehrerer Bundesländer in den Bundesrat einbringen. Laut Antrag werden Bundestag und Bundesregierung aufgefordert „umfassende gesetzliche Veränderungen“ zu initiieren und umzusetzen. Folgende 10 Punkte werden in dem Antrag genannt:

  1. Die Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland durch Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 1. März 2013.
  2. Die Sicherstellung des equal-pay-Grundsatzes in der Leiharbeit („Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“) spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion: der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen.
  3. Die Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-) Werkverträge.
  4. Die Beseitigung von Fehlanreizen und bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte im Bereich der Minijobs.
  5. Die Unterbindung des Missbrauchs von Praktikantenverträgen.
  6. Die Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch weitgehende Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
  7. Die Möglichkeit der Befristung von familienbedingter Teilzeitbeschäftigung mit erleichtertem Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit.
  8. Die Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen.
  9. Die Wiedereinführung der Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld.
  10. Die Schaffung einer Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit.

Zur Begründung erklärte Minister Lies am Dienstag:

„Der Wert der Arbeit muss wieder angemessen berücksichtigt werden. Es geht nicht allein darum, Menschen in Beschäftigung zu bringen, sondern auch um die Qualität der Beschäftigung. Fehlentwicklungen, wie dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung, muss entgegengesteuert werden. Es ist wichtig, nicht bloß Arbeit, sondern ‚Gute Arbeit’ zu schaffen. Zu ‚Guter Arbeit’ gehören insbesondere auskömmliche und faire Löhne, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben einschließlich der Entgeltgleichheit sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen. ‚Gute Arbeit’ bedeutet damit auch, die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft zu überwinden und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Die Einkommensverteilung in Deutschland ist in eine Schieflage geraten. Immer mehr Menschen erzielen keinen existenzsichernden Lohn aus ihrer Beschäftigung. Fast jeder Vierte in Deutschland ist atypisch beschäftigt. Daraus resultieren für zahlreiche Beschäftigte eine mangelnde soziale Absicherung sowie eine Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme.“

Lies hob zudem den Punkt 3 (Scheinwerkverträge) aus dem Entschließungsantrag hervor:

„Wir beobachten mit großer Sorge, dass einige Unternehmen aus der fleischverarbeitenden Industrie besonders in Niedersachsen mit Hilfe von Subunternehmen die Rechtskonstruktion des Werkvertrages ausnutzen, um ausländische Arbeiter mit Dumpinglöhnen abzuspeisen. Es hat sich eine Form des Missbrauchs entwickelt, die an moderne Sklavenarbeit erinnert, die Betrugsabsichten und damit kriminelle Energie vermuten lässt. Ich fordere den Bundesgesetzgeber auf, Leiharbeit und Werkverträge rechtlich sauber voneinander zu trennen. Hieraus erst ergibt sich die Möglichkeit wirksamen, staatlichen Eingreifens, um den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden.“ Minister Lies will sich dafür einsetzen, dass die betroffenen ausländischen Arbeitnehmer schon in ihren Herkunftsländern durch Regierungsstellen und Gewerkschaften darüber informiert werden, dass sie in einigen Unternehmen der fleischverarbeitenden Industrie in Niedersachsen systematisch um ihren Lohn betrogen werden. Es soll ihnen aber auch in Niedersachsen durch eine Beratungsstelle des Landes Hilfe angeboten werden. Der Wirtschaftsminister will zudem Vertreter der Branche einladen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass zurzeit einige „schwarze Schafe“, den Ruf des Wirtschaftsstandortes in ganz Europa schädigen. „Es muss uns auch darum gehen, diese schwarzen Schafe eindeutig zu identifizieren, damit nicht die ganze Branche in Verdacht gerät.“

Aus einem anderen Grund unterstrich Lies auch die Bedeutung des Punktes 9 aus dem Entschließungsantrag, der den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld regelt:

„Vor dem Hintergrund der Krise in der Offshore-Windindustrie haben wir bereits gefordert, zu den Regelungen der Jahre 2009 und 2010 zurückzukehren. Derzeit sind 5000 Arbeitsplätze in der Branche in Niedersachsen und Bremen akut gefährdet. Betriebe drohen zu schließen, gut ausgebildete Arbeitskräfte drohen die strukturschwache Küstenregion zu verlassen – dieselben Arbeitskräfte, die wir in etwa zwei Jahren für die Umsetzung der nationalen Aufgabe Energiewende dringend brauchen werden. Der Entschließungsantrag sieht grundsätzlich eine Zahlung von Kurzarbeitergeld für 12 Monate vor, in der Offshore-Branche halte ich sogar eine Bezugsdauer von 24 Monaten für erforderlich, um die aktuell dramatische Situation zu überbrücken.“
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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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