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Den Wettbewerb stärken - die Novelle des GWB unterstützen

Die Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:

Die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dafür vorgesehen „die drei Säulen des GWB“ (die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht und die Kartellverfolgung) zu verbessern und den Wettbewerb in Deutschland nachhaltig zu stärken. Sie soll den Wettbewerbsrahmen modernisieren und optimieren und damit Verbesserungen für den Verbraucher erzielen. Die Novelle enthält u. a. Neuerungen in den Bereichen

– Missbrauchsaufsicht: Die Regelungen über die Missbrauchsaufsicht sollen einfacher und klarer gefasst und bislang befristete spezielle Missbrauchsvorschriften verlängert oder dauerhaft übernommen werden.

– Kartellbußgeldverfahren und Verbraucherschutz: Das Kartellbußgeldverfahren soll schlagkräftiger gemacht werden. Bußgelder können nur dann abschreckend wirken, wenn ihre Durchsetzung effektiv ist. Die Novelle schließt deshalb eine Lücke im Bereich der Gesamtrechtsnachfolge in der Bußgeldhaftung. Damit wird verhindert, dass sich Unternehmen durch Umstrukturierung der Haftung entziehen. Unter anderem soll auch die Position der Verbraucherschutzverbände gestärkt werden. Sie erhalten die Möglichkeit, Unternehmen wegen eines Kartellrechtsverstoßes auf Unterlassung und auf Vorteilsabschöpfung für Schäden in Anspruch zu nehmen.

Am 18. Oktober 2012 hat der Deutsche Bundestag das „Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ beschlossen. Am 23. November 2012 beschloss der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Novelle bisher durch die ablehnende Haltung anderer Bundesländer nicht Gesetzeskraft erlangen konnte und somit die Verbesserungen für Verbraucher und sich ehrlich dem Wettbewerb stellende Unternehmen nicht erzielt werden konnten?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Novelle bisher durch die ablehnende Haltung anderer Bundesländer nicht Gesetzeskraft erlangen konnte, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um ein mögliches „Kartoffelkartell“, welches gegebenenfalls auch Niedersachsen betrifft?
  3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Novellierung des GWB und die damit einhergehenden Verbesserungen für Verbraucher und sich ehrlich dem Wettbewerb stellenden Unternehmen schnell zu ermöglichen?

Wirtschaftsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 18.06.2013 wie folgt:

Die Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Achten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 30.03.2012 (BR-Drs. 176/12) erfolgte im April und Mai 2012 im Bundesrat. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2012 in zweiter und dritter Lesung die achte Novelle des GWB auf der Basis von Änderungen der Regierungsfraktionen beschlossen (BR-Drs. 641/12).

Danach werden u. a. die Unterschiede zwischen der deutschen und der europäischen Fusionskontrolle verringert und die Durchsetzung des Kartellrechts durch die Verbraucherverbände gestärkt. Auch soll das Verbot der Preis-Kosten-Schere dauerhaft im Gesetz verankert und die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert werden. Das Gesetz erweitert den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen bei Zusammenschlüssen und sieht eine gesetzliche Verankerung des Presse-Grosso-Systems vor. Darüber hinaus wird der kartellrechtliche Bußgeldrahmen erweitert und Regelungen zur bußgeldrechtlichen Haftung des Rechtsnachfolgers getroffen. Außerdem sollte das Kartellrecht (Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle) künftig auch auf die gesetzlichen Krankenkassen angewendet werden, sofern nicht Verpflichtungen aus dem hoheitlichen Versorgungsauftrag ausdrücklich von der Anwendbarkeit des GWB ausgenommen sind.

Der Bundesrat hat daraufhin am 23.11.2012 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Beratungen zum Achten Gesetz zur Änderung des GWB sind im Vermittlungsausschuss mehrmals vertagt worden.

In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 05.06.2013 wurde ein Kompromiss gefunden. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht Änderungen an dem 8. GWB-Änderungsgesetz vor. Diese umfassen u.a. die Klarstellung, dass Gebühren nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle und dass Zusammenschlüsse öffentlicher Einrichtungen und Betrieb infolge von kommunalen Gebietsreformen nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen. Bei freiwilligen Vereinigungen von Krankenkassen finden die Vorschriften der Zusammenschlusskontrolle entsprechende Anwendung. Vor Entscheidungen des Bundeskartellamts, die auf eine Untersagung eines Zusammenschlusses abzielen, ist gleichwohl das Benehmen mit den nach § 90 SGB IV zuständigen Aufsichtsbehörden herzustellen. Darüber hinaus werden kartellrechtliche Streitigkeiten im Bereich der Krankenkassen den Sozialgerichten zugewiesen.

Die entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/13720) ist am 06.06.2013 im Bundestag angenommen worden. Die Niedersächsische Landesregierung ist im Bundesrat am 07.06.2013 der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Achten Gesetz zur Änderung des GWB gefolgt und hat gegen das Gesetz in geänderter Fassung keinen Einspruch erhoben (BR-Drs. 475/13 (B)). Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB tritt somit am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:
- Siehe Vorbemerkung -

Das 8. GWB-Änderungsgesetz berührt die Durchführung von Bußgeldverfahren gegen Unternehmen, die an Kartellabsprachen beteiligt sind, nur am Rande. Eine wirksame Bebußung von Kartellverstößen war bislang und ist auch weiterhin sichergestellt. Dies gilt entsprechend für die Durchführung von Bußgeldverfahren gegen Unternehmen des sog. „Kartoffelkartells“.

Zu 3.:
- Siehe Vorbemerkung -

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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