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Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum steigen zum 1. März um 25 Prozent

Olaf Lies: „Wohnraumförderung muss da ankommen, wo sie gebraucht wird“


Die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht – auch bekannt als B-Schein – steigen in Niedersachsen um 25 Prozent. Eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) wird am 1. März 2025 in Kraft treten. Darauf macht das Niedersächsische Wirtschafts- und Bauministerium aufmerksam.


Zum 1. März steigen die Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt von bislang 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt von 23.000 Euro auf 28.750 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden künftig 3.750 Euro zusätzlich zur Einkommensgrenze hinzugezählt, bisher waren es 3.000 Euro. Auch der Zuschlag für Familien mit Kindern wird von derzeit 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind angehoben.

Die Anpassungen sind notwendig geworden, um die Einkommens- und Preisentwicklung der jüngsten Jahre zu berücksichtigen und die Wirksamkeit der Wohnraumförderung sicherzustellen. Die Erhöhungen, die der Niedersächsische Landtag Ende Januar beschlossen hatte, basieren auf Daten zum verfügbaren Einkommen privater Haushalte.

Bauminister Olaf Lies: „Die bislang geregelten Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum waren nicht mehr zeitgemäß. In den jüngsten Jahren haben wir einen deutlichen Anstieg der Wohnkosten erlebt, insbesondere bei den Mieten, die in fünf Jahren um bis zu 25 Prozent zugelegt haben. Auch die Einkommen der Menschen in unserem Land sind deutlich gestiegen. Viele Haushalte hatten aufgrund der Einkommensgrenzen keinen Anspruch mehr auf einen Wohnberechtigungsschein, obwohl sie auch Unterstützung benötigen könnten. Mit der Erhöhung sorgen wir dafür, dass die soziale Wohnraumförderung weiterhin dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“


Hintergrund:

Das NWoFG bildet die rechtliche Grundlage für die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die darin festgelegten Einkommensgrenzen definieren, wer Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, der den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 wurden diese Grenzen nicht angepasst.

Die Berechnung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt auf Basis der positiven Einkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen. Dabei wird ein spezielles Regelwerk angewendet. Die Einkommensgrenzen entsprechen in etwa den Nettoeinkommen. Aufgrund bestimmter Freibeträge und Abzüge kann es jedoch zu größeren Abweichungen kommen. Das Einkommen jedes Haushaltes ist individuell zu betrachten. Zudem gibt es zahlreiche Fallkonstellationen, in denen die Einkommensgrenzen überschritten werden dürfen, etwa in der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum.


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2025

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