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Erhalt der wassertouristischen Infrastruktur im Nordwesten Niedersachsens - Was tut die Landesregierung für die Zukunftssicherung des Elisabethfehnkanals?

Die Abgeordnete Renate Geuter (SPD) hatte gefragt:

Der Elisabethfehnkanal ist der einzige noch schiffbare Fehnkanal in Deutschland. Er verbindet den Küstenkanal mit Leda und Jümme und dient den Sportbooten als Verbindung in die Sagter Ems und in den Barßeler Hafen. Von dort kann man mit dem Boot ohne Schleusen direkt zum Dollart und damit zur Nordsee gelangen. Der Kanal erschließt touristisch herausragende Gebiete und erfüllt somit den Beschluss des Bundestages zur Förderung des Wassertourismus. Der Kanal zählt zu den sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes. Zuständig für die Unterhaltung des Kanals und seiner Brücken und Schleusen ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen.

Auf der Grundlage des angegebenen Bundestagsbeschlusses hat das BMVBS eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Untersuchung des bestehenden Netzes der Bundeswasserstraßen hinsichtlich der Sport- und Freizeitnutzung in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Bundeswasserstraßen in den neuen Bundesländern wegen ihrer attraktiven Vernetzung eine herausragende Rolle spielen. Andere Wasserstraßen im Bundesgebiet sollen demgegenüber nur von regionaler Bedeutung für die Freizeitschifffahrt sein. Grundsätzlich gibt es aber eine Vorgabe des Deutschen Bundestages, für Verbesserungen der wassertouristischen Infrastruktur keine zusätzlichen Haushaltsmittel einzusetzen. Zur Verbesserung des Wassertourismus in Deutschland schlägt die Studie alternative Betriebsformen vor, an denen sich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung neben anderen Körperschaften, Verbänden und Interessengruppen beteiligt.

In einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Erlemann vom 01.03.2012 (Drs. 17/8829) wird auch der Elisabethfehnkanal in der Liste der Binnenwasserstraßen aufgeführt, die mangels Verkehrsbedeutung keine Bundeswasserstraßen im Sinne der Anlage 1 zum Bundeswasserstraßengesetz sind. Diese Wasserstraßen könnten zur Förderung des Wassertourismus in alternative Betriebsformen überführt werden, die Voraussetzungen und Kriterien dafür seien jedoch noch zu definieren, so die Antwort vom 01.03.2012.

Für den Wassertourismus auf dem Elisabethfehnkanal ist die dauerhafte Nutzung der Schleuse
Osterhausen unverzichtbar. Die dort vorhandene alte hölzerne Schleuse sollte durch einen Neubau ersetzt werden, entsprechende Entwurfsplanungen dafür liegen vor. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro sind im Zuge der Sparbemühungen des Bundes ersatzlos gestrichen worden. Die marode hölzerne Schleuse Osterhausen ist zurzeit lediglich notdürftig hergerichtet, sie kann von heute auf morgen ausfallen. Ohne den Betrieb dieser Schleuse können Sportboote den Elisabethfehnkanal nicht durchfahren, dies führt zu negativen Auswirkungen sowohl für die am Elisabethfehnkanal gelegenen Betriebe als auch für den gesamten Tourismus in der Region.

Wie der Presse zu entnehmen war, soll der Bund diese Wasserstraße erfolglos dem Land Niedersachsen kostenfrei angeboten haben. Die umliegenden Kommunen, die ebenfalls angesprochen worden sein sollen, sind wirtschaftlich nicht in der Lage, den Betrieb dieser Wasserstraße zu übernehmen. Die Zukunft des Elisabethfehnkanals, der mit dem restlichen Wasserstraßennetz hervorragend verknüpft ist, ist daher zurzeit mehr als ungewiss.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Hat es zwischen dem BMVBS und der Landesregierung Gespräche über eine alternative Betriebsform für den Elisabethfehnkanal (u. a. Übernahme durch das Land bzw. anliegende Kommunen) gegeben und, wenn ja, mit welchem Ergebnis/Zwischenergebnis?
  2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des BMVBS, wonach der Elisabethfehnkanal keine Bundeswasserstraße im Sinne der Anlage 1 zum Bundeswasserstraßengesetz ist und, wenn nein, warum nicht?
  3. Hat die Landesregierung konkrete Gegenvorstellungen für die Einstufung des Elisabethfehnkanals entwickelt und, wenn ja, welche?
  4. Teilt die Landesregierung die Auffassung der vom BMVBS in Auftrag gegebenen Untersuchung, nach der die Wasserstraßen außerhalb der neuen Bundesländer nur von regionaler Bedeutung für die Freizeitschifffahrt sind und daher keine herausragende Rolle spielen, und, wenn nein, was wird sie unternehmen, um die Bewertung der nordwestlichen Wasserstraßen Niedersachsens zu verbessern?
  5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die bisher gesperrten Mittel für den Neubau der Schleuse Osterhausen vom Bund in naher Zukunft freigegeben werden und, wenn ja, welche?
  6. Sieht die Landesregierung eine Verpflichtung des Bundes, diese Baumaßnahme noch durchzuführen, und, wenn ja, was wird sie unternehmen, um diese Verpflichtung einzufordern?
  7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer alternativen Finanzierung für diese Baumaßnahme und, wenn ja, welche?
  8. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, wie der Elisabethfehnkanal auch in Zukunft seine Funktion im Bereich des Wassertourismus wahrnehmen kann und, wenn ja, welche?
  9. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung für eine zukünftige stärkere Förderung des Wassertourismus im Nordwesten Niedersachsens, auch im Hinblick auf europäische Fördermöglichkeiten?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 20.12.2012 wie folgt:

Der Elisabethfehnkanal ist der einzige noch auf ganzer Länge schiffbare Fehnkanal und stellt eine Querverbindung zwischen dem Küstenkanal und dem Leda-Jümmegebiet dar. Er ist 15 Kilometer lang, 15 Meter breit und bis zu 1,50 Meter tief. Vier Schleusen sind im Kanalverlauf eingebaut, die manuell bedient werden. Eine dieser Schleusen muss dringend erneuert werden. Entlang des Kanals gibt es 7 Klappbrücken, über die der Kanal gequert werden kann.

Der Elisabethfehnkanal gehört zu den sonstigen Bundeswasserstraßen. Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und der Betrieb der bundeseigenen Schiffsanlagen sind Hoheitsaufgaben des Bundes.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Am Rande einer Verkehrsfreigabe hat der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Herrn Staatssekretär Dr. Liersch (MW) und den Landrat des Landkreises Cloppenburg auf eine alternative Betriebsform für den Elisabethfehnkanal angesprochen. Die Gespräche sollen auf Fachebene Anfang 2013 fortgesetzt werden.

Zu 2.: und 3.:
Die Landesregierung teilt die Auffassung des BMVBS, wonach der Elisabethfehnkanal keine Bundeswasserstraße im Sinne der Anlage 1 zum Bundeswasserstraßengesetz ist, da er nahezu ausschließlich touristisch geprägt ist und die verkehrstechnische Funktion hinter der Tourismusfunktion zurücktritt. Sie hat deshalb auch keine Gegenvorstellungen für diese Einstufung entwickelt.

Zu 4.:
Die Landesregierung hat den Bund bereits in der Vergangenheit auf die Bedeutung der niedersächsischen Wasserstraßen für den Tourismus und seiner überregionalen Rolle für die Freizeitschifffahrt hingewiesen und wird dieses in den anstehenden Gesprächen auch zukünftig tun.

Zu 5.:
Nein.

Zu 6.:
Die sonstigen Bundeswasserstraßen werden zwar nicht nach dem Wasserstraßengesetz verwaltet. Sie unterliegen aber dennoch nach Art. 89 Abs. 2 des Grundgesetzes der hoheitlichen, wegerechtlichen Verwaltung des Bundes. Ob sich hieraus eine Verpflichtung des Bundes auf Ersatzinvestitionen ableiten lässt, wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder 2004 verneint. Die Landesregierung wird den Bund dennoch bitten, den Schleusenneubau in Osterhausen zu realisieren.

Zu 7.:
Die Möglichkeiten einer alternativen Finanzierung der abgängigen Schleuse in Osterhausen werden Gegenstand der für Anfang 2013 in Aussicht genommenen Gespräche zwischen Bund, Land und Kommunen sein.

Zu 8.:
Mit dem Instrumentarium der Tourismusförderung kann die Erhaltung und der Betrieb des Elisabethfehnkanals nicht sichergestellt werden. Die Tourismusförderung kann nicht an die Stelle der bisherigen Gewässerunterhaltungspflichtigen treten und Unterhaltungsaufgaben übernehmen. Das Förderinstrumentarium der Tourismusförderung lässt weder eine laufende Unterhaltung der Gewässer noch gegebenenfalls erforderliche Investition in technische Anlagen zu. Gefördert werden können lediglich touristische Basisinfrastrukturen, die aber vom Bundeswirtschaftsministerium sehr restriktiv definiert werden (Anlegestellen, Wasserwanderrastplätze, Ver- und Entsorgungsstellen, Ausschilderung). Der GRW-Rahmenplan schließt in Ziff. 3.1.9 Maßnahmen des Bundes als Eigentümer der Schleuse von einer Förderung aus.

Die Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (Erl. d. MW vom 17.07.2007-23-32330/0200- Nds. MBl. Nr. 38/2007) schließt Sanierungsmaßnahmen aufgrund unterbliebener Unterhaltung aus. Die erforderliche Unterhaltung hat der Bund wegen der nicht mehr gegebenen Bedeutung für den gewerblichen Verkehr nicht mehr wahrgenommen. Weiterhin ist nicht zu erkennen, wie ohne Engagement des Bundes die längerfristige Nutzung des Elisabethfehnkanals für den Wassertourismus sichergestellt werden kann. Neben der in Rede stehenden Schleuse Osterhausen ist auch die Unterhaltung und Bedienung von drei weiteren, manuell zu bedienenden Schleusen und 7 Klappbrücken zu gewährleisten. Zudem besteht bereits jetzt ein erhöhter Unterhaltungsbedarf, da die Wassertiefe auf Grund der starken Verschlammung deutlich eingeschränkt ist und empfohlen wird, den Kanal nicht mit Booten von mehr als 90 cm Tiefgang zu befahren.

Zu 9.:
Wie bereits unter Frage 8 ausgeführt, besteht keine Möglichkeit, bestehende Unterhaltungsprobleme durch eine Tourismusförderung zu substituieren. In der aktuellen Förderperiode des europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2007-2013 besteht die Möglichkeit, die beschriebenen touristischen Basisinfrastrukturen zu fördern. Für die kommende EU-Förderperiode werden sich die Fördermöglichkeiten voraussichtlich deutlich reduzieren. Die Förderung touristischer Infrastrukturen als eigenständiges Förderziel soll entfallen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.01.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2013

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