Fahrkartenverkauf in Metronom-Zügen
Der Abgeordnete Jörg Hillmer (CDU) hatte gefragt:
Reisenden, die den Metronom nutzen, ist es seit dem 9. Juni 2013 nicht mehr möglich, Fahrkarten im Zug zu kaufen. Für den Fahrkartenverkauf sind an Bahnhöfen einzelne Automaten aufgestellt. Immer wieder kommt es vor, dass die Automaten nicht funktionieren oder Geldscheine nicht angenommen werden. Ebenso stehen Kunden vor beschädigten Automaten und können auch in diesem Fall keine Fahrkarte kaufen. Die Metronom-Mitarbeiter im Zug teilen den verärgerten Reisenden mit, dass das Land Niedersachsen den Kartenverkauf im Zug untersagt hat.
Ich frage die Landesregierung:
- Hat die Landesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde der Metronom Eisenbahngesellschaft untersagt, Fahrkarten im Zug zu verkaufen?
- Wenn der Automat nicht funktioniert und damit keine Fahrkarte gekauft werden konnte, dürfen die Reisenden den Zug betreten oder müssen sie dann ein anderes Verkehrsmittel benutzen?
- Hält die Landesregierung als Auftraggeber des Metronoms die aktuelle Situation den Nutzern des regionalen Schienenverkehrs gegenüber für zumutbar?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 28.08.2013 wie folgt:
Die Einstellung des regulären Verkaufs von Fahrscheinen in metronom-Zügen zum 9. Juni 2013 hängt mit der weiteren Umsetzung des landesweiten Vertriebskonzeptes zusammen. Daher sollen zunächst die wesentlichen Eckpunkte dieses Vertriebskonzeptes dargelegt werden.
Die SPNV-Aufgabenträger in Niedersachsen, Hamburg und Bremen haben ein gemeinsames Vertriebskonzept entwickelt, das den Fahrgästen einheitliche Strukturen für den Fahrscheinerwerb bietet und das gemeinsame Vertriebsstandards für Ausschreibungen festlegt. Reisende sollen ihren Fahrschein in den drei Bundesländern künftig einheitlich vor Reisebeginn erwerben, unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sie unterwegs sind oder ob man sich in einem Tarifverbund bewegt oder nicht. Die großen Verkehrsverbünde HVV und GVH, durch die metronom-Züge fahren, setzen das Prinzip „Erst kaufen, dann fahren“ bereits seit Jahren konsequent um. Daher wird an allen Bahnhöfen mindestens ein Automat aufgestellt, an vielen Stationen auch mehr. Diese akzeptieren alle gängigen Zahlungsmittel, sind besser gegen Vandalismus geschützt und deren Verkaufsbereitschaft kann online überprüft werden. An aufkommensstarken Standorten werden zusätzlich personenbediente Verkaufsstellen mit Mindestöffnungszeiten langfristig garantiert.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Die Entscheidung der Metronom Eisenbahngesellschaft, zum 9. Juni d. J. den Fahrkartenverkauf im Zug einzustellen, war eine freiwillige Entscheidung dieses Unternehmens.
Zu 2.:
Sollten alle Automaten vor Ort defekt sein und keine Möglichkeit bestehen, die Fahrkarte am Schalter zu erwerben, können Fahrgäste bei allen EVU zuschlagfrei eine Fahrkarte im Zug über den sog. „Notverkauf“ erwerben. Das Eisenbahnunternehmen prüft dann, ob der Automat tatsächlich defekt ist. Zu berücksichtigen ist, dass Fahrgäste in diesem Fall aktiv auf den Zugbegleiter zugehen müssen. Ferner gibt es nur ein eingeschränktes Sortiment an Fahrscheinen.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des landesweiten Vertriebskonzeptes werden in den SPNV-Ausschreibungen entsprechende Konzepte zum Umgang mit zahlungsbereiten Fahrgästen im Falle von defekten Automaten und Entwertern verbindlich eingefordert.
Zu 3.:
Ja. Das neue Vertriebskonzept entlastet zudem die Kundenbetreuer, so dass diese sich im Kundeninteresse auf ihre originären Service- und Kontrolltätigkeiten konzentrieren können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.09.2013
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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