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erstellt am:
18.09.2024
Zum zweiten Mal in diesem Jahr haben in Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten Schwerpunktprüfung waren vom 9. bis 11. September 433 Beschäftigte an verschiedenen Orten in Niedersachsen im Einsatz. Insgesamt wurden 287 Objekte, 1.462 Personen und 582 Betriebe überprüft. Dabei wurden 323 mutmaßliche Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt.
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf Baustellen und Betrieben im Handwerksbereich. Die 107 Bedienstete der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden achteten insbesondere auf die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Eintragungs-, Anzeige- bzw. Erlaubnispflichten. Die 282 Bediensteten der FKS überprüften unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Der Zoll und die Kommunen wurden dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der Deutschen Rentenversicherung, der Finanzämter sowie der Jobcenter und der Polizei unterstützt.
Bei den Überprüfungen durch die 282 Bediensteten der Hauptzollämter ergaben sich zudem in 74 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Darüber hinaus befinden sich 16 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 71 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 62 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. Zudem wurden 61 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies unterstützt die landesweiten Ermittlungen der Behörden gegen die Schwarzarbeit: „Mit den Aktionstagen werden das gesetzestreue Handwerk, die mittelständischen Betriebe sowie letztlich alle selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmer gestärkt und geschützt.“ Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden, der Jahr für Jahr durch nicht geleistete Steuerzahlungen und Sozialleistungen verursacht wird. „Es gibt wegen der Ergebnisse der Kontrollen keinen Anlass zur Entwarnung“, so Minister Lies: „Niedersachsen wird deshalb konsequent weiter Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben zur selbständigen Handwerks- und Gewerbeausübung verfolgen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibt ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das weiterhin die Bündelung aller Kräfte der beteiligten Behörden und Verbänden erforderlich macht.“
Constanze Voß, Präsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, unterstreicht: „Mich freut es sehr, dass die Ergebnisse des Aktionstags in Niedersachsen einmal mehr das hervorragende Zusammenspiel der beteiligten Behörden zum Ausdruck bringen. Auf Basis des risikoorientierten Ansatzes, den die FKS bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verfolgt, ist das gezielte behördenübergreifende Zusammenwirken nicht nur wichtig, sondern maßgeblich für wirkungsvolle, ganzheitliche Prüfmaßnahmen. Durch die Aktionstage wird besonders deutlich: Wir wollen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein deutliches Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen."
Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich Braunschweig waren 26 Bedienstete der Kommunen, 32 Bedienstete der FKS, sowie 12 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der Finanzämter sowie der Polizei in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen und Northeim sowie in den Städten Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten 9 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 1 mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest. Der Landkreis Peine und die Stadt Braunschweig waren unterstützend tätig.
Im Bereich Oldenburg waren 47 Bedienstete der Kommunen, 102 Bedienstete der FKS sowie 8 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück, Lingen und Norden im Einsatz. Die Kontrollen offenbarten 5 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 2 mutmaßliche Verstöße gegen die Gewerbeordnung.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 18 Bedienstete der Kommunen, 45 Bedienstete der FKS sowie zwei Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und einer Ausländerbehörde in den Landkreisen Diepholz, Nienburg und Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Hameln im Einsatz. Dabei wurden 14 mutmaßliche Verstöße gegen die die Handwerksordnung und 6 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt. Der Landkreis Holzminden war unterstützend tätig.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 16 Bedienstete der Kommunen, 103 Bedienstete der FKS sowie 15 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, des Jobcenters, der Ausländerbehörde, des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und der Deutschen Rentenversicherung in den Landkreisen Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Stade, Uelzen und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Dabei stellten die Bediensteten 2 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung fest.
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erstellt am:
18.09.2024