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Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A 7 südlich von Hildesheim

Der Abgeordnete Frank Oesterhelweg, Rudolf Götz, Lothar Koch und Klaus Krumfuß (CDU) hatten gefragt:

Die Bundesautobahn A 7 gehört zu den am stärksten frequentierten Autobahnen und bildet die wichtigste Straßenverbindung in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen. Von Hildesheim in Richtung Süden wird die A 7 kurz vor der Raststätte Hildesheimer Börde von drei auf zwei Fahrspuren reduziert. Ab Kilometer 185,5 ist aktuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h eingerichtet, die über annähernd 5 km bis über Kilometer 190 hinaus gilt. Innerhalb dieses Bereichs wird auf „Straßenschäden“ hingewiesen. Wenige Jahre zuvor war der entsprechende Streckenabschnitt umfassend saniert worden. Im Januar 2013 wurde bekannt, dass es Mängel bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten gegeben hatte. Durch Risse drang Feuchtigkeit in den Asphalt und unterspülte die Deckenschicht. Die Landesregierung nahm daraufhin Gespräche mit der zuständigen Baufirma auf. Um die genaue Schwere der Schäden zu ermitteln, wurde zuletzt ein Gutachter herangezogen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Untersuchung der Straßenschäden auf dem Teilstück zwischen der Raststätte Hildesheimer Börde und dem Dreieck Salzgitter?
  2. Zu welchen Erkenntnissen gelangte der zwischenzeitlich eingesetzte Gutachter?
  3. Durch welche Maßnahmen werden die Schäden behoben?
  4. Wann ist mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung im angegebenen Streckenabschnitt zu rechnen?
  5. Wer wird die entstandenen Mehrkosten zu tragen haben?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 24.02.2014 wie folgt:

Im Sommer 2009 wurde die Baumaßnahme „Grunderneuerung der BAB A 7 zwischen Hildesheimer Börde und Anschlussstelle Derneburg“ ausgeführt. Dabei wurden die vorhandenen Verkehrsflächen in Betonbauweise mit mehreren Asphaltschichten überbaut. Im Hinblick auf eine möglichst hohe „Lebensdauer“ der Fahrbahn wurde hier eine wirtschaftliche und hochwertige Bauweise gewählt. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Erste Anzeichen von Schäden wurden im Herbst 2012 festgestellt. In der Folge kam es zum Aufreißen der Einbaunaht, dadurch zum erhöhten Wassereintrag und letzt­endlich zum Ausspülen des Bindemittels für das sogenannte Korngerüst.

Zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits und mit Blick auf eine möglichst baldige Schadensbeseitigung haben sich die Vertragspartner (Straßenbauverwaltung und Arbeitsgemeinschaft A 7) verständigt, die Schadensbeurteilung und Lösungsvorschläge zur Beseitigung der Schäden, einem Gutachter zu übertragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Erforderliche Nachuntersuchungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens sind abgeschlossen. Das Gutachten selbst ist noch in Arbeit und soll demnächst fertig gestellt werden.

Zu 3.:
S. Antwort zu Zf.1 und 2. Vorschläge zur Schadensbehebung sind Bestandteil des Gutachtens.

Zu 4.:
Ein Zeitpunkt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung kann derzeit noch nicht genannt werden.

Zu 5.:
Die Kostentragung ergibt sich aus dem Ergebnis des Gutachtens.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014
zuletzt aktualisiert am:
17.04.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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