GRW-Mittel des Bundes in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.09.2013 - TOP 34. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU)
Der Abgeordnete Reinhold Hilbers (CDU) hatte gefragt:
Für 2014 werden die Mittel aus dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ neu festgelegt. Der Bund erstattet 50 % der Ausgaben (Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Artikel 91 a Abs. 1 des Grundgesetzes). Mit der GRW-Förderung sollen strukturschwache Regionen im GRW-Gebiet u. a. ausgleichs- und wachstumsorientiert durch investive Maßnahmen im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung von Unternehmen sowie wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur gefördert werden.
Im Haushaltsplanentwurf 2014 der Landesregierung sind für 2014 Ausgaben in Höhe von insgesamt 38,958 Millionen Euro für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie Einnahmen vom Bund in Höhe von 19,479 Millionen Euro im Einzelplan 08 etatisiert.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Mittel können von Niedersachsen vom Bund im Rahmen der GRW-Förderung für 2014 abgerufen werden?
- Hat Niedersachsen die Mittel für 2014 und in den Folgejahren vollständig abgerufen und gegenfinanziert?
- Wenn nein, warum nicht?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Hauptziel der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist die Schaffung bzw. Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen. Um dieses Ziel möglichst effizient zu erreichen, gewährt die Gemeinschaftsaufgabe direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten privater Unternehmen sowie zu kommunalen wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturmaßnahmen. Ferner ist die Förderung nichtinvestiver Vorhaben zugunsten von KMU und zur Stärkung endogener Wachstumspotenziale möglich.
Im Bundeshaushalt sind jeweils die Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen des Bundes vorgesehen. Darüber hinaus können die Rückflüsse nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz) erneut den Ländern für neue Bewilligungen zugewiesen werden. Die Länder stellen ihrerseits Landesmittel in gleicher Höhe zur Finanzierung bereit.
Der Haushaltsplan des Landes Niedersachsen enthält bei Kapitel 0802 Titelgruppe 67 die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Barmittel zur Leistung von Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen, in deren Höhe Bewilligungen zu Lasten der nächsten Jahre eingegangen werden können. Im Haushaltsplanentwurf 2014 wurde der im Jahr 2012 von der alten Landesregierung bis 2016 beschlossene Mipla-Ansatz bis 2017 fortgeschrieben. Eine Mittelkürzung durch die neue Landesregierung ist nicht erfolgt.
Nach welchem Schlüssel die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt, legt der GRW-Koordinierungsausschuss fest. Diesem gehören der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie als Vorsitzender sowie der Bundesminister der Finanzen und die Wirtschaftsminister (-senatoren) der 16 Bundesländer an.
Für die Jahre 2007 bis 2013 hat der Koordinierungsausschuss am 20.02.2006 beschlossen, die bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen und Barmittel zu 6/7 auf die neuen Bundesländer und Berlin und zu 1/7 auf die alten Bundesländer zu verteilen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach im Vorfeld abgestimmten Schlüsseln. Die Mittelquoten sind im GRW-Koordinierungsrahmen dargestellt.
Für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird es einen neuen GRW-Koordinierungsrahmen geben, der zurzeit mit der EU-Kommission abgestimmt wird. Die alten Förderregeln werden auf Antrag Deutschlands bei der EU-Kommission noch bis zum 30.06.2014 fortgelten. Erst danach tritt der neue Koordinierungsrahmen in Kraft.
Die Bestimmung der Mittelquote wird voraussichtlich nicht mehr getrennt nach neuen Bundesländern einschließlich Berlin einerseits und alten Bundesländern andererseits, sondern auf Grundlage der regionalen Strukturschwäche erfolgen. Der Entwurf eines Schlüssels für die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer liegt vor und ist in der Sitzung des Koordinierungsausschusses am 24.09.2013 beschlossen worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Nach dem Beschluss des GRW-Koordinierungsausschusses auf der Sitzung am 24.09.2013 zur GRW-Mittelverteilung in den Jahren 2014 bis 2020 erhält Niedersachsen 3,46 % der Bundesmittel der GRW, deren Kofinanzierung in gleicher Höhe sicherzustellen ist.
Ursprünglich sollte Niedersachsen jährlich rd. 37 Mio. Euro der GRW-Bundesmittel erhalten, was einen Anteil von 6,55 % ausgemacht hätte (Stand: 306. Sitzung des GRW-Unterausschusses am 13.05.2013). Angesichts der Schuldenbremse wurde jedoch entschieden, auf eine Mehrforderung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplanentwurf 2014 zu verzichten und den von der früheren Landesregierung am 24.07.2012 für die Jahre 2012 bis 2016 beschlossenen Mipla-Ansatz bis 2017 fortzuschreiben.
Für das Jahr 2014 ist beabsichtigt, die Verteilung der zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen auf die einzelnen Länder wie folgt festzulegen:
- 50 Prozent der Verpflichtungsermächtigung des Haushaltsjahres 2014 nach der Quotenregelung des alten Koordinierungsrahmens und
- 50 Prozent der Verpflichtungsermächtigung des Haushaltsjahres 2014 nach der Quotenregelung des neuen Koordinierungsrahmens.
Der Bundeshaushaltsplanentwurf 2014 sieht für die GRW Barmittel in Höhe von rd. 569 Mio. Euro vor. Hiervon sind 7 Mio. Euro für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle vorgesehen. Unter Zugrundelegung des vorgenannten Schlüssels von 3,46 % ergeben sich auf Niedersachsen entfallende Bundesmittel in Höhe von 19,45 Mio. Euro.
Barmittel werden grundsätzlich nur in Höhe der in den Vorjahren belegten Verpflichtungsermächtigungen zugewiesen. Unter der Voraussetzung, dass die vom Bund in diesem Jahr für 2014 bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Herbsteinplanung 2013 in voller Höhe gebunden werden können, erhält Niedersachsen im kommenden Jahr vom Bund Barmittel in Höhe von rd. 18,8 Mio. Euro. Darüber hinaus können im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigte Ausgabemittel (insbesondere Rückflüsse) anderen Ländern zugewiesen werden. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 22,1 Mio. Euro.
Zu 2.:
Die Barmittel für das Jahr 2014 und die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2015 bis 2017 können aus haushaltsrechtlichen Gründen erst in 2014 in Anspruch genommen werden.
Der Barmittelansatz ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits weitestgehend durch Förderzusagen aus Vorjahren gebunden.
Die vom Bund für 2014 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen können nach den Vorgaben des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes nicht in vollem Umfang belegt werden. .
Zu 3.:
Bund und Länder tragen die Ausgaben im Rahmen der GRW je zur Hälfte.
Die vom Bund in 2014 bereitgestellten Barmittel (vgl. Ausführungen unter 1.) wurden durch Förderzusagen in den Vorjahren gebunden und werden entsprechend gegenfinanziert.
Die vom Bund für 2014 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2015 bis 2017 von rd. 22,1 Mio. Euro können nur in Höhe von 18,4 Mio. Euro in Anspruch genommen werden, da der Haushaltsplanentwurf 2014 des Landes Niedersachsen nur Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 36,8 Mio. Euro vorsieht. Dies steht in der Kontinuität der Planung der alten Landesregierung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.09.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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