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Hat der Bund die Vergaberichtlinien für die Vergabe der GVFG-Mittel geändert? - Wie geht es weiter am „Zellbach“ in Clausthal-Zellerfeld?

Die Abgeordnete Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) hatte gefragt:

Die Landesbehörde für Straßenbau, die zum Geschäftsbereich des MW gehört, verwaltet die Bundesmittel nach dem Entflechtungsgesetz (GVFG). Nach den Vorgaben des GVFG werden Straßen mit überörtlicher Bedeutung gefördert. Am Beispiel „Zellbach“ in Clausthal-Zellerfeld wird deutlich, dass die Förderrichtlinien offenbar Spielräume für Interpretationen lassen - auch mitten in einem Planungsverfahren.

Mit Schreiben vom 12. November 2012 hat Minister Bode mitgeteilt, dass entgegen jahrelang anderslautenden Aussagen des MW statt der „Mittelmauer“ nunmehr die „Böschungsvariante“ am „Zellbach“ in Clausthal-Zellerfeld förderfähig sei. Allerdings seien dazu weitere Gutachten notwendig. Dies würde nun die Realisierung weiter hinauszögern.

Um unterschiedliche Deutungen für die Zukunft zu vermeiden, frage ich die Landesregierung:

  1. Die Zusage, die sich aus dem Ministerschreiben interpretieren lässt, sagt, dass die sogenannte „Böschungsvariante“ mit maximal 3,2 Millionen Euro unterstützt werden könnte. Wenn der „Zellbach“ Einbahnstraße ist und der für die zweite Fahrspur notwendige Klepperberg ebenfalls saniert werden muss, geht man davon aus, dass die „Böschungsvariante“ 4,2 Millionen Euro Kosten verursachen würde. Mit welcher Förderhöhe ist tatsächlich zu rechnen?
  2. Die „Bestandsvariante" (Sanierung der Mauer im Bestand sowie Erneuerung der Fahrbahnen unterhalb und auf der Mauer) kostet 4,5 Millionen Euro. Mit welcher Förderhöhe darf gerechnet werden und wie hoch wäre dann der gemeindliche Eigenanteil?
  3. Gibt es in Niedersachsen noch weitere Bauvorhaben, bei denen mitten im Verfahren durch eine Änderung der Bauvarianten eine Projektverzögerung zu erwarten ist?


Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Bei dem geplanten Ausbau der Straße „Zellbach“ in der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld handelt es sich um ein Vorhaben der Bergstadt, für das diese Fördermittel beantragt hat und das mit EntflechtG-Mitteln (vormals GVFG) gefördert werden soll. Das Vorhaben wird als kommunales Vorhaben geplant und soll als solches gebaut werden. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben des Landes.

Zum Ausbau der Straße „Zellbach" ist festzustellen, dass die Bergstadt Ende Oktober dieses Jahres beantragt hat, die bereits bewilligte sog. "Mittelmauer-Variante" in der Förderung zu belassen und entsprechend zu bescheiden. Der Zuwendungsbescheid wurde umgehend durch die Bewilligungsbehörde erlassen.

Diesem war im Dezember 2011 ein Gespräch zwischen Mitarbeitern des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie Vertretern der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld vorausgegangen, in dem man übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen war, dass einzig die "Mittelmauer-Variante" als wirtschaftlich und technisch geboten angesehen werden könne.

Da neuerlich andere Varianten zur Lösung der Verkehrsprobleme in der Straße „Zellbach“ seitens der Mehrheit des Stadtrates in Erwägung gezogen werden, hat daraufhin das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr folgenden Kompromissvorschlag unterbreitet:

Sofern der Rat der Bergstadt im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung die von ihm favorisierte "Böschungs-Variante" anstatt der bereits bewilligten "Mittelmauer-Variante" beschließt und deren Förderung beantragt, wird als Förderhöchstbetrag seitens der Bewilligungsbehörde fiktiv der Betrag festgesetzt, der bei der wirtschaftlich und technisch gebotenen "Mittelmauer-Variante" zum Tragen käme, und zwar in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Unabdingbare Voraussetzung für diesen Vorschlag zur Förderung ist, dass zunächst wegen der nun geplanten Einbahnstraßenregelung für die Straße „Zellbach“ im Rahmen der "Böschungs-Variante" der Verkehrsentwicklungsplan der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld geändert und vom Rat beschlossen werden muss. Die Straße „Zellbach“ muss weiterhin als verkehrswichtige Straße hierin enthalten sein, um in den Genuss einer Förderung zu kommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Da die endgültigen Baukosten noch nicht feststehen, kann keine Auskunft über den Umfang der tatsächlichen Förderung gegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von bis zu 3,2 Millionen Euro kann gerechnet werden, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Zu 2.:
Da die tatsächlichen Baukosten noch nicht feststehen, kann keine Auskunft über den gemeindlichen Eigenanteil gegeben werden. Hinsichtlich der Förderhöhe wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

Zu 3.:
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es in Niedersachsen noch weitere Bauvorhaben gibt, bei denen mitten im Verfahren durch eine Änderung der Bauvarianten eine Projektverzögerung zu erwarten ist.

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erstellt am:
07.12.2012

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