Herbstaktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit – Kontrollen verstärken das Risiko, erwischt zu werden: 384 Verdachtsfälle
In einer landesweit abgestimmten Aktion haben die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der einzelnen Hauptzollämter (FKS) vom 02. bis 05. September 2013 Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden sowie der Jobcenter und der Rentenversicherung unterstützt. An der vom niedersächsischen Wirtschaftministerium und der Bundeszollverwaltung koordinierten Großaktion waren 288 Fahnder an vielen Orten in Niedersachsen zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz. Insgesamt wurden 612 Objekte, 2.537 Personen und 1.036 Betriebe kontrolliert.
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf Baustellen (z. B. Neubaugebiete, Industriebauten, Straßen- und Tiefbau, Wohn- und Geschäftsgebäuden) und Betrieben im Handwerksbereich, wie Maurer und Betonbauer, Trockenbauer, Elektriker, Estrichleger, Zimmer und Dachdecker, Maler und Lackierer, Kfz-Werkstätten und Reifenhandel. Darüber hinaus wurden aber auch gezielt Gaststätten und Hotels sowie selbständige Beschäftigte im Bauarbeitsbereich sowie Garten und Landschaftsbau (GALA) angesteuert. Der Zoll überprüfte u.a. die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Insbesondere hatte der Zoll dabei die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Verstößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und „Sofortmelde-" und „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" im Visier. Ein weiterer Prüfschwerpunkt des Zolls galt den Werkvertragsunternehmen.
Im Rahmen des Großeinsatzes wurden Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in 384 Fällen, davon in 36 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 104 Fällen gegen die Handwerksordnung, überprüft. In 85 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 46 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 25 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch in 88 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt.
Obwohl der Trend in Richtung weniger Schwarzarbeit geht, sieht Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies in der Bekämpfung der Schwarzarbeit nach wie vor eine sehr wichtige gesellschaftliche und ordnungspolitische Aufgabe. „Untersuchungen gehen davon aus, dass etwa jeder zehnte Einwohner in Deutschland schwarz arbeitet. Wegen des enormen Schadens für die Sozialsysteme steht die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Mittelpunkt des vom Wirtschaftsministerium geprägten Leitmotivs „GUTE ARBEIT“, betont der Minister. Handwerksbetriebe und andere Betriebsinhaber müssen vor rechtswidriger Konkurrenz geschützt werden. Der Minister hebt hervor: „Wer schwarz arbeiten lässt hat keinen Gewährleistungsanspruch und das Risiko, erwischt zu werden, steigt mit den verstärkten Kontrollmaßnahmen und ist relativ hoch. Wer immer noch glaubt, Schwarzarbeit sei straffrei, verkennt die Realität, wonach Schwarzarbeit mit ganz erheblichen Strafmaßnahmen verbunden ist."
Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich der Regierungsvertretung Braunschweig waren insgesamt 34 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und der Städte Braunschweig, Goslar, Salzgitter und Wolfsburg sowie 29 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 158 Objekte mit insgesamt 165 Betrieben und 422 Personen kontrolliert und dabei 80 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Göttingen wurde ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss bei einer Gewerbetreibenden vollstreckt. Im Bereich des Landkreises Northeim wurde eine männliche Person aus dem Kosovo als Landschafts-gärtner ohne Ausweispapiere angetroffen. Der Aufenthaltsstatus wurde unter Hinzuziehung der Ausländerbehörde abgeklärt.
Im Bereich der Regierungsvertretung Oldenburg waren insgesamt 42 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Gr. Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden sowie 53 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 188 Objekte mit insgesamt 340 Betrieben und 904 Personen kontrolliert und dabei 154 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Im Landkreis Ammerland war ein Baugerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und im Landkreis Oldenburg wurden 2 niederländische Arbeitnehmer kontrolliert, deren niederländischer Arbeitgeber als Subunternehmer einer deutschen Firma die Maurerarbeiten durchführt. In diesem Fall erfolgen noch Nachprüfungen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Im Bereich der Regierungsvertretung Lüneburg waren insgesamt 20 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 62 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen und des Hauptzollamtes Hannover im Einsatz. Es wurden 118 Objekte mit insgesamt 291 Betrieben und 656 Personen kontrolliert und dabei 67 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Bei den Kontrollen in der Stadt Cuxhaven wurden verschiedene Selbständige mit bulgarischer Staatsangehörigkeit angetroffen.
Im Bereich der ehemaligen Regierungsvertretung Hannover waren insgesamt 25 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hameln, Hannover und Hildesheim sowie 23 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 151 Objekte mit insgesamt 240 Betrieben und 555 Personen kontrolliert und dabei 83 mutmaßliche Verstöße festgestellt.
Zur Einordnung: Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Gegenüber den beiden Aktionszeiträumen Herbst 2012 und Frühjahr 2013 waren 19 (34) zusätzliche Fahnder unterwegs: 288 Fahnder gegenüber (269 + 254). Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind auf 384 Fälle rückgegangen gegenüber den vorherigen Aktionstagen (475 + 424).
Der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland wird auf etwa 340,3 Milliarden Euro geschätzt, was in etwa dem Bruttoinlandsprodukt von Hessen und Rheinland-Pfalz entspricht.
Die Aktionstage sind weiter sehr wichtig im Kampf gegen die „Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft". Alle Verdachtsfälle werden nun näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Unter den Internetadressen
www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de
können weitere Informationen zum Thema „Schwarzarbeit" abgerufen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.09.2013