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Kavernenfeld in Etzel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014 - TOP 30. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Martin Bäumer, Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer, u.a. (CDU)


Die Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Martin Bäumer, Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Rainer Fredermann, Clemens Große Macke, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Klaus Krumfuß, Dr. Max Matthiesen, Axel Miesner, Gudrun Pieper, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele, Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:

Nach einem ersten Ölunfall auf dem Kavernenfeld in Etzel im November 2013 hat es in den vergangenen Wochen weitere Zwischenfälle gegeben. Im März 2014 hatte sich ein Förderstrang einer mit Gas befüllten Kaverne aus bislang ungeklärten Gründen unweit einer Wohnbebauung gelöst.

Die NWZ berichtete am 19. März 2014 unter der Überschrift „Landräte verärgert über späte Nachricht“ darüber, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Landkreise weder vom Landesbergamt noch von dem Betreiber des Kavernenfeldes IVG Caverns zeitnah über den Schadensfall unterrichtet worden seien: „Ich bin sehr verärgert. Wenn auf so einem sensiblen Gelände ein Schadensfall passiert, muss der Landkreis davon Kenntnis bekommen“, zitiert die NWZ den Landrat des Landkreises Wittmund, Matthias Köring.

In der ersten Aprilwoche entdeckte ein Fernsehteam des NDR bei Dreharbeiten eine weitere Sicherheitspanne auf dem Kavernengelände in Etzel. Die Journalisten stießen nach Angaben der Wilhelmshavener Zeitung vom 9. April 2014 auf ein nicht verschlossenes Tor zum Kavernenplatz 10. Dies war derselbe Ort, an dem im November 2013 rund 40 000 l Öl ausgetreten waren und umliegende Gewässer verschmutzt hatten.

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erklärte am 8. April 2014 in einer Pressemitteilung sein Unverständnis über die erneuten Vorfälle: „Der Vorgang stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften da und ist inakzeptabel (…) ich kann der IVG schon jetzt eindeutig signalisieren, dass dieses Fehlverhalten Konsequenzen haben wird.“

In einer Antwort der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage im Januar-Plenum hatte sich das Wirtschaftsministerium noch dafür gerühmt, dass die Pressestelle des LBEG zu Jahresbeginn 2014 personell verstärkt worden sei.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wer trägt aus Sicht der Landesregierung die Verantwortung für die o. g. Zwischenfälle auf dem Kavernengelände der IVG in Etzel im März und April 2014?
  2. Welche konkreten Schritte wird das Wirtschaftsministerium bzw. das Landesbergamt ergreifen, um künftig höchste Sicherheitsanforderungen auf dem Gelände zu gewährleisten?
  3. Wieso wurden nach dem Zwischenfall im März 2014 die Landräte der betroffenen Landkreise erst zu einem späten Zeitpunkt von dem Zwischenfall unterrichtet (bitte Meldekette von Rufbereitschaft über Wirtschaftsministerium bis zu den Landräten zeitlich aufschlüsseln)?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Am 12.02.2014 meldete die IVG Caverns GmbH dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine technische Auffälligkeit an der Kavernenbohrung K 311. auf dem Kavernenspeicher in Etzel. Danach war am 08.02.2014 ein Druckanstieg in einem Ringraum zwischen zwei Verrohrungen festgestellt worden. Eine erste Überprüfung deutete auf einen Druckumstieg im Bereich einer Verflanschung hin. Nach Abschluss der umfangreichen Untersuchungen im Bohrloch wurde dem LBEG am 10.03.2014 von der IVG Caverns GmbH mitgeteilt, dass ein Teil des Förderstranges im Bohrloch abgerissen war und damit der Druckanstieg im Ringraum erklärt werden konnte. Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde der Vorfall als betriebliches Ereignis mit besonderer Bedeutung für den Kavernenbetrieb am 13.03.2014 berichtet. Ergänzend dazu wurde eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.

Nach Bekanntwerden des Schadensausmaßes hat das LBEG zwischenzeitlich der Gasentnahme zur Druckreduzierung in der Kaverne im Rahmen der bestehenden Betriebsplanzulassungen zugestimmt, einen Betriebsplan zum Einbau eines Solebefüllstranges zugelassen sowie die Auslagerung des Erdgases gegen Sole genehmigt.

Entsprechende Pressemitteilungen sind hierzu erfolgt.

Nach dem diese Arbeiten abgeschlossen sind, kann nach Ausbau der noch im Bohrloch befindlichen Gasförderrohrtour die Ursachenermittlung unter Einbeziehung von unabhängigen Sachverständigen fortgeführt werden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird das LBEG entscheiden, ob und in welchem Umfang ggf. weitere Untersuchungsmaßnahmen zu ergreifen sind.

Wie Presseberichte entnommen werden konnte, stellten Pressevertreter und Mitglieder einer örtlichen Bürgerinitiative am 03. April 2014 auf dem Gelände des Kavernenspeichers der IVG Caverns GmbH in Etzel ein nicht abgeschlossenes Tor zum Verteilerplatz 10 fest. Nach den bergrechtlichen Vorgaben müssen unbewachte Zugänge derartiger Einrichtungen und Anlagen jedoch verschlossen gehalten werden, um unbefugten Zutritt zu verhindern. Zur Klärung des Sachverhaltes hat umgehend nach dessen Bekanntwerden ein Mitarbeiter des LBEG den Verteilerplatz besichtigt. Da der Verdacht einer ordnungswidrigen Handlung besteht, hat das LBEG ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Verantwortung für die Auswirkungen seiner Tätigkeiten trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebes der Unternehmer, was sich aus sowohl aus allgemeinen (§§ 823 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches) als auch speziellen rechtlichen Vorgaben (§ 58 Bundesberggesetz) ergibt. Als Unternehmer sind dabei die zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen und die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes bestellten Personen zu betrachten. Vor diesem Hintergrund fallen die beiden angesprochen Ereignisse in den Verantwortungsbereich des Unternehmens IVG Caverns GmbH.

Da infolge der nicht abgeschlossenen Zugangstür zum Verteilerplatz 10 der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht, wird der im Unternehmen dafür Verantwortliche zurzeit ermittelt.

Zu 2.:
Angesichts des unvorhersehbaren Abrisses der Gasförderrohrtour wird dieses Thema zur umfassenden Bewertung in die Länderarbeitsgruppe „Bohrlochintegrität“, die unter Federführung des LBEG tagt, eingebracht.

Hinsichtlich der unverschlossenen Zugangstür zum Verteilerplatz 10 prüft das Unternehmen IVG Caverns GmbH in Abstimmung mit dem LBEG die Möglichkeiten zur Nachrüstung automatischer Schließsysteme, um den Zugang zu den Betriebsplätzen zentral zu überwachen bzw. nur autorisierten Personen freizugeben.

Im Übrigen werden die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen auf den Betriebsplätzen der IVG Caverns GmbH im Rahmen der vom LBEG bereits angeordneten Sicherheitsüberprüfung des Kavernenspeichers beurteilt. Diese Anordnung erging im Zuge der Aufarbeitung des Ölaustritts vom 17.11.2013 auf dem Verteilerplatz 10 der IVG Caverns GmbH.

Zu 3.:
Bei dem Abriss der Förderrohrtour an der Kaverne K 311 handelte es sich um ein betriebliches Ereignis im Untertagebereich der Kavernenanlage. Ein Gasaustritt in die Atmosphäre war damit, wie in der Vorbemerkung dargestellt, nicht verbunden, so dass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für die Bevölkerung oder Umwelt bestanden hat. Insofern war eine Zuständigkeit des Landkreises nicht gegeben, weshalb eine förmliche Beteiligung durch das LBEG nicht vorgenommen wurde.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse ist jedoch ein erhöhtes Informationsbedürfnisses von Bevölkerung und Behörden vor Ort zu konstatieren. Das LBEG wird daher gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen und Behörden die zukünftige Vorgehensweise zur Verbesserung der Informationsweitergabe abstimmen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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