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Konsequenzen aus Ölaustritt in Etzel

Die Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karl-Heinz Bley, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Rainer Fredermann, Clemens Große Macke, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Klaus Krumfuß, Dr. Max Matthiesen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Gudrun Pieper, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele, Dirk Toepffer und Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:

Der Weser-Kurier interviewte Wirtschaftsminister Olaf Lies in der Ausgabe vom 28. November 2013 zum Ölunfall in Etzel. Auf die Frage nach den Sicherheitsstandards antwortete der Wirtschaftsminister: „Ich war entsetzt.“ Eine Erklärung dafür, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) so lange untätig war, gab er nicht ab, sondern verwies auf die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus entzog Wirtschaftsminister Lies der seinem Haus nachgeordneten Behörde das Vertrauen mit den Worten: „Das war ein klares Signal an die Spitze der Behörde, dass ich nicht das nötige Vertrauen in sie habe.“ Weitere personelle Konsequenzen im LBEG schloss er nicht aus. Dazu machte er folgende Ausführung: „Wir werden intensiv darüber nachdenken, wie wir Vertrauen zurückgewinnen können und inwieweit das mit Personen zusammenhängt.“ Den Rücktritt an der Spitze bezeichnete er als „wichtiges Signal“.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Meldekette wurde in Gang gesetzt, nachdem der Ölaustritt in der Kavernenanlage Etzel bemerkt worden war?
  2. Wann genau wurde Minister Lies über den Ölaustritt informiert?
  3. Warum besuchte Wirtschaftsminister Olaf Lies erst Tage nach Bekanntwerden des Ölunfalls die Unglücksstelle?

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Nach Maßgabe der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereich (Allgemeine Bundesbergverordnung – ABBergV) sind alle Betreiber von bergbaulichen Anlagen dazu verpflichtet, Notfallpläne für vorhersehbare größere Ereignisse aufzustellen, die u.a. konkrete Meldeketten beinhalten, um im Schadensfall ein zielstrebiges und schnelles Handeln durch den Unternehmer zu gewährleisten. Im Regelfall liegen diese Notfallpläne auch den zuständigen Behörden und Einsatzzentralen vor. Entsprechend dieser Maßgabe verfügt auch die IVG Caverns GmbH (IVG) als Betreiber einer unterirdischen Kavernenspeicheranlage in der Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund, über einen derartigen Notfallplan.
Insbesondere der am 17. November 2013 entdeckte Ölaustritt auf einem Betriebsplatz des Kavernenbetreibers IVG hat gezeigt, dass die Alarmierung der externen Einsatzkräfte und der zuständigen Behörden entsprechend der vorgeschriebenen Meldekette reibungslos funktioniert hat und damit die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenseindämmung schnellstmöglich aufgenommen werden konnten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Ölaustritts hat die ständig besetzte Leitwarte der IVG Caverns GmbH (IVG) gemäß der im Notfallplan des Unternehmens vorgeschriebene Meldekette die Einsatzzentrale des Landkreises Wittmund sowie die zuständigen Behörden informiert. Die IVG hat am Sonntag, den 17. November 2013 um 13:15 Uhr, den Bereitschaftsdienst des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) fernmündlich über den Vorfall informiert. Das LBEG hat mit Nachricht vom 17. November 2013 um 22:32 Uhr, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über den Vorfall informiert.

Über den weiteren Ablauf der Meldekette in den betroffenen Landkreisen sowie den beteiligten Dienststellen liegen der Landesregierung derzeit keine detaillierten Erkenntnisse vor.

Zu 2.:
Herr Minister Lies wurde durch örtliche Kontakte am Sonntag, den 17. November 2013, abends über den Ölaustritt informiert.

Zu 3.:
Der Minister hat sich seit Bekanntwerden des Ölaustritts durch ständigen Dialog mit den zuständigen Stellen und dem LBEG über den Sachstand des Ölaustritts und der Schadensbegrenzung informiert. Ein gemeinsamer Termin des Ministers mit den zuständigen Landräten, Bürgermeistern, Vertretern der Hilfskräfte und weiteren zuständigen Stellen war erst am 23. November 2013 möglich. Zudem standen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Vordergrund, die in der Zuständigkeit der unteren Wasserbehörden der betroffenen Landkreise lagen. Erst nach näherer Kenntnis über Ursache und Verlauf des Gefahreneintritts und der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen konnte sinnvollerweise mit den zuständigen Stellen vor Ort das Gespräch über Maßnahmen und Konzepte zur zukünftigen Gefahrvermeidung geführt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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