Lies: „Missbrauch von Werkverträgen muss weiter bekämpft werden“ - Minister lobt ausdrücklich Regelungen bei der Papenburger Meyer Werft
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies hat am Freitag in Papenburg die Haltung Niedersachsens zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen bekräftigt. „Ohne Wenn und Aber: Das ist ein Kampf, den die Politik weiter führen muss. Wir sind noch nicht am Ziel“, sagte Lies anlässlich eines gemeinsamen Besuches mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei der Papenburger Meyer Werft. Das Unternehmen sei sehr bewusst für den gemeinsamen Ministerbesuch ausgewählt worden, betonte Lies. Er lobte ausdrücklich die von der Meyer Werft mit der IG Metall und dem Betriebsrat im Jahr 2013 getroffenen Regelungen in dieser Frage: „Die Sozialcharta und der Haustarifvertrag der Meyer Werft sind bundesweit vorbildlich, und sie zeigen, dass das Instrument Werkvertrag auch auf verantwortungsvolle Weise genutzt werden kann.“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte: "Werkvertragsarbeitnehmer sind keine Sache und sie dürfen auch nicht so behandelt werden." In den Betrieben werden die Werkvertragsarbeitnehmer aber häufig nicht im Personalbereich, sondern als Sachkosten geführt.
Die Bundesministerin und der Landesminister haben das Gespräch mit dem Werftinhaber Bernard Meyer und dem Betriebsratsvorsitzenden Thomas Gelder genutzt, um sich intensiv über die Erfahrungen des vergangenen Jahres auszutauschen.
Minister Lies machte noch einmal die grundsätzliche Haltung der niedersächsischen Landesregierung zum Thema Werkvertragsmissbrauch deutlich: Die Entscheidungen und Maßnahmen des Landes Niedersachsen seit dem Regierungswechsel - wie die Einrichtung von Beratungsstellen für ausländische Werkvertragsbeschäftigte oder die Einführung von Mindeststandards bei Wohnunterkünften - seien allesamt sinnvoll und notwendig gewesen. Lies: „Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht, um die schlimmsten Auswirkungen des Werkvertragsmissbrauchs abzumildern.“ Allerdings sei nach wie vor davon auszugehen, dass diese Form illegaler Beschäftigung weiter stattfinde. Deshalb erinnerte Lies an die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen, die der Bundesrat schon im September 2013 beschlossen hat.
Ziel ist es,
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die Genehmigung der Arbeitnehmerüberlassung und die Durchführung erlaubter Arbeitnehmerüberlassung mit erhöhten Anforderungen zu verbinden
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zu verhindern, dass unter dem Deckmantel von Werkverträgen verdeckte und illegale Arbeitnehmerüberlassung stattfindet und nachträglich umdeklariert werden kann
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die Rechte des Betriebsrates im Betriebsverfassungsgesetz zu stärken, indem vor länger andauerndem Einsatz von Fremdpersonal auf dem Betriebsgelände das Mitspracherecht gestärkt wird
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dass Betriebsräte auch für Werkvertragsbeschäftigte Arbeitnehmerinteressen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung wahrnehmen können.
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