Logo MW Niedersachsen klar Logo

Minijobs

Die Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König und Horst Kortlang (FDP) hatten gefragt:

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 41 vom 21. Juni 2013 (Drs. 17/345) äußert sich Minister Lies nach Meinung von Beobachtern wiederholt einseitig negativ zu den Instrumenten des Arbeitsmarktes, die für Flexibilität und Beschäftigung gesorgt haben, insbesondere sogenannten Minijobs.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Warum geht die Landesregierung davon aus, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung systematisch verdrängen? Schließlich gibt es neben den Studien, die die Landesregierung zitiert, auch wissenschaftliche Arbeiten, die zu dem entgegengesetzten Ergebnis kommen (z. B. „Flexible Jobs; Keine Gefahr für Normalarbeitsverhältnisse“ Link ).
  2. Warum geht die Landesregierung davon aus, dass sich Minijobs nachteilig auf die Solidargemeinschaft auswirken, weil sie keine Zahlungen an die Sozialversicherungen auslösen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass Minijobs, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen (s. Frage 1), die Solidargemeinschaft in erheblichem Maße entlasten, weil hohe gesellschaftliche, finanzielle, soziale und persönliche Kosten der Arbeitslosigkeit entfallen? Wie kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass die gesellschaftliche Gesamtbilanz der Minijobs negativ ist?
  3. Wie kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass allein die Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Minijobs rechtfertigen kann und dass niemand sich bewusst für einen Minijob entscheidet und den auch behalten möchte (aus Gründen der individuellen Lebensplanung), insbesondere angesichts der starken Hinweise darauf, dass viele Minijobber gar keine andere Form der Beschäftigung wollen (z. B. „Minijobs sind meist gewollt“ Link )? Wie will die Landesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass der tatsächliche Wille der Betroffenen zweitrangig für ihre Arbeitsmarktpolitik ist?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die positive Haltung von VW-Betriebsratschef Osterloh zur Verlängerung von Leiharbeitsverträgen (z. B. Braunschweiger Zeitung 20. Juni 2013: „Die jetzige Verlängerung wertet Betriebsratschef Bernd Osterloh als positives Signal. ‚Die Kollegen erhalten jetzt ein Stück mehr Sicherheit. Die Zeitarbeitskräfte sind ein Teil der Belegschaft und werden zur Bewältigung des Produktionsprogramms gebraucht.’“) Wird sich die Landesregierung der Haltung von VW-Betriebsratschef Osterloh anschließen und Leiharbeit als sinnvollen, notwendigen und weiterhin wünschenswerten Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes anerkennen?

Arbeitsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 26.09.2013 wie folgt:

Die Landesregierung unterstützt alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die zur Erfüllung der Kriterien der „Guten Arbeit“ beitragen. Dazu gehören insbesondere auskömmliche und faire Löhne, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben einschließlich der Entgeltgleichheit sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen. Vor diesem Hintergrund lehnt die Landesregierung flexible Formen der Beschäftigung wie etwa Minijobs nicht generell ab, sieht aber Reformbedarf. Dazu hat sie im Mai 2013 einen Antrag zur Nachbesserung bei Minijobs in den Bundesrat eingebracht, mit dem bestehende Fehlanreize beseitigt und eine bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sichergestellt werden sollen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3:
Die Landesregierung hat ihre Auffassung zu Minijobs in den Antworten zu den Mündlichen Anfragen Nummer 48 vom 20. Mai 2013 (Drs. 17/210) und Nummer 41 vom 21. Juni 2013 (Drs. 17/345) umfassend geschildert und zu den jetzt gestellten Fragen Position bezogen. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Allerdings hat die Landesregierung entgegen dem Wortlaut der Fragen 1 und 3 weder davon gesprochen, dass „Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung systematisch verdrängen“, noch dass „allein die Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Minijobs rechtfertigen kann und das niemand sich bewusst für einen Minijob entscheidet“. Auf diese Feststellung legt die Landesregierung Wert.

Zu 4:
Der Volkswagen Konzern nutzt Leiharbeit nicht nur zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen, sondern auch zur Qualifikation für die spätere Übernahme in die Stammbelegschaft. Konzernleitung und Welt-Konzernbetriebsrat haben sich mit der "Charta der Zeitarbeit" auf Grundsätze zur Zeitarbeit im Volkswagen Konzern verständigt. Mit dieser Charta wird Leiharbeit für den Einzelnen zur individuellen Chance auf Übernahme in die Stammbelegschaft, wenn er die notwendigen Qualifikationen erworben hat und im Unternehmen entsprechende Bedarfe bestehen. Volkswagen hat so innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 3.000 Leiharbeitskräfte in die Stammbelegschaft übernommen. Dies erkennt die Landesregierung ausdrücklich an.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln