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Minijobs in Niedersachsen

Die Abgeordnete Gerda Hövel (CDU) hatte gefragt:

Die Erwerbstätigkeit liegt mit 42 Millionen Menschen in Deutschland derzeit auf Rekordniveau. Zwischen 2005 und 2011 sind 2 Millionen Arbeitsplätze neu entstanden, davon 1,5 Millionen unbefristete, sozialversicherte Stellen (Quelle: DIW). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen liegt mittlerweile bei 29 Millionen Personen. Seit mehreren Jahren steigen die Reallöhne. Damit hat Deutschland laut internationalen Arbeitsorganisationen eine der erfolgreichsten Arbeitsmarktentwicklungen weltweit.

Nach Ansicht zahlreicher Wirtschaftsverbände haben sich Minijobs als unverzichtbares Flexibilisierungselement am Arbeitsmarkt etabliert. Insgesamt ist ihre Zahl eher rückläufig. Gerade Studenten, Rentner, Schüler und Geringqualifizierte nutzen die Möglichkeit, ohne Steuer- und Beitragsabzüge etwas hinzuzuverdienen. Dabei unterstehen Minijobber demselben arbeitsrechtlichen Schutz für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, Urlaub etc. Seit der Einführung von Minijobs im Jahr 2003 unter der SPD-geführten Bundesregierung Gerhard Schröder konnte zudem die Schwarzarbeit reduziert werden. Allein von 2003 bis 2006 ließ die Minijobregelung das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland nach Wirtschaftsangaben um 8 bis 9 Mrd. Euro sinken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Minijobs gibt es, unterteilt nach Branchen, in Niedersachsen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die Verdienstgrenze bei Minijobs auf 100 Euro zu senken?
  3. Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Reduzierung der Hinzuverdienstgrenze unter Berücksichtigung der Positionen von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden auf den Arbeitsmarkt in Niedersachsen?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 28.10.2013 wie folgt:

Minijobs sind nach der Teilzeitbeschäftigung die am weitesten verbreitete „atypische“ Beschäftigungsform in Deutschland. Im März 2013 gab es laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit bundesweit über 7,3 Millionen geringfügig Beschäftigte, davon fast 2,6 Millionen im Nebenjob. Minijobs bedeuten für viele Beschäftigte Minilohn, Miniarbeitnehmerrechte und Minirente. Daraus resultieren für zahlreiche Beschäftigte - insbesondere für Frauen - eine mangelnde soziale Absicherung und die Gefahr von Altersarmut. Dem gilt es entgegenzuwirken.

Aus Sicht der Landesregierung sind daher Regelungen erforderlich, die Fehlanreize und Missbrauch bei Minijobs eindämmen bzw. beseitigen, die für eine bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sorgen und die dazu beitragen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zugunsten regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zurückzudrängen. Dazu hat die Landesregierung im Mai 2013 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich von den Ländern beschlossen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in Niedersachsen zum Stichtag 31. März 2013 insgesamt 736.218 geringfügig entlohnte Beschäftigte, davon 263.380 Männer und 472.838 Frauen. Eine detaillierte Unterteilung nach Wirtschaftszweigen ist der nachstehenden Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen:

...  

Zu 2.:
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Reform der Minijobs zusammen mit einer Neuordnung des Niedriglohnbereichs erfolgen sollte. Ziel muss es sein, dass Erwerbstätige künftig leichter als bisher ihre Existenz eigenständig und ohne Abhängigkeit von Sozialleistungen bestreiten können. Die Landesregierung hält dazu die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro für erforderlich. Allein durch dessen Einführung würde die breite Mehrheit der heute geringfügig Beschäftigten höhere Stundenlöhne erzielen. Damit würde auch die Grundlage für eine vermehrte Einbindung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherungen durch Absenkung der Hinzuverdienstgrenze geschaffen. Bislang sind geringfügig Beschäftigte über ihre Tätigkeit nicht versichert. Daher haben sie bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im möglicherweise eintretenden Pflegefall keine soziale Absicherung. Zudem führt die fehlende Rentenversicherungspflicht zu einem erhöhten Risiko von Altersarmut. Dem gilt es entgegenzuwirken.

Zu 3.:
Die unter Ziffer 2 dargestellte Reform der Minijobs würde nach Auffassung der Landesregierung zu keinen negativen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in Niedersachsen führen. Vielmehr würde sie einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung des landespolitischen Ziels der „Guten Arbeit“ leisten. Das primäre Anliegen der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände liegt in der Aufrechterhaltung der Flexibilität des Arbeitsmarktes. Diesem Anliegen würde die Reform nicht entgegenstehen, da auch künftig kleine Beschäftigungsverhältnisse möglich bleiben, deren Arbeitsumfang sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Arbeitgeber richtet. Unternehmen würden auch finanziell nicht stärker belastet. Die heutige Arbeitgeber-Pauschalabgabe für geringfügig Beschäftigte liegt rund zehn Prozentpunkte über den Arbeitgeberbeiträgen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Soweit Arbeitgeber ihren im Minijob Beschäftigten den gleichen Bruttostundenlohn wie ihren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gewähren, stellen sich die Minijobs unter Lohn- und Lohnnebenkostenaspekten für den Arbeitgeber unvorteilhafter als reguläre Arbeitsverhältnisse dar.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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