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Minister Grant Hendrik Tonne zum Bauturbo: "Wichtiges Signal für mehr Tempo im Wohnungsbau“

Der Bundesrat hat am 11. Juli zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ der Bundesregierung Stellung genommen.

Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne kommentiert den so genannten Wohnungsbauturbo wie folgt: „Die Wohnungsfrage ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats erhalten Kommunen mehr Handlungsspielräume, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – ohne die kommunale Planungshoheit und Umweltstandards zu gefährden.“

Mit dem so genannten Wohnungsbauturbo wird ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung für die Beschleunigung des Wohnungsbaus auf den Weg gebracht. Die neue Sonderregelung nach § 246e Baugesetzbuch sowie weitere damit verbundene Neuregelungen eröffnen Kommunen die Möglichkeit, in bestimmten Fällen deutlich vom geltenden Bauplanungsrecht abzuweichen, sofern dadurch Wohnraum entsteht keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und nachbarliche Belange berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang sie von diesen erweiterten Spielräumen Gebrauch machen, liegt in ihrer eigenen Entscheidungshoheit. Städte und Gemeinden künftig können zur Schaffung von Wohnraum, in Teilen auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten – ein Schritt, der nicht nur Kosten, sondern vor allem erheblich Zeit spart. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist potentielles Bauland oft rar. Der Wohnungsbauturbo eröffnet hier neue Spielräume.

Wird mit Hilfe des Wohnungsbauturbos weiterer Wohnraum geschaffen, können aufgrund eines etwaigen Mehrbedarfs beispielsweise an Kindertagesstätten und Schulen auch diese Vorhaben zugelassen werden. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2030 befristet. Ihre Wirksamkeit wird das Bundesbauministerium bis Ende 2029 evaluieren – insbesondere mit Blick darauf, ob und in welchem Maße sie zur Entstehung neuen Wohnraums beiträgt. Niedersachsen hatte zentrale Weichen bereits früh gestellt: Mit den NBauO-Novellen der Jahre 2021, 2024 und 2025 wurden Verfahren digitalisiert, Vorgaben reduziert und verfahrensfreie Bauvorhaben ausgeweitet.

Minister Tonne: „Wir in Niedersachsen haben bereits mit den Änderungen der NBauO klare Pflöcke eingeschlagen: schneller bauen, unkomplizierter umbauen und nachverdichten, mutig umnutzen. Dass der Bund diesen Kurs nun aufgreift, ist richtig und notwendig. Wer schneller Wohnraum schaffen will, muss den Mut haben, Verfahren zu vereinfachen – mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein.“

Diese Maßnahmen, kombiniert mit den neuen bundesrechtlichen Spielräumen, ermöglichen es insbesondere den Kommunen in Niedersachsen, schneller auf den akuten Wohnraumbedarf zu reagieren – durch Nachverdichtung, Umnutzung von Bestandsimmobilien oder verkürzte Genehmigungsverfahren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2025

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