Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2025
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne hat sich für eine weitere finanzielle Unterstützung der Regionalflughäfen durch die Bundesregierung eingesetzt – und der Bund zeigt sich offen, die kleinen Flugplätze auch weiterhin zu unterstützen.
Während der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Straubing wurde eine Initiative Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens beschlossen, nach der sich der Bund weiterhin an den Kosten der Flugsicherung an kleinen Flughäfen beteiligen soll. Im laufenden Jahr stehen hierfür 50 Millionen Euro deutschlandweit bereit, auf Niedersachsen entfallen rund vier Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2026 hat der Bundesverkehrsminister bisher keine entsprechenden Mittel eingeplant, was die niedersächsischen Regionalflughäfen Braunschweig-Wolfsburg, Emden und JadeWeserAirport in Wilhelmshaven deutliche finanzielle Engpässe bescheren würde. Die betroffenen Flughäfen haben eine große Bedeutung für die Forschung, für die Wirtschaft und für sicherheitspolitische Belange.
Wie Niedersachsens Verkehrsminister nach der VMK berichtet, wurde das Anliegen der Länder seitens des Bundesverkehrsministers positiv aufgenommen und eine entsprechende Beteiligung an den Flugsicherungskosten für 2026 und die Folgejahre in Aussicht gestellt.
Wirtschafts- und Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne: „Wir hatten einen konstruktiven Austausch mit dem Bundesverkehrsministerium in dieser Angelegenheit. Die Botschaft der Länder, dass wir die massive Gefährdung unserer regionalen Flugplätze nicht widerspruchslos akzeptieren werden, ist angekommen. Das Bundesverkehrsministerium hat sich offen dafür gezeigt, an seiner 50-Millionen-Euro-Unterstützung festzuhalten und diese auch für die kommenden Jahre festzuschreiben. Das wäre eine große Entlastung für die kleinen, aber sehr wichtigen Flugplätze. Das sind erste erfreuliche Signale vom Bund. Ich gehe davon aus, dass den Worten auch Taten folgen.“
Ohne Vorwarnung hatte die Bundesregierung die Fördermittel gestrichen, die dafür eingesetzt wurden, um die Kosten für die Flugsicherung zumindest anteilig zu übernehmen. Diese Streichung war nicht nachvollziehbar, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Fortführung dieser Unterstützung eindeutig in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen hatte. An den großen Verkehrsflughäfen ist die Flugsicherung ohnehin Aufgabe des Bundes – und er trägt dort die Kosten. An 15 großen Flughäfen in Deutschland erfolgt die Flugsicherung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), und diese gibt die Kosten an die Airlines weiter (erster Gebührenkreis). Die Betreiber dieser Flughäfen werden nicht mit Flugsicherungskosten belastet.
Die Flugsicherungsdienste an kleineren Flugplätzen müssen – obwohl eigentlich hoheitliche Aufgabe – von den Betreibern dieser Flughäfen selbst organisiert werden – deutschlandweit geht es um 44. Da die Airlines hier die Weitergabe der Kosten vielfach nicht akzeptiert haben, mussten bis zum Jahr 2020 viele kleinere Flugplätze die Kosten der Flugsicherungsdienste in weiten Teilen selbst tragen. Die Einführung dieses „zweiten Gebührenkreises“ und der finanziellen Unterstützung der kleineren Flugplätze durch den Bund im Jahr 2021 hatten hier endlich eine Lösung geschaffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2025