PPP-Finanzierungen bei Autobahnbauvorhaben in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014 - TOP 30. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP)
Die Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:
Die Landesregierung führt in der Drucksache 17/1403 aus, dass der Bundesfernstraßenetat einen engen Spielraum besitzt. Vor diesem Hintergrund und dem grundsätzlichen Interesse, dass die in Rede stehende Baumaßnahme - hier die feste Elbquerung im Verlauf der geplanten A 20 - „möglichst bald gebaut wird“, bringt die Landesregierung alternative Finanzierungsmöglichkeiten ins Gespräch. Abgeordnete der Regierungskoalition bezeichnen die abschnittsweise privatfinanzierte Realisierung der A 7 als kriminellen Akt (siehe u. a. Göttinger Tageblatt vom 18. März 2014 oder HNA vom 17. März 2014). Im Koalitionsvertrag nehmen die Vertragsparteien eine Mittelposition zu PPP-Projekten ein, indem sie sie als „risikoreich“, „ungeeignet zur Finanzierung staatlicher Aufgaben“, aber auch als „eine Option“ (Koalitionsvertrag Seite 21) bezeichnen. Nachdem die gesamte rot-grüne Landesregierung und weite Teile der Regierungskoalition die Bedeutung der hafenrelevanten Verkehrsprojekte A 20 und A 39 erkannt haben (Drucksachen 17/1403 und 17/434) und selbst Minister Stefan Wenzel - Stichwort „Elbvertiefung“ - „in einer gut funktionierenden Hafeninfrastruktur die wirtschaftliche Entwicklung Niedersachsens“ anerkennt (Drucksache 17/1408), besteht Klärungsbedarf bezüglich der künftigen Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Niedersachsen. Institutionelle Anleger stünden für die Finanzierung von dringend benötigten Infrastrukturen bereit, während es zeitgleich im Verkehrsbereich einen milliardenschweren staatlichen Investitionsstau (7,2 Milliarden Euro/Jahr) gibt. Dies wurde auch auf der Verkehrsministerkonferenz in Leipzig thematisiert, wobei hier die Schaffung eines steuerfinanzierten „Sondervermögens“ gefordert worden ist. Insgesamt gilt die Infrastruktur in Deutschland noch als ein Standortvorteil für Unternehmen und damit auch für die Wirtschaftsleistung. Untersuchungen bescheinigen, dass sich Investitionen in die Infrastruktur bereits nach vier bis fünf Jahren durch eine gesteigerte Wirtschaftsleistung amortisieren würden.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie steht die Landesregierung zu einem PPP-Finanzierungsmodell bezüglich der geplanten festen Elbquerung im Rahmen der A 20, um eine zeitnahe Realisierung zu bewerkstelligen?
- Kann sich die Landesregierung eine Realisierung einzelner Infrastrukturprojekte, z. B. Straßenbauprojekte der „Ahrensburger Liste“, die eine besondere hafenrelevante Bedeutung für Norddeutschland haben, als PPP-Projekt vorstellen? Wenn ja, welche und unter welchen Umständen? Wenn nicht, warum nicht?
- Wie wirken sich nach Auffassung der Landesregierung Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen mittel- bis langfristig auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Niedersachsen aus, und was wird die Landesregierung diesbezüglich unternehmen?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Das Finanzierungsinstrument ÖPP ist nach Auffassung der Landesregierung weder ein „krimineller Akt“, noch ein „Kniefall vor der Bau- und Finanzindustrie“ sondern eine weitere Beschaffungsvariante zur konventionellen Haushaltsfinanzierung.
Unabhängig davon steht die Landesregierung ÖPP- Projekten im Infrastrukturbereich kritisch, gleichwohl ergebnisoffen gegenüber.
Nur wenn im Einzelfall eindeutig und öffentlich transparent überprüfbar die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP- Vorhabens nachgewiesen wird, kann dessen Umsetzung eine Option zur herkömmlichen Finanzierung sein.
Die Ausführungen der Landesregierung zur A20 einschließlich einer festen Elbequerung und deren besondere Bedeutung für die norddeutschen Küstenländer, auf die in der Einleitung der Kleinen Anfrage Bezug genommen (Drucksache 17/1403 vom April 2014) wird, gelten nach wie vor.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Landesregierung ist alternativen Finanzierungsinstrumenten für Infrastrukturprojekte gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen. Sie hat wiederholt erklärt, dass sie dem Bau der A20 einschließlich Elbequerung große Bedeutung beimisst.
Zu 3.:
Der Zusammenhang zwischen einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und deren Bedeutung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Niedersachsens steht außer Frage.
Diese bemisst sich jedoch nicht allein an den Investitionen für notwendige neue Verkehrsinfrastruktur oder am bedarfsgerechten Ausbau. Für die Landesregierung gehört dazu auch der dauerhafte Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der umfangreichen vorhandenen Verkehrsinfrastruktur.
Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sonderkonferenz im Oktober 2013 den Bund aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit den Verkehrsministern der Länder mithilfe geeigneter Finanzierungsoptionen für eine auskömmliche, dauerhafte und rechtssichere Finanzierung von Erhalt und Betrieb, Nachholbedarf von Aus- und Neubau einzusetzen. Dies entspricht auch den Intentionen der Landesregierung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.05.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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