Reaktivierung der Bahnstrecke Bad Bentheim – Neuenhaus
Die Abgeordneten Gabriela König und Jörg Bode (FDP) hatten gefragt:
Die Landesregierung setzt sich landesweit für die Reaktivierung von Bahnstrecken ein. Von den eingegangenen 74 Streckenvorschlägen sind in der zweiten Untersuchungsstufe 28 Strecken übrig geblieben. Diese werden nun 20 Auswahlkriterien unterworfen, sodass bis Ende Februar mit einem Untersuchungsergebnis zu rechnen ist. Auch die Strecke Bad Bentheim–Neuenhaus ist, aufgrund ihrer Chancen und ihres Potenzials, in der zweiten Bewertungsstufe vertreten. Die Motivation vor Ort, vom Landrat über sämtliche Bürgermeister bis zur Bentheimer Eisenbahn AG, ist außerordentlich hoch. Das Engagement der Beteiligten reicht über gutachterliche Vorarbeiten, detaillierte Betriebskonzepte bis zur Ertüchtigung der Bahninfrastruktur, sodass die Entscheidungsreife zur Reaktivierung eigentlich schon gegeben ist.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Potenziale und Chancen zur Reaktivierung der Strecke Bad Bentheim–Neuenhaus?
- Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass aufgrund der Vorarbeiten, der vorliegenden Gutachten und der hohen Bereitschaft vor Ort die Bahnstrecke Bad Bentheim–Neuenhaus entscheidungsreif ist? Wenn nicht, warum nicht?
- Was widerspricht einer umgehenden Bewilligung der Reaktivierung der Strecke Bad Bentheim–Neuenhaus“ bzw. was muss noch getan werden, um über die Reaktivierung umgehend entscheiden zu können?
Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene dreistufige Untersuchungsverfahren zur Reaktivierung von Schienenstrecken zielt darauf ab, diejenigen Strecken zu identifizieren, die das größte Reaktivierungspotenzial aufweisen.
Hierzu ist es erforderlich, sämtliche in Betracht kommenden Schienenstrecken – auf der zweiten Untersuchungsstufe werden derzeit noch 28 Strecken im Wege einer Nutzwertanalyse vertieft betrachtet – den gleichen Bewertungskriterien zu unterziehen, um so in einem Quervergleich eine Rangfolge der reaktivierungswürdigen Strecken erstellen zu können.
Es ist zutreffend, dass sich verschiedene regionale Akteure bereits seit längerem für die Reaktivierung der Schienenstrecke Bad Bentheim – Neuenhaus engagieren. Dies zeigt sich vor allem daran, dass schon ein Betriebskonzept entwickelt wurde. Trotzdem muss sich die in Rede stehende Strecke am Ende der Reaktivierungsuntersuchung gegen die anderen zu betrachtenden Strecken durchsetzen. Ob dies der Fall sein wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Letztlich bedarf es einer externen detaillierten Kosten-Nutzen-Analyse in Form eines standardisierten Verfahrens, die im Frühjahr 2014 für die dann noch im Verfahren verbleibenden Strecken beauftragt wird, um schließlich entscheiden zu können, welche Strecken reaktiviert werden. Diese Kosten-Nutzen-Analyse wäre auch für die Strecke Bad Bentheim – Neuenhaus noch durchzuführen. Diese Vorgehensweise wurde im Übrigen in dem die Reaktivierungsuntersuchung begleitenden Lenkungskreis, in dem auch die verkehrspolitischen Sprechern aller Landtagsfraktionen vertreten sind, einhellig verabredet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2.:
Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.:
Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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