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"Scheunenfeste durchführen, ÖPNV stärken"

Statements von Olaf Lies zu den TOPs 4 und 5 im Plenum des Landtags


Zum TOP 4 („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes“) im Plenum des Landtags sagt Verkehrsminister Olaf Lies:

„Nach monatelangen Diskussionen zwischen Bund und Ländern im vergangenen Jahr haben wir einen Teilerfolg für eine gute Finanzierung des ÖPNV und damit für die dringend benötigte Verkehrswende erreicht. Niedersachsen erhält für 2022 etwa 85 Millionen Euro zusätzliche Regionalisierungsmittel, die die Mehrkosten für Personal und Energie, die wegen des russischen Angriffskriegs entstanden sind, abfedern sollen. Zudem haben wir erreicht, dass die Reg-Mittel dynamisiert werden und jährlich bis 2031 auf 112 Millionen Euro ansteigen. Für diese zehn Jahre sind das 1,48 Milliarden Euro mehr für den SPNV und den ÖPNV in unserem Land. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Rechtgrundlage, die Mittel rückwirkend für 2022 an die Aufgabenträger weiterzuleiten. Es ist aber nur ein Teilerfolg: nicht mehr und nicht weniger. Um gute Angebote zu schaffen und auszubauen und um Streckenreaktivierungen voranzutreiben, werden wir uns beim Bund für weitere Erhöhungen der Reg-Mittel einsetzen.“

Hintergrund: Der Bund hatte nach harten Verhandlungen mit den Ländern 1 Milliarde Euro zusätzlich für SPNV und ÖPNV freigegeben. Die Summe wurde bis 2031 im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben und jährlich mit drei Prozent dynamisiert.


Zum Top 5 („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung“) sagt Bauminister Olaf Lies:

„Mit der Änderung der NBauO sorgen wir dafür, dass Scheunenfeste und andere Feiern ohne großen bürokratischen Aufwand und trotzdem sicher stattfinden können. Wir haben nun wie angekündigt einen guten Weg gefunden, im Gesetz zu regeln, was wirklich notwendig ist und was gleichzeitig Sicherheit gewährleistet. Am Anfang der Veranstaltungssaison hatten wir mit einem Erlass für Vereinfachungen gesorgt, der nun nicht mehr erforderlich ist. Die Anforderungen wurden jetzt im Gesetz modifiziert und sorgen dafür, dass Feiern auch weiterhin in normalerweise dafür nicht vorgesehenen Räumen stattfinden können. Das neue, vereinfachte Verfahren kann für einen Veranstaltungsort dreimal im Jahr für jeweils bis zu vier Tagen genutzt werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind gestuft aufgebaut: eine Antragstellung bedarf nur geringen formellen Anforderungen. Auch die Bauaufsichtsbehörde hat nur einen stark reduzierten Prüfumfang, ohne, dass dabei die Sicherheit der Veranstaltungen gefährdet ist. Nur, wenn es gute Gründe für eine nicht ausreichende Sicherheit gibt, kann der Prüfumfang angemessen ausgeweitet werden. Das hilft sowohl den Veranstalterinnen und Veranstaltern als auch den genehmigenden Behörden.

Zudem sorgen wir mit der Änderung der NBauO für weitere Bausteine in Sachen Klimaschutz, indem PV-Anlagen auf Grenzgaragen und Wärmepumpen auf Grundstücken im Grenzabstandsbereich begünstigt werden. Damit es deshalb keine Nachbarstreitigkeiten gibt, wurden Maße und Bedingungen begrenzt. Mit den neuen Regelungen lösen wir ein Problem, das insbesondere bei der Errichtung von Wärmepumpen auf sehr schmalen Reihenmittelhaus-Grundstücken bestand. Gemeinsam mit dem neuen Klimaschutzgesetz schaffen wir Regelungen für die Energiewende, die einfach und verständlich sind.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2023

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