Schließung der Skihalle Snow Dome in Bispingen
Der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatte gefragt:
Die Skihalle Snow Dome in Bispingen hat kürzlich die Schließung für Ende März aus wirtschaftlichen Gründen angekündigt. Die Investition erfolgte auch maßgeblich unter Einsatz von Landesmitteln. Zudem fanden kürzlich Gespräche zwischen dem Wirtschaftsministerium und der Geschäftsführung statt.
Ich frage die Landesregierung:
- Welches sind die konkreten Ergebnisse der Gespräche?
- Inwiefern wird sich die Landesregierung für den Weiterbetrieb der Skihalle in Bispingen einsetzen, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet bzw. wird sie anwenden?
- Inwiefern stellt die Belastung durch hohe Kosten für die EEG-Umlage einen maßgeblichen Faktor für die Unwirtschaftlichkeit des Betriebs dar?
Die Errichtung des Snow Dome in Bispingen ist im Rahmen einer einzelbetrieblichen Förderung bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von 26,2 Mio. Euro mit einem Zuschuss in Höhe von 3,335 Mio. Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert worden. Der Snow Dome nahm am 21.10.2006 seinen Betrieb auf. Der Zweckbindungszeitraum der Förderung endete mit Ablauf des 31.05.2012. Die Snow Dome Sölden in Bispingen GmbH hat unter Hinweis auf eine erforderlich gewordene Sanierung der technischen Anlagen die Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31.03.2013 erklärt und mit dem Betriebsrat einvernehmlich einen Interessenausgleich und Sozialplan für die Beschäftigten vereinbart.
Auf Einladung der Staatssekretärin hat am 28.02.2013 ein Gespräch zwischen Geschäftsführung und Betriebsratsvorsitzenden des Snow Dome, einem Vertreter der Investorengesellschaft Bergbahnen Sölden GmbH, sowie Vertretern der Gemeinde Bispingen und des Heidekreises stattgefunden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Vertreter der Investoren und der Geschäftsführer haben erläutert, dass über die Zukunft des Snow Dome noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden sei. Der hohe Verschleiß durch den ganzjährigen Betrieb der technischen Anlagen mache eine grundlegende Sanierung erforderlich. Gleichzeitig konnte im bisherigen Betriebszeitraum kein Gewinn erzielt werden.
Das Unternehmen hat zugesagt, kurzfristig den technischen Sanierungsbedarf der Anlage festzustellen. Je nach Größenordnung der zu tätigenden Investitionen wird dann vom Betreiber entschieden, ob überhaupt eine Wiedereröffnung im Herbst 2013 wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Ergänzend bat das Unternehmen um Unterstützung bei einem gegebenenfalls in Betracht kommenden neuen Energiekonzept mit eigenen Energiequellen sowie bei der touristischen Vermarktung der Einrichtung durch das Land. Die grundsätzliche Bereitschaft, das Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium in Aussicht gestellt. Es wurde verabredet, sich erneut zu treffen, sobald das angekündigte Sanierungskonzept vorliegt.
Zu 2.:
Die Landesregierung hat eine hohes Interesse, das touristische Angebot der Snow Dome für die Tourismusregion Lüneburger Heide zu erhalten. Ein möglicher Ansatz könnte die Unterstützung bei der Erarbeitung eines neuen Energiekonzeptes sein. Eine konkrete Bewertung ist ohne genaue Kenntnis der derzeitigen Energiekosten und möglicher Lösungsansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz des Betriebes noch nicht möglich.
Zu 3.:
Es lässt sich keine Einschätzung abgegeben, welchen Einfluss das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für den Betrieb hat. Das Unternehmen hat dazu bisher durchaus widersprüchliche Aussagen getroffen. Der Geschäftsführer hat gegenüber der Presse vor der Betriebseinstellung erklärt, dass der Betrieb weniger Energiekosten verursacht als der Betrieb eines Hallenbades. Der Sprecher der Investoren wird in der Presse mit der Aussage zitiert, dass maßgeblich die hohen Energiekosten einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage verhindern.
Der erhebliche Anstieg der Befreiungen von der Zahlung der EEG-Umlage aufgrund der besonderen Ausgleichsregelungen nach § 40ff. EEG erhöht allerdings ohne Frage den Betrag, den neben den privaten Stromkunden vor allem auch nicht privilegierte mittelständische Unternehmen zu bezahlen haben. Da der Snow Dome nicht zu den von der Umlage befreiten Unternehmen zählt, hat auch dieser Betrieb entsprechende Mehrkosten zu tragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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Tel: (0511) 120-5427
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