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Überragendes öffentliches Interesse für Glasfaser- und Mobilfunkausbau

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau der Telekommunikationsnetze.

Wirtschaftsminister Tonne erläuterte: „Mit der gesetzlichen Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau reduzieren wir den Verwaltungsaufwand aller Beteiligten und bringen den Ausbau entscheidend voran. Es muss jetzt nicht mehr in zehntausenden von Verfahren beispielsweise im Natur- und Denkmalschutz jedes Mal im Einzelfall begründet werden, dass ein Bedarf an besserer Internet- und Mobilfunkversorgung besteht.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen unterstützt dieses Anliegen bereits seit dem November 2023. In der „Glasfaserallianz Niedersachsen“ vereinbarten Wirtschaftsministerium und Telekommunikationswirtschaft den gemeinsamen Einsatz für mehrere Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Telekommunikationsrecht des Bundes. Dazu gehörte auch die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für den weiteren Ausbau.

Diese Festlegung bedeutet nicht, dass andere öffentliche Interessen wie Natur- und Denkmalschutz zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Auch gelten Anforderungen wie das Gebot zur Reduzierung von Eingriffen auf das erforderliche Maß weiterhin.

Die Festlegung erleichtert jedoch, beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten Mobilfunkmasten zu errichten. Die Verfügbarkeit von Mobilfunk in solchen meist dünn besiedelten Gebieten ist insbesondere bei Unfällen unverzichtbar, um Notrufe absenden und hilfebedürftige Personen aufzufinden.

„In unserer Niedersächsischen Landesbauordnung haben wir bereits weitgehende Freistellungen und Genehmigungsfiktion für den Mobilfunkausbau verankert. Die Telekommunikationsinfrastruktur hat bei uns Priorität. Damit leisten wir bereits einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung beim Ausbau der Netze“, so Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Hintergrund

Ausbau in Niedersachsen

Niedersachsen steht beim Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze weiterhin auf einer Spitzenposition:

Versorgung

(Niedersachsen)

Versorgung

(Bundesgebiet)

Ranking

(Flächenländer)

Glasfaser

63,38%

39,79%

2

Mobilfunk (4G)

98,76%

97,53%

3

Mobilfunk (5G)

95,97%

93,85%

5

Quelle: Gigabit-Grundbuch der Bundesnetzagentur (https://gigabitgrundbuch.bund.de)

Die neuen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur werden die Mobilfunkversorgung weiter verbessern. Danach haben die Mobilfunknetzbetreiber unter anderem bis 2029 99% aller Haushalte in dünn besiedelten Gebieten, bis 2030 99,5% der Bundesfläche und bis 2029 bzw. 2030 alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Da Ortschaften in der Regel durch solche Straßen an das Verkehrsnetz angebunden sind, verbessert die Auflage zu den Straßen auch eine Abdeckung insbesondere kleiner Ortschaften mit Ortsdurchfahrten, wie sie in Niedersachsen häufig anzutreffen sind. Die neuen Auflagen sind daher insbesondere für Niedersachsen ein großer Verhandlungserfolg.

Die neuen Versorgungsauflagen können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Genehmigungsverfahren zügig laufen und dabei keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses dient daher auch der Ermöglichung dieser Auflagen.

Erster Anlauf zur gesetzlichen Festlegung

Die vorherige Bundesregierung setzte sich 2024 bereits für die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses ein. Das Gesetzgebungsvorhaben scheiterte Anfang 2025 aufgrund der Aufkündigung der Koalition auf Bundesebene. Der Gesetzesentwurf wurde dem Bundestag zwar noch vorgelegt, aber nicht mehr von allen Regierungsparteien unterstützt.

Dieser erste Gesetzesentwurf nahm den Ausbau von Festnetz-/Glasfaserleitungen von der Festlegung teilweise aus. Das traf auf Kritik sowohl der Telekommunikationsbranche als auch unter anderem Niedersachsens, da diese Ungleichbehandlung weder in der Sache noch in verfassungsrechtlicher Hinsicht zu rechtfertigen gewesen wäre. Außerdem sah der Entwurf eine sehr aufwändige Evaluierung vor, die die Erfassung und Auswertung aller Genehmigungsverfahren im Telekommunikationsbereich erforderlich gemacht hätte. Das hätte die angestrebte Reduzierung von Verwaltungsaufwand mindestens geschmälert, wahrscheinlich aber sogar noch größeren Aufwand erzeugt. Der Bundesrat sprach sich daher auf Initiative unter anderem Niedersachsens für eine einfachere Regelung aus. Das heute durch den Bundesrat behandelte Gesetz berücksichtigt diese Verbesserungsbedarfe.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2025

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