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Verfahren zur bundesweiten Mitnahme von Kfz-Kennzeichen

Die Abgeordnete Gabriela König (FDP) hatte gefragt:

Als ein Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz vom 18./19. April 2012 wurde die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen thematisiert. In diesem Zusammenhang wurde der Bund gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Einige Bundesländer praktizieren die Mitnahme von Kfz-Kennzeichen beim Umzug innerhalb des jeweiligen Bundeslandes erfolgreich. Steuerliche oder versicherungsrechtliche Probleme sind nicht erkennbar, sodass diese Möglichkeit als bürgerfreundlich einzuschätzen ist und gleichzeitig dem Abbau von Bürokratie dient.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was hält die Landesregierung von der bundesweiten Mitnahme von Kfz-Kennzeichen?
  2. Wann ist bundesweit mit der Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichnen bei Umzügen zu rechnen?
  3. Besteht nach Umsetzung einer entsprechenden Initiative für die Bürger die Möglichkeit, bundesweit und unbefristet ein sogenanntes Wunschkennzeichen zu nutzen?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.04.2013 wie folgt:

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Zulassungsrechts wurde in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Wirkung vom 01.09.2008 eine Ermächtigung aufgenommen, die es den zuständigen obersten Behörden der Länder ermöglicht, Ausnahmen vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereichs innerhalb eines Landes zu genehmigen (Umkennzeichungsverzicht). Ein Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer individuellen Erkennungsnummer.

Niedersachsen hat als erstes Bundesland von dieser Ermächtigungsgrundlage insofern Gebrauch gemacht als seit dem 01.09.2008 beim Wechsel eines Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen mit gleichen Unterscheidungszeichen (Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück) auf eine Umkennzeichnung verzichtet werden kann.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung am 18./19.04.2012 mehrheitlich, auch mit der Unterstützung Niedersachsens, für einen Verzicht der Umkennzeichnung bei bundesweitem Wohnortwechsel ausgesprochen und den Bund gebeten, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat hierzu einen Verordnungsvorschlag unterbreitet.

Durch die bereits nach derzeitigem Recht bestehende Option, eine Reservierung des Kennzeichens vornehmen zu können, könnte nach diesem Entwurf ein bereits zugeteiltes Kennzeichen dann bundesweit auch für ein Folgefahrzeug verwendet werden. Im Ergebnis würde dem Halter dadurch die Möglichkeit eröffnet, ein einmal zugeteiltes Kennzeichen lebenslang nutzen zu können. Angesichts der laufenden Länderanhörung und des noch ausstehenden Bundesratsverfahrens ist derzeit noch nicht absehbar, wann und in welcher Ausgestaltung diese Regelung kommt. Eine abschließende Meinungsbildung in der Landesregierung hat vor diesem Hindergrund noch nicht stattgefunden.

Darüber hinaus wäre eine Umsetzung des vorgenannten Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vor dem Wechsel der Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von den Länderfinanzbehörden zur Zollverwaltung des Bundes am 01.07.2014 nicht praktikabel, da die EDV der Länderfinanzverwaltungen nur in der Lage ist, eine bestimmte Anzahl von Unterscheidungszeichen verarbeiten zu können. Eine Neuentwicklung der Software würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, der angesichts des Übergangs der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung auf den Bund nicht zu rechtfertigen ist. Die Kosten für eine solche Anpassung müssten von den Ländern getragen werden, da seitens des Bundes für die Ausübung der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung lediglich eine gesetzlich fixierte Kostenpauschale gezahlt wird.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Auf den Vorspann wird verwiesen.

Zu 2.: Nach dem Verordnungs-Vorschlag des BMVBS zum 01.07.2014.

Zu 3.: Ja.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2013

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