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„Was tut die Landesregierung zum Erhalt des alten Fischereihafens in Cuxhaven?“

Der Abgeordnete Dr. Manfred Sohn (LINKE) hatten gefragt:

Für Unmut in der Bevölkerung in Cuxhaven sorgen im Moment der Zustand und die Perspektivlosigkeit des dortigen alten Fischereihafens. Kürzlich hatten rund 1 000 Bürgerinnen und Bürger dessen Sanierung gefordert. Gegenwärtig ist die eine Kaimauer komplett gesperrt. An der anderen Kaimauer verhindern Absperrgitter die Arbeit der dort tätigen Fischer, sind aber nach Auskunft der zuständigen Behörden notwendig, weil die Gefahr des Abbruchs von Teilen der Kaimauer bestünde, wenn dort wie üblich Lkw zum Löschen des Fanggutes vorfahren würden - obwohl darüber gesprochen wird, dass eine Endoskop-Untersuchung ergeben habe, dass die Kaimauer stabil sei.
Bei dem jetzigen Zustand sind auch alle Bemühungen ohne Perspektive, die touristischen Potenziale, die in dem alten „Nordsee-Kai“ liegen, zu nutzen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Zustand des alten Fischereihafens in Cuxhaven ein?
  2. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die von diesem Hafen abhängigen
    Fischer?
  3. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die touristische Nutzung des Hafens?
  4. Gibt es Bemühungen der Landesregierung, Landesmittel für die Sanierung und Entwicklung des Hafens einzusetzen?
  5. Wenn nein, warum nicht?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 27.07.2012 wie folgt:

Die Uferwände im Alten Fischereihafen wurden in den Jahren 1919 bis 1922 erbaut. Dazu gehören der Meinkenkai mit einer Baulänge von ca. 580 m, der Dugekai mit ca. 60 m und der Nordseekai mit ca. 585 m Länge. Die Kaikonstruktion besteht aus einer tiefliegenden Stahlbetonrostplatte mit vorderer Aufkantung. Im hinteren Bereich sind bockartig Gründungspfähle aus Stahlbetonfertigpfählen angeordnet. Unter der Rostplatte befindet sich hafenseitig eine Stahlbetonspundwand.
In statischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass nach den heutigen Lastansätzen und statischen Berechnungsmethoden die Gesamtkonstruktion keine Standsicherheit aufweist. Aus diesem Grunde wurden der Meinkenkai und der Dugekai sowie der Nordseekai aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Die Kaianlagen am Alten Fischereihafen sind daher in einer vom Statiker geforderten Breite von 8,50 m durch einen Zaun im September 2011 abgesperrt worden. Lediglich die Bereiche des Notanlegers und der Bereich Helgoland Frachtkontor sind zugänglich. Bis landseitig an den Zaun sind Verkehrslasten zugelassen. Es wurden Ausweichliegeplätze für die Kutter sowohl im Ritzebütteler Schleusenpriel als auch im Neuen Fischereihafen zur Verfügung gestellt.
Für das Kerngeschäft von NPorts haben die Kaianlagen im Alten Fischereihafen keine Funktion. Das Erscheinungsbild mit den dort liegenden Krabbenkuttern trägt im Wesentlichen zum touristischen Erscheinungsbild bei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
In der bekannt gemachten Standsicherheitsbeurteilung vom 09.05.2011 sowie einer ergänzenden Untersuchung der Kaimauer vom 08.08.2011 bei extremem Niedrigwasser wurde festgestellt, dass akute Einsturzgefahr für den Nordseekai besteht. Die vorhandene Konstruktion am Nordseekai weist erhebliche Schäden insbesondere in der Stahlbetonspundwand im Wasserwechselbereich auf. Die Betonstähle der vorderen Spundwand sind zu drei Viertel abgerostet und haben keine Tragwirkung mehr. Sowohl über als auch unter Wasser sind erhebliche Betonabplatzungen, fehlende Betondeckung sowie Freilegung der Bewehrungsstähle festzustellen. Auch die Betonaufkantung der Rostplatte weist starke Beschädigungen auf und ist ebenso wie die Stahlbetonspundwand sanierungsbedürftig.
Eine geprüfte Statik mit Datum vom 18.10.2011 bestätigt die Ergebnisse der Standsicherheitsbeurteilung. Im Nachgang zur Statik wurde eine zweite, noch detailliertere Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese wurde ebenfalls bei extrem niedrigem Wasserstand angefertigt. Die vordere Spundwand wurde dazu an drei Stellen geöffnet. Der Kurzbericht zur durchgeführten Inspektion mit Datum vom 08.06.2012 liegt vor. Im Ergebnis können an den Pfahlanschlüssen und der Überbauplatte keine nennenswerten Schäden festgestellt werden, allerdings werden die gravierenden Schäden am Kaikopf sowie an den Stahlbetonspundbohlen bestätigt.

Um weitere Erkenntnisse und Aussagen über den Zustand der Kaianlage zu erlangen, müssen noch folgende Bauteile und konstruktiven Elemente geprüft werden:

  • Betongüte der Rostplatte und der Pfähle,
  • Bewehrung,
  • Karbonatisierungstiefe,
  • Baugrund und Grundwasserstand.

Hierzu soll eine Öffnung von ca. 1 m Durchmesser im rückwärtigen Rostplattenbereich zwischen den beiden Auflagerlinien gebohrt werden. Hierbei kann neben dem Beton auch die Bewehrung geprüft werden.

Zu 2.:
Der Alte Fischereihafen in Cuxhaven wird überwiegend von Betrieben der Krabbenfischerei genutzt, während die Fischereifahrzeuge der Kleinen und Großen Hochseefischerei im Neuen Fischereihafen anlanden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Krabbenfischer auch weiterhin den Alten Fischereihafen nutzen können. Ein wichtiger Beitrag hierzu ist die geplante Ponton-Lösung, durch die eine weitere Nutzung des Alten Fischereihafens durch die Krabbenkutter gewährleistet werden soll.

Zu 3.:
Der Alte Fischereihafen befindet sich zurzeit in einem für den Tourismus wenig attraktiven Zustand. Häfen mit einem Mix aus Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel und sonstigen maritimen Angeboten können eine hohe Attraktivität für den Tourismus entfalten. Eine touristische Nutzung muss im Einklang mit einer hafenwirtschaftlichen Nutzung stehen. Der Alte Fischereihafen hat grundsätzlich Potenzial für eine maritime touristische Positionierung der Stadt Cuxhaven an der niedersächsischen Nordsee. Das 2005 vorgelegte Tourismusgutachten für Cuxhaven und das 2006 erstellte Detailkonzept mit einer Machbarkeitsanalyse für den Alten Fischereihafen bestätigen die Entwicklungspotenziale. Sie lassen sich jedoch nur unter Einsatz erheblicher privater Investments realisieren.
Das Land hat mit der Förderung des Museums Windstärke 10 im Umfeld des Alten Fischereihafens und des Beherbergungsbetriebes „Hafenhostel“ bereits Impulse für eine positive touristische Entwicklung an diesem Standort gesetzt.

Zu 4.:
Eine komplette Sanierung der Kaianlagen ist nur mit hohem Kostenaufwand möglich. Eine Teilsanierung einzelner Bereiche ist technisch kaum durchführbar. Wirtschaftlich ist weder eine Teilsanierung noch eine Komplettsanierung auch nur ansatzweise darstellbar, da für diesen Hafenteil zukünftig eine dauerhafte hafenwirtschaftliche Nutzung nicht erkennbar ist. Eine Komplettsanierung des gesamten Hafenbeckens in Höhe von ca. 25 Mio. € ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Entsprechende Finanzmittel kann die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) als Eigentümerin der Hafenanlagen nicht bereitstellen.
Mittlerweile hat NPorts den Krabbenfischern Ausweichliegeplätze angeboten und Planungen für die Errichtung einer Pontonanlage für die Krabbenfischer abgeschlossen. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 800.000,- €. Die geplante Pontonanlage am Nordseekai besteht aus 6 Pontons mit jeweils 2 Dalben. Die Pontons sind untereinander mit Zwischenpontons verbunden. Eine Erweiterung / Verlängerung der Pontonanlage ist jederzeit möglich. Der Zugang erfolgt über eine Brücke, die tief gegründet ist und die vorhandene Kaikonstruktion nicht belastet. Gegenwärtig werden die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die Bezuschussung der Baumaßnahme durch zusätzliche Fördermöglichkeiten geprüft. Nach Vorlage und Auswertung der Ausschreibungsergebnisse kann dann kurzfristig die Beauftragung der notwendigen Arbeiten erfolgen.

Zu 5.:
NPorts stehen für die Sanierung des Alten Fischereihafens keine weiteren Mittel zur Verfügung.

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erstellt am:
28.09.2012

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