Welche Straßenbauprojekte wird die Landesregierung nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) unterstützen?
Der Abgeordnete Karl-Heinz Bley (CDU) hatte gefragt:
In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013 wurde festgehalten, dass öffentlich-private Finanzierungsmodelle (ÖPP/PPP) nur im Einzelfall durchgeführt werden sollen: „In der Regel ist dieses Instrument zu risikoreich und daher ungeeignet zur Finanzierung staatlicher Aufgaben“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 21). Ein vom Bund für Niedersachsen geprüfter Teilausbau der A 7 als ÖPP-Projekt wurde in der Vergangenheit sowohl von der SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, obgleich eine endgültige Entscheidung des Bundes noch nicht getroffen war. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich voraussichtlich am 15. Mai 2013 erneut mit der Thematik beschäftigen.
Dessen ungeachtet sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies in einem Gespräch mit der Osnabrücker Zeitung am 15. März 2013, dass er sich eine Finanzierung des vierspurigen Ausbaus der Bundes- und Europastraße E 233 von Cloppenburg über Haselünne und Meppen nach Holland durchaus nach dem ÖPP-Modell vorstellen könne.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Straßenbauvorhaben können nach Ansicht der Landesregierung nach dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft Berücksichtigung finden?
- Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass ÖPP-Modelle im Bereich der Straßeninfrastruktur in Niedersachsen Anwendung finden?
- Teilt die Landesregierung die kritische Betrachtung von ÖPP-Projekten der Koalitionsvereinbarung, und würde sie diese gegebenenfalls revidieren, wenn die Wirtschaftlichkeit durch erneute Überprüfung durch den Bund belegt würde?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Landesregierung vermag keinen grundlegenden Widerspruch zwischen der in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen formulierten allgemeinen Grundhaltung gegenüber ÖPP-Projekten und der Auffassung der Bundesregierung zu ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich erkennen.
Die Bundesregierung hat an verschiedener Stelle deutlich gemacht, dass Öffentliche Private Partnerschaften im Bundesfernstraßenbereich nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen können, weil ein ÖPP-Projekt nicht immer wirtschaftlicher ist als die konventionelle Beschaffungsvariante. ÖPP-Projekte werden seitens des Bundes grundsätzlich nur realisiert, wenn der vorausgegangene Wirtschaftlichkeitsvergleich zugunsten der ÖPP-Variante ausgefallen ist.
In 2005 hat das BMVBS bundesweit vier ÖPP-Pilotprojekte, in 2008 dann acht weitere potenzielle ÖPP-Projekte benannt. Dies verdeutlicht, dass entgegen der Einschätzung des Fragestellers seitens des Bundes eine flächendeckende ÖPP-Umsetzung weder möglich, noch geplant ist.
Maßgebend ist in jedem Einzelfall die nachgewiesene bzw. noch nachzuweisende Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens. Dies gilt auch für das potenzielle ÖPP-Projekt zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und der Anschlussstelle Göttingen im Zuge der A 7.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Benennung von potenziellen ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich und der damit einher gehende Nachweis über deren Wirtschaftlichkeit obliegt dem Baulastträger Bund, der auch die Finanzierungsverantwortung trägt.
ÖPP-Projekte können bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit im Einzelfall eine Option sein.
Zu 3.:
Siehe Vorspann.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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