Wie kann der Lärmschutz entlang der A 1 bei Hollenstedt verbessert werden?
Der Abgeordnete Heiner Schönecke (CDU) hatte gefragt:
Der Ausbau der sechsspurigen A 1 zwischen dem Autobahndreieck Buchholz (A 261) und dem Bremer Kreuz (A 27) wurde als öffentlich-private Zusammenarbeit realisiert und im Oktober 2012 abgeschlossen. Der Autobahnbau ist das bislang größte ÖPP-Projekt in Deutschland und wurde innerhalb von vier Jahren umgesetzt. Experten erwarten, dass der Ausbau Ansiedlungen neuer Wirtschaftsbetriebe an der Magistrale zwischen Hamburg und dem Ruhrgebiet mit sich bringt.
Nach der Beendigung des Ausbaus und der Freigabe der neuen Autobahn gab es Beschwerden und Einwände bezüglich einer erhöhten Lärmbelastung im Bereich Hollenstedt. Mehrere Gesprächstermine mit den Betroffenen und Behördenvertretern haben vor Ort stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass durch die Verbreiterung von vier auf sechs Fahrbahnen eine Veränderung des Lärmpegels stattgefunden hat. Bereits im Planfeststellungsverfahren wurden durch Gutachter Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt. Die beteiligten Behörden hatten anschließend mehrfach einen Anspruch auf passiven Schallschutz zugestanden und in Teilen umgesetzt.
Die im Rahmen des sechsspurigen Ausbaus im Bereich Hollenstedt installierte Lärmschutzwand gewährleistet nach Ansicht der Betroffenen nur ungenügenden Lärmschutz und führt aufgrund ihrer Höhe und aufgrund von Lücken im Bereich der Raststätte zu erhöhten Lärmwerten in den Gemeinden Appel, Hollenstedt und Wenzendorf. Von der Ausfahrt Hollenstedt in Richtung Bremen fehlt der Lärmschutz völlig. In diesem Bereich liegt das Hollenstedter Gewerbegebiet. Die dahinter liegenden Wohnsiedlungen sind ebenfalls betroffen.
An der A 1 im Bereich Oyten sind Lärmschutzwände nicht nur senkrecht, sondern auch abgewinkelt erstellt worden. Diese Maßnahme scheint einen verbesserten Lärmschutz zu gewährleisten.
Ich frage die Landesregierung:
- Gibt es Bestrebungen seitens der Bundes- bzw. Landesregierung, eine erneute Berechnung von Lärmschutzwerten an dem angesprochenen Autobahnabschnitt durchzuführen?
- Mit welchen Maßnahmen kann der Lärmschutz am betreffenden Autobahnabschnitt verbessert werden?
- Wer wird für die Mehrkosten aufkommen?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
In der schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A 1 waren sowohl die Anschlussstelle Hollenstedt als auch die Erweiterung der Raststätte Aarbachkate im Abschnitt der Samtgemeinde Hollenstedt zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Prognose für das Jahr 2015 ging die Verkehrsbelastung für die A 1 und die Anschlussstelle sowie die Stellplatzanzahl der Raststätte ein. Für die Berechnung der Beurteilungspegel wird die Autobahn und die Raststätte Aarbachkate wie ein Neubauvorhaben betrachtet, d.h. zu Gunsten der Anlieger entfiel die schalltechnische Vorbelastung.
Als Grundlage zur Ermittlung der Verkehrszahlen für das Prognosejahr 2015 dienten zum einen die Ergebnisse der allgemeinen Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2000 und zum anderen das Prognoseverkehrsmodell Niedersachsen. Das Verkehrsmodell basiert auf der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen des Bundes. Das Prognosenetz beinhaltet alle Vorhaben des vordringlichen Bedarfs und des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.
Im Ergebnis wurde durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18.08.2005 eine Kombination aus passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen für den Bereich Hollenstedt festgelegt.
Passive Lärmschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an den Gebäuden. Hierzu gehört insbesondere die Ausstattung der Gebäude mit entsprechend schalltechnisch wirksamen Fenstern, Fassaden u. a., sofern eine entsprechende Ausstattung noch nicht vorliegt. Aktive Maßnahmen sind Maßnahmen am Ort der Geräuschbildung. Dazu zählen Lärm mindernde Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände und -wälle.
Im Bereich der Anschlussstelle Hollenstedt sind alle vorgenannten Maßnahmen zur Anwendung gekommen. Es wurden Lärmschutzwälle und -wände errichtet und die Fahrbahnoberfläche wurde mit einem lärmminderen Belag (-2 dB(A)) ausgeführt. Darüber hinaus besteht für diverse Gebäude ein Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach. Vor Ort ergab die Überprüfung der Bauausführung keine Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss. Die der Planfeststellung zugrunde liegenden Berechnungen sind richtlinienkonform durchgeführt. Abweichungen zwischen Planung und Ausführung konnten nicht festgestellt werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Im Mai 2013 wird der regionale Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Verkehrszählung zur Überprüfung der prognostizierten Verkehrszahlen durchführen.
Ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung oder Nachbesserung von Lärmschutz kann bestehen, wenn die Verkehrsprognose, die der lärmtechnischen Berechnung zugrunde liegt, zwar einwandfrei ermittelt wurde, jedoch nicht mit der tatsächlichen Entwicklung übereinstimmt – eine sogenannte fehlgeschlagene Prognose.
Jedoch nicht jede Abweichung von der tatsächlichen Verkehrsentwicklung löst einen Anspruch auf nachträgliche Anordnung oder Nachbesserung des Lärmschutzes aus. Die Abweichung muss erheblich sein. Bei der Risikoverteilung im Rahmen der Anspruchsbeurteilung ist zu berücksichtigen, dass jede Prognose einen gewissen Unsicherheitsfaktor in sich trägt. Danach bestimmt sich die Risikogrenze nach dem Kriterium der Spürbarkeit der nachträglich zusätzlich auftretenden Lärmbeeinträchtigung. Diese ist mit mindestens 3dB(A) definiert.
Zu 3.:
Der Baulastträger der Straße, der Bund.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427