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Wie viel Fördermittel stehen für Radwege in Niedersachsen bis 2017 zur Verfügung?

Die Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU) hatten gefragt:

Am 19. Dezember 2013 kündigte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein 32 Mio. Euro umfassendes Programm an, mit dem bis 2017 Radwege und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefördert werden sollen.

Die Fördermittel entstammen aus Haushaltsresten des Verkehrsministeriums aus dem Bereich des kommunalen Straßenbaus, die originär dem Entflechtungsgesetz zuzurechnen sind. Die rot-grüne Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2013 beschlossen, die Fördermittel im kommunalen Straßenbau schrittweise um insgesamt 62 Mio. Euro bis zum Jahr 2017 zu kürzen. Von diesen Kürzungen sind Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten, Brücken, Eisenbahnkreuzungen sowie Geh- und Radwege betroffen.

In der Antwort auf die Anfrage „Kompensiert die Landesregierung den Wegfall von Mitteln im kommunalen Straßenbau?“ der Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking (CDU) hatte das Wirtschaftsministerium am 30. Mai 2013 auf die Frage nach einer Kompensation der Minderausgaben im kommunalen Straßenbau und möglicher Verzögerungen wie folgt geantwortet: „Die durch die Verschiebung zugunsten des ÖPNV im kommunalen Straßenbau entstehenden Minderausgaben werden nicht kompensiert. (…) Durch die Mittelverschiebung zugunsten des ÖPNV werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Vorhaben nicht in bisherigem Umfang gefördert. Mit der Folge, dass einzelne Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden können.“

In der Pressemitteilung vom 19. Dezember 2013 führte Wirtschaftsminister Olaf Lies aus, dass die für 2014 genannten Maßnahmen im Radwegebau erst der Anfang seien. So sei geplant, in den nächsten vier Jahren zusätzliche neue Radwege und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu fördern.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie wird die Landesregierung vor dem Hintergrund der beschlossenen Kürzungen der Entflechtungsmittel im Bereich des kommunalen Straßenbaus, aus denen Radwege finanziert werden, und vor dem Hintergrund der Ankündigungen des Wirtschaftsministeriums aus dem Mai 2013, das Vorhaben im kommunalen Straßenbau durch die Kürzungen zugunsten des ÖPNV im Entflechtungsgesetz künftig nicht wie im bisherigen Umfang gefördert werden können, sicherstellen, dass in den nächsten vier Jahren zusätzliche neue Radwege in Niedersachsen gefördert werden?
  2. Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund insgesamt zurückgehender Fördermaßnahmen im kommunalen Straßenbau den Anteil der Radwegeförderung bei den Fördertatbeständen zulasten der Förderung von Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten, Brücken, Eisenbahnkreuzungen und Gehwegen erhöhen?
  3. Wann ist mit der Fertigstellung aller im „Radwegekonzept 2012“ und im „Bauprogramm Radwege 2012/2013“ enthaltenen Maßnahmen zu rechnen (bitte für jedes Projekt einzeln aufführen)?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.02.2014 wie folgt:

Die Landesregierung strebt eine grundlegende verkehrspolitische Umorientierung an. Ziel ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume die Verkehrspolitik so effizient, sicher und umweltfreundlich wie nur möglich zu gestalten. Zentrale Positionen nehmen dabei Schienen- und Straßeninfrastruktur ein. Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung der Förderschwerpunkte zugunsten des ÖPNV vereinbart worden. Eine Verschiebung der Entflechtungsgesetz(EntflechtG)-Mittel vom kommunalen Straßenbau, zu dem auch der Radwegebau zählt, zu Gunsten des ÖPNV wurde beschlossen.

Dessen ungeachtet ist der Ausbau des Radwegenetzes in Niedersachsen ein wichtiges Ziel der rot-grünen Landesregierung. So soll die Fahrradnutzung so attraktiv und auch so sicher wie möglich gemacht werden. Um diesen Zielen näher zu kommen wurde ein Sonderprogramm entwickelt, mit dem unter anderem auch der Bau neuer Radwege in kommunaler Baulast in den Jahren 2014 bis 2017 gefördert werden soll.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung wird unter Verwendung von Haushaltsresten der Entflechtungsgesetz-Mittel sicherstellen, dass in den nächsten vier Jahren zusätzlich neue kommunale Radwege gefördert werden. Die im Haushalt eingeplanten Mittel für die Förderung des kommunalen Straßenbaus bleiben davon unberührt.

Zu 2.:
Bei der kommunalen Radwegeförderung gab und gibt es keinen vorgegebenen Anteil an der Gesamtförderung des kommunalen Straßenbaus. Es ist allerdings durchaus vorstellbar, dass sich der Anteil der Radwegeförderung durch das Sonderprogramm zum Bau neuer Radwege und die dadurch ausgelöste höhere Nachfrage im Vergleich zu den Vorjahren erhöhen wird.

Zu 3.:
Das „Radwegekonzept 2012“ bildet die Grundlage für Planung und Bau von Radwegen an Landesstraßen und ist unabhängig von der Förderung des kommunalen Radwegebaus. Um den Neubau von Radwegen an Landesstraßen in den nächsten Jahren zu koordinieren, haben sich die regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit den Stellen vor Ort - vor allem mit den Landkreisen, aber auch mit den Verbänden und der Politik - über Prioritäten verständigt und diese im „Radwegekonzept 2012“ dargestellt. Insgesamt sind 648 Radwege mit einer Gesamtlänge von 1.800 km und einem geschätzten Investitionsvolumen von über 310 Mio€ genannt worden. Um die Ressourcen aller Beteiligten sinnvoll aufeinander abzustimmen, wurden 133 Maßnahmen mit 374 km Länge und einem Landeskostenanteil von rd. 65 Mio€ in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Nur diese Maßnahmen werden von der NLStBV planerisch im Rahmen einer Reihung in Dringlichkeiten von 1 bis 10 betreut. Das Konzept wurde vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht.

Die bauliche Umsetzung neuer Radwege erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Wegen der Jährlichkeit des Landeshaushaltes und der Notwendigkeit, die in den letzten zehn Jahren stark vernachlässigte Straßeninfrastruktur vorrangig wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Fertigstellung aller im Radwegekonzept 2012 geführten Radwege genannt werden. Das „Bauprogramm Radwege an Landesstraßen 2012/2013“ wurde am 30.10.2012 veröffentlicht. Die darin genannten Projekte hatten zum damaligen Zeitpunkt eine Planungsreife, die einen Baubeginn bis 2013 erwarten ließen.

Angaben zur Fertigstellung der einzelnen Projekte sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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