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Gründungsstipendium

Durch die Vergabe eines personenbezogenen Stipendiums sollen gründungsbereite Personen im innovativen Bereich in Niedersachsen in die Lage versetzt werden, sich vollumfänglich der Entwicklung und Verwirklichung ihrer Geschäftsidee widmen zu können. Die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seedphase“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, die am 03.05.2019 in Kraft getreten ist, richtet sich sowohl an einzelne Gründende als auch an Gründungsteams bis zu drei Personen und verschafft ihnen für acht Monate einen monetären Freiraum, die Idee der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Die Höhe es monatlichen Stipendiums beträgt 2.000 EURO, für Studierende 1.000 EURO. Das Gründungsstipendium wird nur gewährt, wenn eine begleitende Einrichtung wie etwa ein Start-up-Zentrum, eine Hochschule oder ein anderer Accelerator das Gründungsvorhaben intensiv begleitet. Die Entscheidung über die Vergabe des Gründungsstipendiums erfolgt auf Grundlage eines Scoring-Verfahrens. Für das Gründungsstipendium stehen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 2 Mio. EURO zur Verfügung.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten der NBank.

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