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Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Das Ziel der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist es, die bestehenden regionalen Unterschiede bei der Wirtschaftskraft, Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit abzubauen, die nach wie vor eine Herausforderung für den wirtschaftlichen Fortschritt und die Sicherung des Wohlstands in Deutschland darstellen. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung unterstützt dieses Ziel, indem in den geförderten Unternehmen dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

Seit dem Jahr 2021 ermöglicht es die neue Förderperiode kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Niedersachsen von der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zu profitieren. Dabei wird zwischen dem GRW-Gebiet und dem EFRE-Gebiet unterschieden, wobei die Anforderungen an die Investitionsvorhaben nur geringfügig variieren. Große Unternehmen können hingegen nur im GRW-Fördergebiet gefördert werden. Eine weitere bedeutende Entwicklung trat mit der Überarbeitung des Koordinierungsrahmens zum 01.01.2023 in Kraft. Um die Transformation zu beschleunigen, wurden Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten oder besonderen Energieeffizienzeffekten sowie Investitionen zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien in den GRW-Koordinierungsrahmen aufgenommen. Für diese CO²-reduzierenden Zusatzinvestitionen sind deutlich höhere Fördersätze von bis zu 65 % möglich.

Eine weitere Fördermöglichkeit wurde durch den Temporary Crisis and Transition Framework der Europäischen Kommission geschaffen, der eine bis 2025 befristete Investitionsförderung von Transformationstechnologien in Sektoren ermöglicht, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Diese Regelung wurde in den GRW-Koordinierungsrahmen aufgenommen und eröffnet so weitere Fördermöglichkeiten im GRW-Gebiet.

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