Förderung von Technologie- und Gründerzentren
Raum für Innovation
Technologie- und Gründerzentren (TGZ) sind ideale Starthelfer, die vor allem technologieorientierte und innovative Neugründungen, Jungunternehmen sowie auf Wachstum angelegte Startup-Unternehmen vielseitig unterstützen und damit deren Marktchancen zielgerichtet verbessern. Im Fokus steht die Bewältigung typischer Herausforderungen in der Gründungsphase eines Unternehmens in Form von Auffinden, Auswählen und Fördern unternehmerischer Initiativen. Es sollen Hilfestellungen gegeben werden, aussichtsreiche Ideen in vermarktungsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umzusetzen. Dabei helfen die wertvollen Netzwerkstrukturen eines jeden TGZ zu beispielsweise Wirtschaftspartnern und Universitäten sowie das regionale Gründer-Ökosystem.
Die Zentren bieten dem Adressatenkreis moderne Mieträume an, die eine angenehme und effektive Arbeitsatmosphäre schaffen. Flankierend werden Service- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie Beratungsleistungen vorgehalten. Diese optimalen Rahmenbedingungen erleichtern das Reifen von Ideen. Es entsteht ein Ort für Visionen und Zukunft, wo Tür an Tür gleichgesinnte Personen sitzen, die miteinander kooperieren und voneinander profitieren können.
Förderung
Träger von TGZ sind überwiegend Gemeinden als öffentliche Institutionen.
TGZ bieten Infrastrukturen, die darauf ausgerichtet sind, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gründerinnen und Gründern zeitlich befristet die Möglichkeit zu bieten, flexibel Räumlichkeiten für ihren Tätigkeitsbereich anzumieten und von den angebotenen Beratungsdiensten und Vernetzungsgelegenheiten zu profitieren.
Die Förderung setzt beim Träger eines TGZ an und soll als Anreiz dienen, ein zweckentsprechendes Gebäude zu errichten oder auszubauen und es anschließend den Nutzergruppen für mindestens 15 Jahre diskriminierungsfrei, transparent und offen zur Verfügung zu stellen.
Fördermittel stehen gebietsbezogen entweder aus dem EFRE- oder dem GRW-Programm zur Verfügung. Grundsätzlich sind die Bau- oder Erweiterungskosten für zweckentsprechende Gebäudeflächen einschließlich Ausstattung förderfähig. Wesentliche Fördervoraussetzung ist ein Bedarf an TGZ-Infrastrukturen in Form einer nachweisbaren Auslastung der Flächen.
Nutzerinnen und Nutzer können in besonderem Maße profitieren, wenn sie – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – für die überlassenen Räume eine Miete entrichten, die unter dem Marktpreis liegt.
Bewilligungsstelle ist die NBank, die ausführlichen Informationen und Antragsunterlagen auf ihrer Seite unter den folgenden Links bereithält:
Hintergrund
Neugründungen setzen neue Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle um, halten den Wettbewerbsdruck hoch und fördern die Notwendigkeit von Innovation in den jeweiligen Branchen. Dadurch werden sie zu einem wesentlichen Element der Modernisierung der regionalen Wirtschaftsstruktur, dem Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen. Dies trägt auch zur Stärkung der Attraktivität des Standortes bei, damit die Schaffung neuer qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze gelingt und das Abwandern qualifizierter Arbeitskräfte vermieden wird.
Die Förderung leistet einen aktiven Beitrag zur Unterstützung der Gründerszene in Niedersachsen.