GRW - Für eine starke Wirtschaft vor Ort
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Sowohl die GRW-Förderung als auch die EU-Förderung sind in sogenannten Förderperioden organisiert, in denen immer sechs Jahre als ein zusammengehöriges Förderfenster mit entsprechenden inhaltlichen Rahmendaten zusammengefasst sind.
Anfang 2022 hat die GRW einen Neuzuschnitt der Fördergebiete erfahren, der in Niedersachsen die GRW deutlich verändert hat.
Heute existieren in Niedersachsen noch 4 C-Fördergebiete: das sind die Landkreise Cuxhaven, Friesland und Lüchow-Dannenberg sowie die Stadt Wilhelmshaven. Auch sind die Landkreise Celle, Hildesheim und Lüneburg nach hervorragender Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren inzwischen nicht mehr so strukturschwach und daher kein GRW-Fördergebiet mehr. Gleichzeitig sind auch neue Fördergebiete hinzugekommen, so dass in Niedersachsen insgesamt für etwa 50 % des Landesgebietes und für etwa 50 % der Bevölkerung GRW-Mittel eingesetzt werden können.
Nach diesem Neuzuschnitt stehen für Niedersachsen jährlich etwa 76 Mio. EUR für die Förderung in GRW-Gebieten zur Verfügung, die zur Hälfte aus dem Bundeshaushalt stammen und zur anderen Hälfte durch das Land Niedersachsen aufgebracht werden.
Um die GRW noch effektiver zu gestalten und den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde sie zum 01.01.2023 umfassend überarbeitet. Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft wurden in den neuen Koordinierungsrahmen aufgenommen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Auch aus den Europäischen Strukturfonds und hier konkret dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten in der Vergangenheit Projekte zur Förderung der Wirtschaft finanziert werden.
Über die gesamte Förderperiode 2021-2027 erhält Niedersachsen für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben knapp 100 Mio. EUR. Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen können mit bis zu 28 Mio. EUR unterstützt werden.
Zusammenspiel GRW und EFRE
Die GRW ist und bleibt das zentrale Finanzierungsinstrument in der Wirtschaftsförderung. Mit der erfolgreichen Genehmigung für den EFRE kann die GRW wirkungsvoll flankiert werden. Konkret bedeutet das:
Die GRW-Mittel werden wie bisher in den GRW-Fördergebieten eingesetzt. Daneben ist in allen anderen Gebieten in Niedersachsen als ergänzendes Instrument eine Förderung aus dem EFRE möglich. Damit besteht in Niedersachsen ein flächendeckendes Förder-Portfolio, so dass Transformationsprozesse der Wirtschaft überall wirkungsvoll begleiten werden können.