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Tourismusförderung

Zum 20.07.2022 ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ (Tourismusförderrichtlinie) in Kraft getreten.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen,
  • Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen mit Bezug zu der jeweils anerkannten Artbezeichnung in den in der Anlage 1 beschriebenen staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, sofern die Infrastruktur diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich ist,
  • Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen, sofern eine Förderung nicht auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des MW in Betracht kommt,
  • Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote, sofern eine Förderung nicht auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des MW in Betracht kommt,
  • nur im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“: Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung von Infrastrukturen, die der Art nach für eine Nutzung durch Touristen geeignet und dazu bestimmt sind, und die in der Summe überwiegend touristisch sowie durch sonstige Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank: Tourismusförderrichtlinie


Richtlinie touristische Projekte – „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung touristischer Projekte“:

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.

Auf Basis dieser Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Innovative Marketingprojekte
  • Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote
  • Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen
  • Besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse

Zuschuss bis zu 100.000 Euro pro Projekt

Stichtag für Anträge ist jeweils der 30. April eines Jahres. Zuwendungen, die nach dem Antragsstichtag beantragt werden, können im Einzelfall nachrangig bewilligt werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank: Richtlinie touristische Projekte


Ansprechpartnerin:

Frau Ariane Vorhang, Tel.: 0511 120-5539


Förderung von Unternehmen

Die einzelbetriebliche Förderung des Beherbergungsgewerbes sowie sonstiger gewerblicher touristischer Vorhaben erfolgt auf Grundlage der Richtlinien „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“.

Innerhalb der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ gefördert werden: Errichtungen, Erweiterungen, Modernisierungs- bzw. Diversifizierungsmaßnahmen sowie Übernahmen von Betrieben, die von Stilllegung bedroht sind. Die Fördersätze in der GRW liegen zwischen 10 Prozent für große Unternehmen und 35 Prozent für kleine Unternehmen. Ergänzend sind CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen zuwendungsfähig, die beispielsweise der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen oder einen Beitrag zum besonderen Umweltschutz leisten. Die Fördersätze für die Investitionsmehrausgaben liegen zwischen 30 Prozent und 65 Prozent.

Auf Grundlage der Richtlinie „Niedersachsen Invest EFRE“ können Vorhaben in Nicht-GRW Gebieten gefördert werden – so können aktuell in ganz Niedersachsen Förderangebote für touristische Investitionen von Unternehmen gemacht werden! Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen – zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist immer eine CO2-reduzierende Zusatzinvestition. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Die Fördersätze für die CO2-reduzierende Zusatzinvestition liegen zwischen 40 Prozent und 60 Prozent.

Die Beratung der Unternehmen und Abwicklung der Förderung erfolgt über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank - NBank.

Weiterführende Informationen zur Förderung touristischer Investitionen der Unternehmen finden Sie auf den Seiten der NBank:

Karte GRW-Fördergebietskulisse

Niedersachsen Invest GRW

Niedersachsen Invest EFRE


Ansprechpartnerin für die Förderung von touristischen Unternehmen:

Frau Sina Niebel, Tel.: 0511 120-5545


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