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75 Millionen für Förderung von kommunalen Straßenbau-Projekten

Minister Althusmann: Jahresbauprogramm wichtiges Instrument für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur – Projektliste 2019 liegt vor


Mit dem Jahresbauprogramm 2019 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden fördert das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die kommunale Straßeninfrastruktur. Seit dem Jahr 2018 stehen dafür jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung. Nun steht fest, welche kommunalen Projekte mit dem Jahresbauprogramm 2019 gefördert werden können – dies sind in diesem Jahr alle förderfähigen, baureifen, von den Kommunen angemeldeten Vorhaben.

Im kommenden Jahr sollen 98 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 22,5 Millionen Euro gefördert werden. Die 98 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 62 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei über 118 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2019 mit rund 52,5 Millionen Euro bezuschusst werden.

„Die niedersächsischen Verkehrswege – ob in den Orten oder zwischen Städten – sind die Lebensadern unseres Bundeslandes. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau, als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken. Mit den 75 Millionen Euro, die für 2019 zur Verfügung stehen, können die Kommunen 98 neue Straßenbauvorhaben verwirklichen und etliche andere weiterführen. Ich freue mich, dass Land und Kommunen in Niedersachsen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an einem Strang ziehen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann.

Mit den Maßnahmen kann die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern. Auch der Neu- oder Ausbau von Radwegen an kommunalen Straßen, sowie weitere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden. Weiterhin ist eine Förderung der Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, Maßnahmen zur Schulwegsicherung, Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- oder Bundesstraßen und die technische Sicherung von Bahnübergängen mit den Mitteln des Jahresbauprogramms möglich.

Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert.

Die Einzelmaßnahmen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson

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