Allgemein
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-)Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Für die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen sowie Baukonzessionen sind nachfolgende Vorschriften zu beachten:
- Bei Erreichen der sog. EU-Schwellenwerte:
4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) (BGBl. I S.790) und den jeweiligen Verdingungsordnungen VOB, VOL oder VOF.
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte:
Haushaltsrechtliche Vorschriften i.V.m. weiteren vergaberechtlichen Bestimmungen.
Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2010
Mit Wirkung zum 01.01.2010 tritt die neue EU-Verordnung vom 30.11.2009 zur Festsetzung der neuen EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen in Kraft. Die Verordnung ist über nebenstehende Downloads allgemein abrufbar. Für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB gelten künftig folgende Schwellenwerte:
Diese Schwellenwerte sind für alle Auftragsvergaben mit Bekanntgabe ab 01.01.2010 unmittelbar anzuwenden. Bei Bekanntgabe vor diesem Datum gelten noch die alten (höheren) Schwellenwerte.
Mit Herabsetzung der Schwellenwerte wird künftig ein größerer Anteil der Aufträge von der Verordnung erfasst. Im Rahmen der Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) - avisiert für Frühjahr 2010 - erfolgt die Übernahme der neuen Werte in nationales Recht.
Novellierung der VOB/A und VOL/A
Die Neufassung der VOB/A und VOB/B vom 31.07.2009 wurde am 15.10.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 29.12.2009 ist auch die VOL/A 2009 vom 20.11.2009 in diesem Veröffentlichungsmedium herausgegeben worden. Diese neuen Vergabeordnungen sind abrufbar unter der nebenstehenden Verlinkung Vorschriften. Sie treten jedoch erst mit der novellierten Vergabeverordnung (VgV) im Frühjahr 2010 in Kraft.
Neue Sektorenverordnung seit 29.09.2009 in Kraft
Mit Wirkung vom 29.09.2009 ist die Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln (SektVO) in Kraft getreten (BGBl. Teil I, Nr. 62). Sie ist für alle ab dem 29.09.2009 beginnenden Vergabeverfahren im Sektorenbereich anzuwenden.
Zeitgleich wird über Artikel 2 die Vergabeverordnung dahingehend geändert, dass die Abschnitte 3 und 4 der VOB/A und VOL/A ersatzlos entfallen. Folglich richten sich Auftragsvergaben im Sektorenbereich jetzt ausschließlich nach den Bestimmungen der neuen SektVO. Sie ist aus nebenstehender Liste abrufbar.
Neues Präqualifikationsverfahren für VOL-Vergaben (PQ-VOL)
Seit 01.09.2009 wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag eine zentrale Online-Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank für die Präqualifikation im VOL-Bereich deutschlandweit angeboten. Die PQ-Datenbank enthält alle Unternehmen, die von Auftragsberatungsstellen oder von Industrie- und Handelskammern auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) im VOL-Bereich überprüft worden sind.
Öffentliche Auftraggeber haben nach einmaliger Registrierung die Möglichkeit, die vorgelagerte und auftragsunabhängige Zertifizierung von Eignungsnachweisen präqualifizierter Unternehmen einzusehen. Auf diese Weise soll der Aufwand für Auftraggeber sowie Auftragnehmer und insbesondere der Ausschluss von Angeboten aufgrund formaler Fehler (fehlende Eignungsnachweise) reduziert werden.
Als dezentrale Zertifizierungsstellen stehen in Niedersachsen einerseits die im Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK) zusammengeschlossenen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie andererseits eine Kooperation aus der IHK Hannover und Braunschweig zur Verfügung. Diese Einrichtungen betreuen Unternehmen und öffentliche Vergabestellen gleichermaßen rund um das Thema Präqualifikation. Unter dem nebenstehenden Link (PQ-VOL) erhalten Sie hierzu weitergehende Informationen.
Novelle des GWB seit dem 24.04.2009 in Kraft
Mit Wirkung vom 24.04.2009 ist nunmehr eine Änderung des 4. Teils des GWB in Kraft getreten (BGBl. Teil I, Nr. 20), mit der die Modernisierung des deutschen Vergaberechts verfolgt wird. Den neuen Gesetzestext können Sie über nebenstehenden Link (unter <Vorschriften, Rechtsprechung und Formulare>) abrufen. Wesentliche Ziele dieser Reform:
- Vereinfachung und Reduzierung der Vorschriften,
- Verstärkung der mittelstandsfreundlichen Ausrichtung der Vergabeverfahren,
- Erhöhung der Transparenz bei allen Verfahren,
- Beschleunigung der Rechtsschutzverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten.
In der Folge der GWB-Änderung werden auch die VgV, VOB/A, VOL/A, und VOF überarbeitet. Diese Arbeiten sind allerdings noch nicht abgeschlossen.
Künftig wird sich die VgV nur noch auf Verfahrensregelungen im Sinne einer Scharnierfunktion zwischen GWB und den Vergabe- und Vertragsordnungen beschränken. Beabsichtigt ist zudem - soweit sinnvoll - eine Angleichung und Vereinfachung der Verfahrensregeln sowie der Textstruktur in VOB/A und VOL/A.
Neues Landesvergabegesetz (LVergabeG) ab 01.01.2009
Am 01.01.2009 ist die Neufassung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes in Kraft getreten (Nds. GVBl. Nr. 27/2008, S. 411). Kern der Neufassung ist die Anpassung der Tariftreuevorschrift an die Rechtsprechung des EuGH vom 03.04.2008 in der Rechtssache Rüffert gegen das Land Niedersachsen (C-346/06). Nach diesem Urteil des EuGH verstieß die Tariftreueregelung sowohl gegen die Arbeitnehmerentsenderichtlinie 96/71/EG vom 16.12.1996, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 18 vom 21.01.1997, S.1-6, als auch gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 EG-Vertrag.
In dem neuen Landesvergabegesetz ist die Ermächtigung für eine Durchführungsverordnung entfallen. Aus diesem Grunde werden nebenstehende <Hinweise> zum Herunterladen zur Verfügung gestellt, die die einzelnen Regelungen des Gesetzes erläutern.
Das EuGH-Urteil, die Arbeitnehmerentsenderichtlinie sowie das Niedersächsische Landesvergabegesetz finden Sie unter der nebenstehenden Rubrik.
Änderung des LVergabeG zum 10.03.2009
Mit Veröffentlichung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2009 ist für das Jahr 2009 zum 10.03.2009 eine Änderung zum LVergabeG in Kraft getreten. Die Modifizierung erfolgt in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II, die im Nds. Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 weitgehend nachvollzogen werden. Hiernach sind jetzt erst ab einem Bauauftragswert von 100.000 € die Regelungen des LVergabeG zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.
Diese Änderung wurde mit der Veröffentlichung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 vom 17.12.2009 für das Jahr 2010 bestätigt.
Nds. Wertgrenzenerlass vom 04.02.2009 für die Jahre 2009–2010 (Nds. MBl. v. 18.2.2009)
Im Nds. Wertgrenzenerlass werden in Folge des Konjunkturpakets II der Bundesregierung spezifische Verfahrenserleichterungen bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben von Leistungen ermöglicht, welche befristet für die Jahre 2009 - 2010 unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gelten.
Einzelheiten zu den Regelungen im Erlass können der nebenstehenden Liste entnommen werden. Hier finden Sie auch eine Übersicht häufig gestellter <Fragen und Antworten (FAQ) zum Wertgrenzenerlass>.
Derzeit gültige Verwaltungserlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für den Bereich des Öffentlichen Auftragswesens:
- RdErl. MW v. 04.02.2009: Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Festsetzung von Wertgrenzen für Vergaben nach VOB/A und VOL/A;
- Beschl. d. LReg. vom 20.05.2008: Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen Vergabekammern;
- Bekanntmachung d. MW v. 25.02.2008: Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen;
- RdErl. MW v. 21.06.2006: Einführung VOB/A, VOL/A u. VOF 2006 sowie Hinweise für Kommunen;
- RdErl. MW v. 16.03.2005: Inhouse-Geschäft, Rechtsschutz bei De-facto-Vergabe, Vergabe von Dienstleistungskonzessionen;
- RdErl. MW v. 01.10.2002: Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation.
Diese Erlasse können Sie über die nebenstehende Linkliste abrufen.
VOB- Auslegungs- und Beratungsstelle
Das Land Niedersachsen praktiziert bereits seit 1968 erfolgreich eine Form von freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der Tätigkeit in der so genannten "VOB- Auslegungs- und Beratungsstelle".
Die VOB- Auslegungs- und Beratungsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Auftraggeberseite - Staatliches Baumanagement Niedersachsen, Finanzministerium, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - und der Auftragnehmerseite - Baugewerbeverband und Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen, Vertreter des Handwerks - besetzt. Der Vorsitz der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die Geschäftsführung liegt derzeit beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen.
Die Arbeit der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle besteht darin, strittige Fragen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen kostenfrei zu beurteilen. Dabei bildet seit einigen Jahren die Auslegung und Abrechnung nach den Teilen B und C der VOB einen deutlichen Schwerpunkt. Mittlerweile sind annähernd 1.600 Gutachten erstellt worden.
Auf diese Weise konnten bisher in vielen Fällen langwierige und kostenträchtige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang vermieden werden.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen gerne zur Verfügung. Hier können auch Informationen über bereits vorhandene Stellungnahmen abgefragt werden.
Ansprechpartner
Herr Bluhm
Tel. 0511/95757-29
E-Mail: Bluhm@BVN.de
Folgende Ansprechpartner stehen für vergaberechtliche Fragen zur Verfügung:
Ansprechpartner für konkrete Einzelfälle, je nach Region:
Regierungsvertretung Braunschweig:
Frau Heike Schönberg, Tel. 0531/484-1088
Regierungsvertretung Hannover:
Herr Wilfried Busse, Tel. 0511/120-8609
Regierungsvertretung Lüneburg:
Frau Heike Jakobi, Tel. 04131/15-1338 und
Herr Thomas Kann, Tel. 04131/15-1386
Regierungsvertretung Oldenburg:
Herr Arnold Bruns, Tel. 0441/799-2182.
Ansprechpartner für allgemeine Grundsatzfragen:
Herr Reinhart Keppler, Tel. 0511/120-5534
Herr Stefan Hampe, Tel. 0511/120-5536
Frau Anke Beyer, Tel. 0511/120-5549