Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Transrapid Versuchsanlage Emsland

Land gibt grünes Licht für Wiederaufnahme der Versuchsfahrten


HANNOVER/LATHEN. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat heute die Betriebsvorschriften für die Transrapid Versuchsanlage Emsland (TVE) genehmigt. Die neuen Vorschriften berücksichtigen alle Erkenntnisse aus den Untersuchungen des schweren Unfalls vom 22. September 2006 und alle zusätzlichen Hinweise von Experten. Mit dieser Genehmigung wird der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) als Betreiberin der TVE die Aufnahme des Fahrbetriebs mit dem neuen Magnetfahrzeug TR 09 ermöglicht. Die IABG hat das betriebliche Regelwerk vollständig überarbeitet und prozessorientiert strukturiert. Der zeitgleiche Einsatz von Radfahrzeugen und Magnetfahrzeug auf dem Hauptfahrweg ist grundsätzlich untersagt. Dies wird unterstützt durch eine weitere technische Sicherung.

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Walter Hirche begrüßte den Abschluss des Genehmigungsverfahrens: "Für alle Verfahrensbeteiligten war die Klärung der Sicherheitsfragen unausweichliches Gebot. Insbesondere wurden auch die Erkenntnisse aus der Sicherheitskonferenz vom vergangenen Oktober und der vorliegenden Gutachten zur Sicherheit berücksichtigt. Damit liegen jetzt die Voraussetzungen für einen Neuanfang auf der TVE vor."

Eine Mitfahrmöglichkeit für Besucher wird es zunächst nicht geben. Dies liegt unter anderem an dem neuen Magnetfahrzeug TR 09, das nicht baugleich mit dem Vorgängermodell ist, sowie an der fehlenden Routine in der praktischen Handhabung des neuen betrieblichen Regelwerks. "Auch in dieser Hinsicht haben Sicherheitsaspekte Vorrang", betonte Hirche.

Auf der TVE ruht der Fahrbetrieb mit dem Magnetfahrzeug seit dem Unfall im September 2006. Im März dieses Jahres war der IABG eine Teilgenehmigung ausschließlich für Instandhaltungsarbeiten einschließlich der Remontage des TR 09 erteilt worden. Auf den Fahrweg durfte sich der TR 09 aufgrund der Teilgenehmigung nicht begeben.

Die Betriebsgenehmigung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2008 befristet, weil das anhängige Verfahren für die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses für die TVE noch nicht abgeschlossen ist. Ein Beschluss wird in diesem Herbst erwartet. Danach kann auch die Frist für die Genehmigung der Betriebvorschriften des TR 09 verlängert bzw. neu festgesetzt werden.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

Ansprechpartner/in:
Christian Haegele

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5426
Fax: (0511) 120-995426

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln