Allgemein
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-)Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Für die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen sowie Baukonzessionen sind nachfolgende Vorschriften zu beachten.
- Bei Erreichen der EU-Schwellenwerte:
4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) (BGBl. I S.790) und den jeweiligen Vergabeordnungen VOB, VOL oder VOF sowie die Sektorenverordnung. Diese Regelungen sind nebenstehend abrufbar.
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte:
Haushaltsrechtliche Vorschriften i.V.m. weiteren vergaberechtlichen Bestimmungen.
> Neue EU-Schwellenwerte ab 2012 zunächst nur für Sektorenauftraggeber
Gemäß EU-Verordnung vom 30.11.2011 (s. nebenstehender Link) werden ab 01.01.2012 neue EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB gelten. Im Vergleich zu den aktuellen Werten werden diese leicht angehoben, die konkreten Schwellen lauten:| Bauaufträge nach VOB/A | 5.000.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL/A und VOF | 200.000 Euro |
| für Sektorenauftraggeber | 400.000 Euro |
Grundsätzlich gilt die EU-Verordnung zwar unmittelbar, allerdings können die Mitgliedstaaten strengere Maßstäbe in Form niedrigerer Schwellenwerte festlegen. Somit gelten in Deutschland zunächst die in der Vergabeverordnung (VgV) festgelegten niedrigeren (aktuellen) Werte über den 31.12.2011 hinaus bis zur Änderung der VgV fort. Die Anpassung der VgV ist aber bereits auf den Weg gebracht und wird voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten.
Für Sektorenauftraggeber hingegen finden die neuen EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012 aufgrund einer dynamischen Verweisung in der Sektorenverordnung unmittelbar Anwendung.
Mit Wirkung zum 01.01.2010 trat die neue EU-Verordnung vom 30.11.2009 zur Festsetzung der neuen EU-Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen in Kraft. Für öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB gelten seitdem folgende Schwellenwerte:
| Bauaufträge nach VOB/A | 4.845.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL/A bzw. VOF | 193.000 Euro |
| für Sektorenauftraggeber | 387.000 Euro |
> Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen
Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Link.
> Präqualifikationsverfahren für VOL-Vergaben (PQ-VOL)
Seit 01.09.2009 wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag eine zentrale Online-Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank für die Präqualifikation im VOL-Bereich deutschlandweit angeboten. Weitergehende Informationen erhalten Sie über nebenstehenden Link sowie aus dem MW-Erlass vom 11.06.2010.
> VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle
Das Land Niedersachsen praktiziert bereits seit 1968 erfolgreich eine Form von freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der Tätigkeit in der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle bim Baugewerbe-Verband Niedersachsen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist dort Herr Bluhm, Tel. 0511/95757-29; E-Mail: Bluhm@BVN.de.
Weitere Informationen enthält der nebenstehende Link.
Aktuelles
> Wertgrenzenerlass 2012
Um bundesweit eine Verschlankung der Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte mit einheitlichen Auftragswertgrenzen auf erhöhtem Niveau zu erreichen, wird in Niedersachsen befristet für das Jahr 2012 ein Interimserlass herausgegeben, der im Wesentlichen an den am 31.12.2011 auslaufenden Wertgrenzenerlass der Jahre 2009 bis 2011 anknüpft.Nunmehr werden für freihändige Vergaben von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen abgesenkte Wertgrenzen festgelegt. Daneben sind erhöhte Anforderungen bei der Auswahl der aufzufordernden Unternehmen zu beachten, wie auch eine Stärkung der nachträglichen Transparenz durch eine zusätzliche zentrale Veröffentlichung der Vergaben auf der Plattform des Bundes (www.bund.de).
Den
Erlass finden Sie nebenstehend unter
Mit § 13 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 vom 30.11.2011 wurde die Anwendungsschwelle des Landesvergabegesetzes für das Haushaltsjahr 2012 auf 75.000 Euro angehoben. Die Modifizierung erfolgte in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen aus dem Nds. Wertgrenzenerlass vom 25.11.2011. Hiernach sind erst ab einem Bauauftragswert von 75.000 € die Regelungen des LVergabeG zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.
> Neue EU-Standardformulare ab 16.09.2011 verbindlichDie EU-Kommission hat mit Durchführungsverordnung vom 19.08.2011 neue und aktualisierte EU-Standardformulare für EU-weite Bekanntmachungen von Ausschreibungen für verbindlich anwendbar erklärt. Die Verordnung tritt am 16.09.2011 in Kraft und enthält insgesamt 19 Vordrucke, die alle Anwendungsbereiche abdecken. Sie finden die Verordnung in nebenstehender Liste unter
> Erneute Änderung der Vergabeverordnung vom 16.08.2011
Mit Wirkung vom 20.08.2011 ist die erneut überarbeitete Vergabeverordnung in Kraft getreten. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren bzw. hierauf basierender Liefer- und Dienstleistungen. Die Änderungsverordnung ist nebenstehend unter
> Zulässigkeit der elektronischen Auktion gem § 101 Abs. 6 S. 1 GWB (Beschluss der Vergabekammer Lüneburg vom 10.05.2011)
Die elektronische Auktion dient der elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Sie ist ein Verfahren, bei dem mittels einer elektronischen Vorrichtung nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote jeweils neue, nach unten korrigierte Preise und/oder neue, auf bestimmte Komponenten der Angebote abstellende Werte vorgelegt werden, und das eine automatische Klassifizierung dieser Angebote ermöglicht. Dabei ist die elektronische Auktion aber kein eigenständiges Verfahren, sondern wird im Rahmen des offenen und nicht offenen Verfahrens sowie des Verhandlungsverfahrens verwendet. Wenn sich der öffentliche Auftraggeber für die Durchführung einer elektronischen Auktion entscheidet, so ist er an sämtliche Vorgaben aus Art. 54 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG vom 31.03.2004 (ABl. EG L 134 v. 30.04.2004, S. 114 ff.) gebunden.> Änderung der Vergabeverordnung und Sektorenverordnung vom 09.05.2011
Mit Veröffentlichung der geänderten Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt
am 11.05.2011 sind insbesondere neue Vorgaben zur Berücksichtigung von
Energieverbrauch und Umweltauswirkungen im Rahmen der Beschaffung von
Straßenfahrzeugen in Kraft getreten. Die
Änderungsverordnung ist nebenstehend unter
Mit Beschluss vom 28.01.2011 hat das Bundeskartellamt gegen drei führende Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen wegen wettbewerbswidriger Absprachen Bußgelder verhängt. Bei aktuellen und künftigen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen stellt sich für niedersächsische Vergabestellen die Frage eines möglichen Ausschlusses der am Kartell beteiligten Unternehmen wegen Unzuverlässigkeit. Hierzu hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Empfehlungen herausgegeben, die unter der nebenstehenden Rubrik < Rechtsvorschriften Land > abrufbar sind.
> Derzeit gültige Verwaltungserlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für den Bereich des Öffentlichen Auftragswesens:| RdErl. MW v. 25.11.2011 | Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte für Vergaben nach VOB/A und VOL/A im Jahr 2012 |
| RdErl. MW v. 11.06.2010 | Einführung VOB/A, VOB/B, VOL/A - jeweils Ausgabe 2009 - sowie Hinweise zur Präqualifikation |
| Beschl. d. LReg. v. 20.05.2008 | Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen Vergabekammern |
| Bekanntmachung des MW v. 25.02.2008 | Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen |
| RdErl. MW v. 01.10.2002 | Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation |
Diese Erlasse können Sie über die nebenstehende Linkliste abrufen.
Ansprechpartner für vergaberechtliche Fragen
> Bei Grundsatzfragen:
| Ansprechpartner | Tel. 0511/120- |
| Herr Stefan Hampe | 5536 |
| Frau Anke Beyer | 5549 |
> Bei Einzelfällen, je nach Region - zugleich Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A:
| Dienstort | Ansprechpartner | Tel. |
| Braunschweig | Frau Heike Schönberg | 0531/484-1088 |
| Hannover | Herr Wilfried Busse | 0511/120-5474 |
| Lüneburg | Frau Heike Jakobi Herr Thomas Kann | 04131/15-1338 04131/15-1386 |
| Oldenburg | Herr Arnold Bruns | 0441/799-2182 |