Allgemein
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-) Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Für die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen sowie Baukonzessionen sind nachfolgende Vorschriften zu beachten.
- Bei Erreichen der EU-Schwellenwerte:
4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und den jeweiligen Vergabeordnungen VOB, VOL oder VOF sowie die Sektorenverordnung. Diese Regelungen sind nebenstehend abrufbar. - Unterhalb der EU-Schwellenwerte:
Haushaltsrechtliche Vorschriften i.V.m. weiteren vergaberechtlichen Bestimmungen.
Auf Basis der EU-Verordnung vom 30.11.2011 sind die neuen EU-Schwellenwerte für die Jahre 2012 und 2013 per Änderung der Vergabeverordnung mit Wirkung vom 22.03.2012 deutschlandweit in Kraft getreten. Die konkreten Schwellen lauten für
| Bauaufträge nach VOB/A | 5.000.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach VOL/A und VOF | 200.000 Euro |
| für Sektorenauftraggeber | 400.000 Euro |
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen
Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Link.
VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle
Das Land Niedersachsen praktiziert bereits seit 1968 erfolgreich eine Form von freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der Tätigkeit in der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle beim Bauindustrieverband Niedersachsen - Bremen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist dort Herr Dr. jur. Freise, Tel. 0511.34834 212; E-Mail: freise@bauindustrie-nord.de. Weitere Informationen enthält diese Übersicht.
Derzeit gültige Verwaltungserlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für den Bereich des Öffentlichen Auftragswesens:
| RdErl. MW v. 03.12.2012 | Verlängerung des Wertgrenzenerlasses v. 25.11.2011 bis zum 31.12.2013 |
| RdErl. MW v. 03.09.2012 | Einführung VOB 2012 - Teile A, B, C; VOL/A und VOL/B 2009; VOF 2009 |
| RdErl. MW v. 25.11.2011 | Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte für Vergaben nach VOB/A und VOL/A im Jahr 2012 |
| Beschl. d. LReg. v. 20.05.2008 | Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen Vergabekammern |
| Bekanntmachung des MW v. 25.02.2008 | Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen |
| RdErl. MW v. 01.10.2002 | Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation |
Diese Erlasse können Sie über die nebenstehende Linkliste abrufen.
Ansprechpartner für vergaberechtliche Beratung im Einzelfall - zugleich auch Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A:
(die regionale Zuordnung richtet sich nach dem Sitz des Auftraggebers)
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Dienstort |
Ansprechpartner |
Telefon |
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Braunschweig |
Frau Heike Schönberg |
0531.484-1088 |
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Hannover |
Herr Wilfried Busse |
0511.120-8428 |
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Lüneburg |
Herr Thomas Kann |
04131.15-1386 |
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Oldenburg |
Herr Arnold Bruns |
0441.799-2182 |
Ansprechpartner für vergaberechtliche Grundsatzfragen:
| Ansprechpartner | Telefon |
| Frau Katrin Oeßel | 0511.120 8414 |
| Herr Stefan Hampe | 0511.120 8429 |
| Frau Danica Rust | 0511.120 8422 |
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