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Vergabekammer Niedersachsen

Vergabekammer Niedersachsen

Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zuständig.

Es gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils ohne Umsatzsteuer):

Bauaufträge (VOB/A-EU, SektVO, VSVgV),
Bau- und Dienstleistungskonzessionen (KonzVgV)

ab 01.01.2024:

5.538.000 Euro

bis 31.12.2023:

5.382.000 Euro


Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV)


ab 01.01.2024:

221.000 Euro

bis 31.12.2023:

215.000 Euro


Dienstleistungsaufträge betreffend soziale
u. andere Dienstleistungen (VgV)


750.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge für
Sektorenauftraggeber (SektVO) und im Bereich VSVgV


ab 01.01.2024:

443.000 Euro

bis 31.12.2023:

431.000 Euro

Dienstleistungsaufträge betreffend soziale
u. andere Dienstleistungen für

Sektorenauftraggeber (SektVO)

1.000.000 Euro

Vergabenachprüfungen erfolgen auf der Grundlage des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).

Wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen?

Die Antragsbefugnis ist in § 160 Absatz 2 Satz 1 GWB geregelt. Danach kann jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, einen Nachprüfungsantrag stellen.

Anforderung von Beschlüssen

Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen oder der ehemaligen Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg können über den untenstehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in schreiben" angefordert werden. Sie erhalten dann per E-Mail die gewünschte Entscheidung in anonymisierter Form.

Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle

Tel. 04131/15-

Frau Manuela Heise-Kardinahl

3306

Frau Birgit Wandt
3308

Anschrift:
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
Telefon: siehe oben

Sie können die Vergabekammer zu folgenden Zeiten erreichen:

montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14:30 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.

freitags und an Arbeitstagen vor arbeitsfreien Tagen von 08:00 - 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 12:00 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.



Hinweis zur Identifikationsnummer / Leitweg-ID

Mit der Einführung der eForms ist eine Nationale Identifikationsnummer als Pflichtangabe für die Rechtsbehelfsstelle einzutragen. Als Alternative wird die Angabe der Leitweg-ID empfohlen.

Die Vergabekammer verfügt über keine eigene Identifikationsnummer. Da es sich aber bei dem auszufüllenden Feld um ein Pflichtfeld handelt, tragen Sie dort bitte t:04131153308 ein. Hierbei handelt es sich um die Telefonnummer der Geschäftsstelle der Vergabekammer Niedersachsen.

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