Höhengleiche Bahnübergänge
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.03.2009 - TOP 29
Der Abgeordnete Jürgen Krogmann (SPD) hatte gefragt:
Die durch den JadeWeserPort zu erwartenden zunehmenden Güterverkehre, aber auch die Personenverkehre werden die Probleme an den Bahnübergängen zwischen Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven, insbesondere aber im Gebiet des Oberzentrums Oldenburg verschärfen. Bereits jetzt kommt es bei den Bahnübergängen Stedinger Straße, Alexanderstraße und Ofenerdiek/Am Stadtrand zu erheblichen Wartezeiten, die den Verkehrsfluss behindern und für Verdruss bei Bürgerinnen und Bürgern sorgen. Sollten durch den JadeWeserPort, wie prognostiziert, bis zu 44 weitere Züge täglich die Strecke passieren, drohen gerade in den Abendstunden und den frühen Morgenstunden zunehmende Behinderungen.
Bei einer Besprechung im Bundesverkehrsministerium wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann darauf hingewiesen, dass im Land Nordrhein-Westfalen die dortige Landesregierung die von dem übermäßigen Bahnverkehr betroffenen Kommunen im Rahmen der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs bei der Beseitigung von Bahnübergängen oder Untertunnelung von Bahnstrecken finanziell unterstützt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie schätzt die Landesregierung die Situation der höhengleichen Bahnübergänge im Hinterland des JadeWeserPorts, insbesondere im Stadtgebiet Oldenburg zukünftig ein?
- Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den vom zunehmenden Bahnverkehr betroffenen Kommunen in Niedersachsen finanziell aus den Mitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zu helfen, z. B. den Eigenanteil bei der Beseitigung einer Querung im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zu erbringen?
- Wurde bereits vom Land direkt oder von der LNVG Kommunen bei der Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen geholfen? Wenn ja, wo und in welcher Höhe?
Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die DB AG ist bestrebt, möglichst zahlreiche höhengleiche Bahnübergänge zu beseitigen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht im Rahmen einer Drittelfinanzierung, wobei der Bund, die Deutsche Bahn AG und der Baulastträger der kreuzenden Straße jeweils einen Anteil beisteuern. Handelt es sich bei der kreuzenden Straße um eine Kreis- bzw. Gemeindestraße, kann dieses kommunale Drittel vom Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) bezuschusst werden. Die Förderquote richtet sich nach Steuereinnahmekraft der Kommune und liegt zwischen 60 und 75%. Diese Förderpraxis entspricht im Übrigen auch der des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Land hat mit der Bahn vereinbart, in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt bei der Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seehafenhinterlandanbindung zu setzen. Aus diesem Grunde hat das Land ab 2009 einen Vorwegabzug vom Gesamtmittelrahmen in Höhe von jährlich 5 Mio. € vorgenommen und den Höchstfördersatz von 75% festgelegt. Hiervon profitiert auch die Bahnanbindung von Wilhelmshaven.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Im Stadtgebiet von Oldenburg gibt es drei kritische Bahnübergänge, die nach Möglichkeit beseitigt werden sollen. Die konkreten Planungen für die Übergänge Stedingstraße und Staustraße sind abhängig vom weiteren Vorgehen hinsichtlich der benachbarten Eisenbahnbrücke über die Hunte. Hierzu ist ein gemeinsames Gutachten der Stadt Oldenburg, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest und DB Netz AG in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse werden in Kürze erwartet.
Für den Bahnübergang Alexanderstraße ist die Stadt Oldenburg gefordert, eine städtebauliche Planung vorzulegen. Das Land wird die Stadt bei der Umsetzung unterstützen.
Zu 2.:
Anlass für die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge im Bereich Oldenburg ist die erwartete Zunahme des Güterverkehrs aus dem JadeWeserPort.
Die Landesregierung sieht aufgrund der ÖPNV-Zweckbindung der EntfG-Mittel keine Möglichkeit, aus den der LNVG zur Verfügung stehenden Mitteln eine Förderung gegenüber den Kommunen für die Finanzierung von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen zu bewilligen.
Zu 3.:
Seit dem Jahr 2000 wurde und wird zurzeit noch die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen vom Land mit Mitteln nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz bzw. dem Entflechtungsgesetz für Vorhaben der der Städte Diepholz, Hameln, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Nienburg, Sarstedt und Sehnde sowie der Gemeinden Bad Zwischenahn und Neu Wulmstorf mit einer Gesamtfördersumme von rd. 15,5 Mio. Euro gefördert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010