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Nach der „Wunderlinien“-Konferenz: Wann kommt die neue Friesenbrücke?

Plenum 22. Januar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 51


Abgeordnete Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die nach einem unverständlichen Schiffsmanöver zerstörte „Friesenbrücke“ bei Weener kann nicht repariert werden. Die Klappbrücke über die Bundeswasserstraße Ems muss durch einen Neubau ersetzt werden. Die Annahmen und Gedankenspiele für den erforderlichen Neubau reichen derzeit von Notbrücken, Tunnellösungen, vierspurigen Hochgeschwindigkeitsstrecken bis hin zu einer Eisenbahnbrücke, die auch von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden soll.

Derzeit beschäftigen sich Politiker aus dem Europaparlament, dem Bundestag, dem Niedersächsischen Landtag bis zum Landrat mit dem erforderlichen Neubau. Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote wundert sich über die vielen kursierenden Ideen, schließt eine zweispurige Brücke als „Träumerei“ aus und will „Dampf auf den Kessel“ bringen (http://www.noz.de/lokales/westoverledingen/artikel/651341/schneller-neubau-der-friesenbrucke-in-weener-gefordert). Wichtig ist aus seiner Sicht, dass die Haltestellen Bunde und Ihrhove „nicht unter die Räder“ kommen. Für MdL Janssen-Kucz muss die neue Brücke, die pro Stunde 45 Minuten für die Schifffahrt geöffnet ist, tauglich für Fußgänger und Radfahrer sein, und für die Niederländer ist eine leistungsfähige Brücke für den Schnellverkehr zwischen Bremen und Groningen interessant. Die erforderliche neue Brücke soll folglich vielfältige Interessen vereinigen und beschäftigt, neben der Deutschen Bahn als Eigentümerin und dem Bund die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Politik und letztlich die betroffenen Pendler und Fahrgäste und Bürgerinnen und Bürger vor Ort.


Vorbemerkung der Landesregierung

Am 03.12.2015 hat ein Frachtschiff den geschlossenen Klappteil der Friesenbrücke – einer eingleisigen, nicht elektrifizierten Eisenbahnbrücke mit Geh- und Radweg über die Ems – gerammt. Verantwortlich für die Wiederinstandsetzung der Brücke ist die DB Netz AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen. In einer Besprechung beim Landkreis Leer am 08.01.2016 haben Vertreter der DB Netz AG über ihren aktuellen Kenntnisstand zum Schadenumfang informiert. Der Mittelteil der Brücke (Klappteil) ist irreparabel zerstört. Gutachter prüfen derzeit, ob und ggf. inwieweit andere Bauteile der Brücke, insbesondere Brückenlager und -pfeiler, beschädigt worden sind. Die Untersuchungen werden nach Aussagen von DB Netz noch mehrere Wochen, evtl. auch wenige Monate in Anspruch nehmen. Erst nach vollständiger Schadenermittlung können konkretere Aussagen über Art, Umfang, Kosten und Dauer der erforderlichen Maßnahmen zur Wiederinstandsetzung der Friesenbrücke getroffen werden.

Die Vertreter der DB Netz AG haben in der Besprechung am 08.01.2016 unmissverständlich die rechtliche Verpflichtung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zum Wiederaufbau der Brücke und das hohe Eigeninteresse an einer schnellen Umsetzung dieses Vorhabens zum Ausdruck gebracht. Sofern nur der Klappteil der Brücke zu erneuern ist, hat ein zügiger, bestandserhaltender Wiederaufbau (eingleisige, nicht elektrifizierte Brücke mit Geh- und Radweg) absolute Priorität für die DB Netz AG. Hierin besteht Konsens zwischen DB Netz, dem Land Niedersachsen, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Emden sowie dem Landkreis Leer und der Provinz Groningen. Minister Lies hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB, Dr. Rüdiger Grube, betont, dass die bestandserhaltende Wiederinstandsetzung der Friesenbrücke auch für die Landesregierung die zu priorisierende Maßnahme ist.

Die Erneuerung des Klappteils würde nach Einschätzung von DB Netz AG dennoch etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen. Bei Schäden an Brückenlagern bzw. Brückenpfeilern würde sich dieser Zeitraum vermutlich sogar auf mindestens zehn Jahre ausweiten. Dann wäre auch ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Bis zum Wiederaufbau der Friesenbrücke wird ein hochwertiger Schienenersatzverkehr angeboten. Durch eine weitere Optimierung des Schienenersatzverkehrs soll kurzfristig sichergestellt werden, dass alle Haltepunkte auf der Strecke Leer – Groningen bedient werden und die Anschlusszüge an beiden Endhaltepunkten so wie vor der Zerstörung der Brücke erreicht werden können.

Die Planungen zum Projekt Wunderline, Reaktivierung der Haltepunkte Bunde und Ihrhove sowie die Herstellung der Barrierefreiheit am Haltepunkt Weener werden weiter verfolgt.

1. Welche konkreten Anforderungen (Wünsche, Vorstellungen …) stellt (hat) die Landesregierung an den erforderlichen Neubau der Eisenbahnbrücke bei Weener, bzw. welche Optionen lässt sie gutachterlich prüfen?

Verantwortlich für die Planung, die Finanzierung und die Durchführung der Instandsetzung der Friesenbrücke ist die DB Netz AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Landesregierung hat großes Interesse an der schnellen Umsetzung einer Lösung und wird sich dazu intensiv einbringen. Im Übrigen wird auf die Vormerkung verwiesen.

2. Was unternimmt die Landesregierung, um die erforderlichen Planungen und die Planfeststellung zu beschleunigen und die Finanzierung (Stichworte: Bundesverkehrswegeplan, Investitionsabsichten der Provinz Groningen bis 2020, eventuell vorgezogene Planungsmittel des Landes) abzusichern?

s. Antwort zu Nr. 1

3. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Brücke für den SPNV, des „Dampfs auf dem Kessel“ und der sich abzeichnenden konstruktiven Erforderlichkeit (Eingleisig mit einer Rad-/Fußwegkombination): Mit welchem Zeitplan bezüglich Planung/Ausschreibung/Konstruktion/ Gründung/Errichtung etc. rechnet die Landesregierung für die Inbetriebnahme des erforderlichen Neubaus der Friesenbrücke?

s. Antwort zu Nr. 1


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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