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Zustand einzelner Landesstraßen im Landkreis Hildesheim

Der Abgeordnete Markus Brinkmann (SPD) hatte gefragt:

Die Landesstraßen in Niedersachsen sind in einem schlechten Zustand. Dies ist die Folge einer lang anhaltenden Unterfinanzierung des Landesstraßenbauplanfonds, die bereits vor Jahren vom Landesrechnungshof kritisiert wurde. Im Ergebnis dieser Unterfinanzierung findet nach Ansicht von Fachleuten ein schleichender Substanzverzehr statt, der das Eigentum des Landes schmälert. Die Erhöhung der Haushaltsmittel in den letzten Jahren ist zu begrüßen, sie ist aber nicht in der Lage, den Investitionsstau der letzten Jahre aufzulösen. Die Mittelaufstockung wird auch dadurch konterkariert, dass noch immer für den Straßenbau veranschlagte Mittel zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe genutzt werden.

Ein weiteres Problem ist der vergangene harte Winter, der durch die lange Frostperiode den ohnehin schon schlechten Zustand von Landesstraßen noch weiter verschärft hat.

Eine Umfrage unter den Mitgliedern der SPD-Landtagsfraktion hat landesweit eine Vielzahl von dringend sanierungsbedürftigen Landesstraßen in allen Regionen Niedersachsens ergeben. Nach Auskunft des Landrates im Landkreis Hildesheim sind folgende Landesstraßen besonders sanierungsbedürftig. Es handelt sich dabei um:

  1. L 489 OD Wrisbergholzen
  2. L 482 OD Petze
  3. L 411 OD Groß Lobke
  4. L 487 OD Freden–LK Grenze
  5. L 410 OD Nordstemmen (Nordabschnitt)
  6. L 477 OD Oedelum
  7. L 490 Gem. Bodenburg
  8. L 489 Gem. Adenstedt–Sellenstedt
  9. L 475 OD Bettrum
  10. L 462 Duingen–Coppengrave

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie werden der Sanierungsstand, der entsprechende Sanierungsbedarf und der dafür erforderliche Finanzierungsbedarf der einzelnen durch den Landkreis laufenden Landesstraßen beurteilt (bitte in Einzelabschnitten pro Landesstraße angeben)?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die verkehrliche Bedeutung der oben genannten Landesstraßenabschnitte?
    a) Wie ist das tägliche Verkehrsaufkommen?
    b) Wie hoch ist der Anteil des Schwerlastverkehrs?
    c) Wie hoch ist der Anteil der landwirtschaftlichen Verkehre?
  3. Welche Auswirkungen hat der bauliche Zustand der genannten Straßen auf die Verkehrssicherheit?
  4. Welche Kosten veranschlagt die Landesregierung für die Sanierung der o. g. Straßenabschnitte?
  5. Wie ist die Nutzen-Kosten-Relation der notwendigen Sanierung?
  6. Wie ist der Planungsstand der einzelnen zu sanierenden Straßenabschnitte?
  7. Wie wirkt sich der schlechte Zustand der o. g. Straßen auf die Lärmbelästigung der Anwohner aus?
  8. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung für die Sanierung der o. g. Straßenabschnitte?
  9. Auf welchen der o. g. Straßen bestehen bereits Sperrungen für Schwerlastverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund des Zustandes oder Hinweise auf die schlechte Wegstrecke?
  10. An welchen der o. g. Straßenabschnitten sind Radwege vorhanden, wo fehlen sie?
  11. An welchen Straßenabschnitten sind die vorhandenen Radwege mit welchen Kosten sanierungsbedürftig?
  12. An welchen Abschnitten ist der Bau von Radwegen aufgrund von notwendigen Lückenschlüssen oder wegen der Nutzung der Straßen als Schulweg oder Weg in eine Kita besonders dringlich?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 14.10.2010 wie folgt:

Zum baulichen Zustand und Sanierungsbedarf der Landesstraßen sowie zu dem finanziellen Erbe nach dem Regierungswechsel 2003 hat sich die Landesregierung bereits mehrfach geäußert.

Unabhängig davon irrt der Fragesteller, wenn er feststellt, dass für den Straßenbau (investiver Bereich) veranschlagte Mittel noch immer zur Finanzierung der globalen Minderausgabe herangezogen werden. Dies ist nicht zutreffend.

Der Zustand des rund 8000 km langen Landesstraßennetzes wird in einem fünfjährigen Turnus erfasst. Die letzte Zustandserfassung des Fahrbahnzustandes im Jahre 2005 ergab für die Landesstraßen folgendes Bild:

keine Schäden

vereinzelte Schäden

geringe Schäden

mittlere Schäden

starke Schäden

10%

27%

19%

27%

17%

Zurzeit erfolgt eine neue Zustandserfassung aller Landesstraßen. Nach der Aufbereitung der Daten werden zum Jahresende Aussagen möglich sein, ob und wie sich das Schadensbild netzweit und straßenbezogen verändert hat.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu1.:
Die jetzt laufende Zustandserfassung wird nach den allgemein anerkannten Regeln für Bundesfernstraßen durchgeführt und einen Vergleich der Landesstraßen untereinander ermöglichen. Durch den Vergleich mit der Erhebung 2005 ist darüber hinaus eine qualifizierte Beurteilung der Substanzveränderung möglich.

Der Finanzierungsbedarf für die einzelnen Strecken ergibt sich aus den Erhaltungsmaßnahmen, die aus dem Schadensbild, den örtlichen Randbedingungen und dem landesweiten Erhaltungskonzept entwickelt werden.

Zu 2.:
Die verkehrliche Bedeutung der genannten Landesstraßenabschnitte beinhaltet sowohl „klassische“ Landesstraßenverkehre, als auch örtliche Ziel- und Quellverkehre sowie Binnenverkehre.

Zu 2 a, b:




DTV

Anteil Schwerverkehr




(Kfz/24h)

(Kfz/24h)

1.

L 489

OD Wrisbergholzen

1.400 (2005)

100 (2005)

7%

2.

L 482

OD Petze

2.000 (2005)

100 (2005)

5%

3.

L 411

OD Groß Lobke

2.400 (2005)

200 (2005)

8%

4.

L 487

OD Freden - LK Grenze

1.000 (2005)

100 (2005)

10%

5.

L 410

OD Nordstemmen (Nord-Abschnitt)

2.700 (2005)

100 (2005)

4%

6.

L 477

OD Oedelum

1.200 (2005)

100 (2005)

8%

7.

L 490

Gemeinde Bodenburg

8.300 (2005)

200 (2005)

2%

8.

L 489

Gemeinde Adenstedt - Sellenstedt

1.400 (2005)

100 (2005)

7%

9.

L 475

OD Bettrum

2.900 (2005)

200 (2005)

7%

10.

L 462

Duingen-Coppengrave

3.500 (2005)

100 (2005)

3%


DTV (Kfz/24h) = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
(2005) = Jahr der Verkehrszählung
% auf- / abgerundet


Zu 2 c:
Der landwirtschaftliche Verkehr ist gering. Konkrete Zahlen liegen nicht vor.

Zu 3:
Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.

Wenn der bauliche Zustand es erfordert, werden der örtlichen Situation entsprechende Verkehrzeichen aufgestellt sowie Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen ausgesprochen.

Zu 4 und 5:
Für die einzelnen Abschnitte ergeben sich die nachstehenden, überschlägig ermittelten Kosten. Die Nutzen-Kostenrelation (N/K Relation) berücksichtigt die Kosten, die Verkehrsbelastung und die örtliche Verkehrsbedeutung.




geschätzte
Kosten (Euro)

N/K- Relation

1.

L 489

OD Wrisbergholzen

250.000,-

mittel

2.

L 482

OD Petze

1.500.000,-

mittel

3.

L 411

OD Groß Lobke

200.000,-

niedrig

4.

L 487

OD Freden – LK Grenze

250.000,-

niedrig

5.

L 410

OD Nordstemmen (Nord-Abschnitt)

575.000,-

mittel

6.

L 477

OD Oedelum

750.000,-

niedrig

7.

L 490

Gemeinde Bodenburg

200.000,-

mittel

8.

L 489

Gemeinde Adenstedt- Sellenstedt

75.000,-

mittel

9.

L 475

OD Bettrum

400.000,-

niedrig

10.

L 462

Duingen-Coppengrave

200.000,-

niedrig


Zu 6:

1.

L 489

OD Wrisbergholzen

Fahrbahnerneuerung ist in 2010 vorgesehen

2.

L 482

OD Petze

Ausbaubeginn ist in 2010 vorgesehen

3. - 7.

Die Konkretisierung der Planung wird auf den avisierten Zeitpunkt der baulichen Umsetzung - der sich aus der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmt – abgestimmt.

8.

L 489

Gemeinde Adenstedt-Sellenstedt

Fahrbahninstandsetzung ist in 2010 vorgesehen

9. - 10.

Die Konkretisierung der Planung wird auf den avisierten Zeitpunkt der baulichen Umsetzung – der sich aus der Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Haus-haltsmittel bestimmt – abgestimmt.

Zu 7:
Zweifelsfrei ist die Lärmbelästigung der Anwohner an einer unebenen Fahrbahn höher als an einer ebenen. Je ausgeprägter das Schadensbild ist, desto mehr werden Schwingungsgeräusche und Erschütterungen einzelner Fahrzeuge wahrgenommen.

Zu 8:
Die Landesregierung wird die Sanierung der o.g. Teilstrecken entsprechend ihrer Dringlichkeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nach und nach umsetzen.

Zu 9:
Schwerlastverkehr ist auf den nachgefragten Streckenabschnitten zugelassen. Es sind zum Teil Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit angeordnet. Die Beschränkungen gelten für alle Kraftfahrzeuge.




Beschränkungen

1.

L 489

OD Wrisbergholzen

Gefahrstelle + zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

2.

L 482

OD Petze

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden + zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

3.

L 411

OD Groß Lobke

zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h + Zusatzzeichen Straßenschäden

4.

L 487

OD Freden – LK Grenze

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden + zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

5.

L 410

OD Nordstemmen (Nord- Abschnitt)

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden

6.

L 477

OD Oedelum

zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h + Zusatzzeichen Straßenschäden

7.

L 490

Gemeinde Bodenburg

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden

8.

L 489

Gemeinde Adenstedt - Sellenstedt

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden

9.

L 475

OD Bettrum

zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h + Zusatzzeichen Straßenschäden

10.

L 462

Duingen-Coppengrave

Gefahrstelle mit Zusatzzeichen Straßenschäden


Zu 10 und 11:
An den nachgefragten Streckenabschnitten 1 -9 sind keine Radwege vorhanden.

An dem nachgefragten Streckenabschnitt 10 ist ein Radweg vorhanden. Dieser ist aktuell nicht sanierungsbedürftig.

Zu 12:
Maßgebend für den Bau von Radwegen an Landesstraßen ist das zuletzt im Jahre 2006 unter Beteiligung der Kommunen fortgeschriebene Radwegekonzept.

Darin ist in den genannten Streckenabschnitten 1-9 kein Radweg als vorrangig eingestuft.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2010
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2012

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