Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Plenum 21. September 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 31: Werden in Niedersächsischen innovative und digitale Hotelkonzepte nicht gefördert?


Abgeordneter Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 26. August 2017 von einem Unternehmer aus Hannover, der ein innovatives Hotelkonzept entworfen hat, in dem der gesamte Prozess von der Buchung bis zum Öffnen der Zimmertür über eine App funktioniert („weltweit erstes digitales, völlig App-basiertes Hotelkonzept“). Das erste Hotel wurde bereits in Göttingen eröffnet. Im Gründungsprozess wurde ein Förderantrag des Unternehmers vom Land Niedersachsen abgelehnt. Die Förderung wurde insbesondere deshalb abgelehnt, weil das Hotelkonzept nicht die Mindestkriterien erfüllt. Darüber hinaus hat der Bescheid, nach anfänglich positiver Tendenz, fast ein halbes dreiviertel Jahr bis zur Ablehnung Zeit in Anspruch genommen.



Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ist am 14.11.2016 ein Antrag des Unternehmens auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen für Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte eingegangen. Das antragstellende Unternehmen beabsichtigte die Umsetzung eines Microhotel-Discount-Konzeptes. Kern des Konzeptes waren kompakte Schlafeinheiten auf einer Grundfläche von 4m² sowie eine App-basierte Buchungs- und Zugangsmöglichkeit. Die NBank hat den Förderantrag entsprechend der Qualitätskriterien für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Beherbergungsgewerbe bewertet. Danach wurde die erforderliche Mindestpunktzahl (50 Punkte) verfehlt. Der Antrag ist vor dem Hintergrund der nicht erreichten Mindestpunktzahl und der der nicht zu erwartenden Qualitätssteigerung des Übernachtungsangebotes von der NBank mit Schreiben vom 26.06.2017 abgelehnt worden.



1. Wie möchte die Landesregierung innovative und quer-denkende Unternehmen fördern, wenn nach Ansicht von Beobachtern durch die Fördermittelanträge sowie deren Kriterien kreative Konzepte quasi ausgeschlossen sind?

Die Landesregierung bemisst dem innovativen Charakter der zu bewertenden Vorhaben besonderen Stellenwert zu. Alleine für den innovativen Charakter können in der Bewertung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Der in Rede stehende Antrag hat für seinen Innovationsgrad eine hohe Punktzahl erhalten.



2. Werden durch den o. g. Sachverhalt und die Ablehnung der Förderung nach Meinung der Landesregierung Innovationen am Markt mit neuen Zielgruppen ausgebremst?

Nein. Der Antrag ist letztlich abgelehnt worden, weil das Vorhaben nicht als qualitätsverbessernde Maßnahme des Beherbergungsangebotes gewertet werden konnte.



3. Hält die Landesregierung Bearbeitungszeiträume von bis zu einem halben Jahr für förderlich, insbesondere vor dem Hintergrund des Insolvenz- und Aufgaberisikos für Start-up-Unternehmen?

Ziel der Landesregierung ist es, die Entscheidung über die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen in einer möglichst kurzen Bearbeitungszeit herbeizuführen. Im vorliegenden Fall waren vom Antragsteller noch fehlende Unterlagen nachzureichen, die erst am 08.03.2017 vollständig der NBank vorlagen. Weiterhin erfordert die Durchführung des Bewertungsverfahrens die Einholung umfangreicher Stellungnahmen zur Einschätzung des Vorhabens (kommunale Wirtschaftsförderung, IHK, Amt für regionale Landesentwicklung).









Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag, Fotograf: Thiemo Jentsch   Bildrechte: MW-Nds

Minister Olaf Lies spricht im Niedersächsischen Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln