Bahnservice
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2008 - TOP 32
Antwort von Verkehrsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-August Hoppenbrock, Karsten Heineking und Björn Thümler (CDU)
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Laut Tageszeitung Die Welt vom 4. September 2008 hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, als Reaktion auf die Proteste gegen die von der Deutschen Bahn angekündigte Einführung eines Bedienzuschlags eine umfassende Serviceoffensive angekündigt.
Herr Mehrdorn versprach laut Zeitungsbericht beim Club Hamburger Wirtschaftsjournalisten, zukünftig mehr Personal im Fahrkartenverkauf zu beschäftigen und die Wartezeiten in den Reisezentren zu verkürzen. Zudem wolle die Bahn kein einziges Reisezentrum in den nächsten zehn Jahren abschaffen. An der Einführung des Bedienzuschlags in Höhe von 2,50 Euro zum 14. Dezember 2008 will die Bahn jedoch festhalten.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Einführung eines Bedienzuschlags für den Kauf von Fahrkarten am Schalter oder im Call Center?
- Sieht die Landesregierung noch Möglichkeiten, die geplante Einführung eines Bedienzuschlags zu stoppen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Garantiezusage des Bahnchefs für die Reisezentren vor dem Hintergrund anderer Erfahrungen aus der Vergangenheit?
Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Anrede,
Die Deutsche Bahn AG hat inzwischen angekündigt, ihre Pläne für die Einführung eines Bedienzuschlages beim Fahrkartenerwerb am Schalter vollständig zurück zu nehmen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Landesregierung hält die Einführung eines Bedienzuschlages für den Kauf von Fahrkarten am Schalter oder im Call Center generell für nicht akzeptabel.
Zu 2.:
Die Landesregierung bedauert die Diskussion um die Einführung eines Bedienzuschlages als dem Image des Verkehrsträgers Eisenbahn nicht zuträglich und begrüßt, dass durch die massive öffentliche Reaktion die Pläne der Bahn abgewendet werden konnten.
Zu 3.:
Die Landesregierung zieht vertragliche Regelungen vor. So hat sie beispielsweise im Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn AG Regelungen auch zum Vertrieb und insbesondere zur Präsenz von Vertriebsstellen getroffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010