Wie effektiv und wirtschaftlich ist das „schnelle Internet“ mittels Funklösung?
Der Abgeordnete Dieter Möhrmann (SPD) hatte gefragt:
In der Ausschreibung des Wirtschaftsministeriums für die Verbesserung der Breitbandversorgung innerhalb der vier Landkreise des Heideclusters hat sich ein Unternehmen mit dem Angebot einer Funklösung durchgesetzt. Nun wird in den betroffenen Kommunen befürchtet, dass ohne eine Ergänzung per Kabel die erforderliche Übertragungsgeschwindigkeit z. B. bei Haushalten mit mehreren Nutzern oder für Unternehmen nicht ausreichend ist. Auch wird bezweifelt, dass mit dem Ausschreibungsergebnis zumindest ein Großteil der zurzeit noch vorhandenen Funklöcher geschlossen werden kann. Ein großes Problem stellen auch die gebräuchlichen Vertragskonditionen für die Verbraucher dar; sie sollen kein unbegrenztes Surfen im Netz zu annehmbaren Konditionen ermöglichen. Im Bereich Schwarmstedt (Landkreis Soltau-Fallingbostel) geht man z. B. davon aus, dass statt UMTS-Geschwindigkeit nur GPRS-Geschwindigkeit erreicht wird, Anbieter sollen darüber nachdenken, das Datenvolumen von 5 GB auf 3 GB abzusenken.
Ich frage die Landesregierung:
- Nach welchen Bedingungen bezüglich der in der Vorbemerkung genannten Hinweise wurde die Ausschreibung im Interesse einer effektiven und wirtschaftlich Nutzung seitens der potenziellen Nutzer vorgenommen und wie unterschieden sich die vorgelegten Angebote?
- Warum war eine Kabellösung nicht konkurrenzfähig, und ist die schon vorhandene Kabel- (auch Glasfaser-) -infrastruktur für alle Anbieter für die Abgabe eines Angebots nutzbar gewesen?
- Werden mit dem Ausschreibungsergebnis den potenziellen Nutzern im ländlichen Raum Kabellösungen vergleichbare wirtschaftliche und effektive Möglichkeiten auch bezüglich der Nutzungskonditionen (bitte benennen, wie z. B. echte Flatrate) durch die Anbieter geboten und die bisher vorhandenen Funklöcher geschlossen?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die besondere Bedeutung von Breitband in einem Flächenland hat Niedersachsen dazu veranlasst, Unternehmen, die Breitbandanschlüsse anbieten, durch das Angebot von Fördermitteln zu motivieren, Regionen auszubauen, die bisher ohne Förderung für Unternehmen nicht rentabel waren.
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung Deutschland fördert die Niedersächsische Landesregierung mit der Initiative Niedersachsen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in drei ausgewiesenen Clustern "Nordwestniedersachen und Küste", "Heide" und "Südniedersachsen" mit insgesamt 30 Mio. Euro. Die Förderung schließt die sog. "Wirtschaftlichkeitslücke", das heißt denjenigen Fehlbetrag, der aus den zu tätigenden Investitionen und den generierten Einnahmen resultiert. Die Maßnahmen selbst erbringen die Unternehmen aus eigener technischer und kommerzieller Verantwortung. Das Vergabeverfahren ist ein von der Europäischen Kommission verlangtes Hilfsmittel zur Identifizierung geeigneter Fördermittelempfänger.
Die Ausschreibung der Förderung des Anschlusses der sog. "weißen Flecken" erfolgte entsprechend der Genehmigung durch die Europäische Kommission (KOM N243/2009) wettbewerbs-, anbieter- und technologieneutral. Mit Hilfe dieses Vorgehens wurde sicher gestellt, dass die Gewährung der Förderung nach einheitlichen Kriterien erfolgte.
Dasjenige Unternehmen je Cluster, das mit der zur Verfügung gestellten Förderung die meisten Endkundenanschlüsse mit der garantierten Datenrate von mind. 2 MBit/s im Downstream und 128 KBit/s im Upstream realisieren kann, erhielt den Zuschlag. Die zugesicherte Mindestdatenrate von 2 MBit/s pro Endkunde wird ab 2012 von Seiten der Landesregierung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert. Pro Landkreis mussten mindestens zwei „weiße Flecken“ angeschlossen werden. Im Rahmen der Ausschreibung galt ein „Weißer Fleck“ als förderrechtlich abgearbeitet, wenn mindestens 65% der aufgeführten Endkundenstandorte erschlossen wurden.
Für das Heidecluster hat sich das Unternehmen Vodafone für die Förderung qualifiziert, d.h. es hat nach den genannten Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Möhrmann namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ich verweise auf die Vorrede.
Zu 2.:
Die Ausschreibung der Förderung des Anschlusses der sog. "weißen Flecken" erfolgte entsprechend der Genehmigung durch die Europäische Kommission (KOM N243/2009) technologieneutral. Maßgebliches Kriterium für die Auswahl des zu fördernden Unternehmens war die Anzahl der realisierten Endkundenanschlüsse.
Im Sinne von Kostenreduzierungen nutzen Unternehmen bereits bestehende Infrastrukturen, soweit diese bekannt, zugänglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Diese planerische Entscheidung liegt allein in der Verantwortung der Unternehmen.
Zu 3.:
Die Angebote und Vertragskonditionen sind grundsätzlich identisch mit denen in Ballungsräumen. Die zur Verfügung stehenden Vertragskonditionen für das Heide-Cluster sind auf der Homepage von Vodafone einsehbar.
Die Schließung von Funklöchern war kein ausgewiesener Gegenstand der Förderung. Es ging um die Anbindung von bewohnten Gebäuden mit Breitband auf der Grundlage von definierten „weißen Flecken“, die aus den Regionen gemeldet wurden.
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erstellt am:
10.06.2010