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Welchen Stellenwert haben Prädikate wie „staatlich anerkannter Luftkurort“ speziell für den Heidetourismus und die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen?

Der Abgeordnete Dieter Möhrmann (SPD) hatte gefragt:

Nach regionalen Zeitungsmeldungen verzichten immer mehr Kommunen in Niedersachsen auf Prädikate wie staatlich anerkannter Luftkurort. Als Begründung werden die hohen Anerkennungskosten, aber auch die angeblich fehlende Akzeptanz oder Werbewirksamkeit der staatlichen Anerkennung genannt.

Konkret heißt es dazu in einer Pressemeldung der Harburger Anzeigen und Nachrichten vom 30. Dezember 2010, der Titel sei antiquiert und unattraktiv, die Tourismusvermarktung funktioniere auch ohne den Titel, und es wird bezweifelt, dass „das Prädikat jemals Menschen veranlasst hat“, in einer solchen Kommune Urlaub zu machen. Selbst im Naturpark Lüneburger Heide, in dem sich die Mitgliedskommunen einheitlich vermarkten wollen, gibt es keine einheitliche Vorgehensweise.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele prädikatisierte Tourismuskommunen mit welchem Status gab es in Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2010?
  2. Welche Kommunen haben mit welcher Begründung auf die Verlängerung des jeweiligen Status verzichtet?
  3. Welche Kommunen haben mit welcher Begründung eine Verlängerung ihres Status beantragt, und welche Kosten waren jeweils damit verbunden?
  4. Mit welcher Begründung wurde der Status für welche Kommunen verlängert oder versagt?
  5. Wie beurteilt sie die Wertigkeit des Status, und wie wird das seitens der Tourismuswirtschaft sowie der Tourismus- und Marketingwissenschaften gesehen?
  6. Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die zukünftige Ausrichtung der Tourismuspolitik aus den in den Vorbemerkungen genannten Äußerungen?
  7. Wie stellt sich die Entwicklung in anderen touristisch geprägten Flächenländern dar?
  8. Welchen Grund gab es für die Veränderung der Anerkennungsgrundlagen für diese Prädikate?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 16.02.2011 wie folgt:

Mit der neuen Kurortverordnung, die zum 1. Mai 2005 in Kraft getreten ist, wurden die bis dahin für Kurorte und für Luftkurorte geltenden getrennten Regelungen zusammengefasst und es wurde eine landesweit einheitliche Überprüfungspraxis geschaffen. Die konsequente Umsetzung der Kurortverordnung hatte das Ziel, sowohl einheitliche Standards und eine deutliche Qualitätssteigerung der niedersächsischen Kurorte und Heilbäder zu erreichen, als auch die Wettbewerbsfähigkeit gesundheitstouristischer Produkte und Dienstleistungen zu steigern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

  • 53 Heilbäder und Kurorte
  • 33 Luftkurorte
  • 115 Erholungsorte

Zu 2.:
94 Kommunen haben keinen neuen Antrag gestellt, da die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht vorlagen.

Zu 3.:
Insgesamt haben 107 Kommunen eine Anerkennung nach der Kurortverordnung beantragt, weil die Anerkennungsvoraussetzungen vorlagen.
Für Heilbäder und Kurorte entstanden für die Erstellung des erforderlichen Gutachtens über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine sachverständige Stelle Kosten i. H. v. 3.500 €, für Luftkurorte und Erholungsorte waren es 1.500 €. Eine Liste mit den Namen der 107 Kommunen ist beigefügt.

Zu 4.:
Ich verweise auf meine Antworten zu Frage 2 und 3 sowie die anliegende Liste.

Zu 5.:
Aktuelle Prädikate sind ein Zeichen für Qualität und helfen dem Gast bei der Orientierung. Der Status eines Heilbades, Kurortes oder Erholungsortes ist für die Tourismuswirtschaft von großer Bedeutung, da er die Standortentscheidung der Gäste, deren Reisemotiv „Gesundheit und Erholung“ ist, maßgeblich beeinflusst.

Zu 6.:
Die Prädikatisierung ist einer der Bausteine der Landesregierung für mehr Qualität im Gesundheits-Tourismus. Der Wettbewerb um den Gast ist nur über die Qualität zu gewinnen.

Zu 7.:
Niedersachsen hat als erstes Bundesland die Überprüfung im Rahmen einer Qualitätssicherung nach den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen – des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. abgeschlossen. Andere Bundesländer haben diese Überprüfung noch vor sich, so dass derzeit noch keine Aussagen über Entwicklungen in anderen touristisch geprägten Flächenländern getroffen werden können.

Zu 8.:
Die Anerkennungsgrundlagen wurden nicht verändert. Sie basieren deutschlandweit auf den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen – des Deutschen Heilbäderverbandes e. V.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011

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