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Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG), des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) und der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verabschiedet

Statement von Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann


„Mit dem Gesetz modernisieren wir das Kammerrecht, bringen die Digitalisierung und den Bürokratieabbau voran und stärken die Wissenschaft und die Qualität von Planungsleistungen. Der Verbraucherschutz wird durch die Einführung der ‚Verkammerung‘ der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser gestärkt. Durch die Einbindung der Kammern und die Würdigung der Anliegen der Wirtschafts- und Fachverbände ist es uns dabei gelungen, eine gute und vermittelnde Lösung zu entwickeln, die nebeneinanderstehende Pflichtmitgliedschaften in bis zu drei Kammern und damit verbundene finanzielle Zusatzbelastungen vermeidet.“

Hintergrund:

Mit der Novelle werden das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) und das Niedersächsische Ingenieurgesetz (NIngG) umfassend überarbeitet. Zudem werden die damit in Verbindung stehenden Anpassungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vorgenommen.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Juniormitgliedschaft in der AKNDS sowie Änderungen im Satzungsrecht. Die Einführung von Fortbildungssatzungen und Sachgebietsregistern leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung. Neu eingeführt werden hybride Sitzungsformate für Kammerorgane sowie die elektronische Antragstellung für Verwaltungsleistungen. Zudem wird die Regelstudiendauer der Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung von drei auf vier Jahre angehoben. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Wissenschaft und Qualität der Ausbildung.

Darüber hinaus wird mit der Novelle die Pflichtkammermitgliedschaft - auch „Verkammerung“ genannt - von Architekten und Ingenieuren eingeführt, die derzeit unter bestimmten Voraussetzungen in die jeweiligen Entwurfsverfasserlisten bei der Architektenkammer Niedersachsen (AKNDS) und der Ingenieurkammer Niedersachsen (IngKN) eingetragen sind. Entwurfsverfasser sind bauvorlageberechtigt und können Bauvorlagen für nicht verfahrensfreie Baumaßnahmen unterschreiben. Die Kammern unterstützen das Vorhaben. Hintergrund ist insbesondere der Wunsch nach einer berufsrechtlichen Kontrolle über diesen Personenkreis zugunsten der Qualitätssicherung und des Schutzes der Bauherren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.11.2021

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