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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Land Niedersachsen bringt Vorschläge für Nachjustierungen in den Bundesrat ein

Es ist richtig und notwendig, auch den Wärmesektor möglichst schnell und konsequent zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen zu lassen. Insofern wird die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbundene Initiative der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Die Umstellung im Bereich des Heizens aber muss realistisch ausgestaltet werden und die finanziellen Belastungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter müssen in vertretbaren Grenzen bleiben. Das Land Niedersachsen hat deshalb in der heutigen Sitzung des Bundesrates gemeinsam mit den Nordländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag mit einigen Änderungen zum GEG-Entwurf eingebracht. Der Plenarantrag schlägt insbesondere in den folgenden Punkten Nachjustierungen vor:

Sozialverträgliche Abfederung: Erforderlich ist eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Sie sollte anhand gestaffelter Förderquoten erfolgen, die sich an Einkommen und Vermögen der Förderempfängerinnen und -empfänger orientieren.

Altersgrenze: Die bisher vorgesehen Altersschwelle von 80 Jahren sollte durch eine einfache Härtefallklausel ersetzt werden, die insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt, oder auf eine sachlich begründbare Grenze, wie zum Beispiel das Renteneintrittsalter, abgesenkt werden.

Quartierslösungen: Der Quartiersansatz, mit dem ganze Quartiere bei der Erfüllung von Einsparzielen statt nur einzelner Gebäude in den Blick genommen werden können, sollte im GEG umfassend verankert werden.

Kommunale Wärmeplanung: Vorgeschlagen wird eine bundesweit geltende Verpflichtung für eine kommunale Wärmeplanung unter Berücksichtigung bestehender Länderregelungen sowie die Förderung von perspektivisch auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmenetzen.

Nah- und Fernwärmenetze: Die für eine Anerkennung der Fernwärme aktuell im Gesetzentwurf vorgesehenen Umsetzungsfristen und zu erreichenden Anteile an erneuerbaren Quellen sollten noch einmal auf Angemessenheit überprüft werden. Zumindest bei Vorliegen einer Transformationsplanung sind Übergangsfristen dringend notwendig.

Geothermie: Um die finanziellen Risiken abzumildern, wird die Bundesregierung gebeten, die Förderung von Geothermieprojekten zur kommunalen Wärmeversorgung sowie die Risikoabsicherung dieser Geothermieprojekte zu stärken.

Biomasse und grüne Gase: Insbesondere mit Blick auf ländliche Regionen, wo Biomasse wie Holzpellets oder Biogas sowie perspektivisch auch Wasserstoff zum Heizen genutzt werden können, soll deren Einsatz nicht durch vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert werden. Für die Planungen solcher Netze sollte es vergleichbare Übergangsvorschriften wie bei Wärmenetzen geben.

Zu dem von der Bundesregierung geplanten Umsetzungszeitpunkt heißt es in dem Antrag, dass „im Hinblick auf Lieferengpässe und erforderliche Ressourcen bei Fachhandwerkern weitere Handlungsbedarfe, gerade auch im Hinblick auf Bestandsgebäude, bestehen“.

„Auch beim Heizen müssen wir das Zeitalter der fossilen Brennstoffe möglichst rasch hinter uns lassen und CO2-neutral werden“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Das aber werde nur gelingen mit einem Ansatz der neben der Wärmepumpe auch kommunale Wärmenetze berücksichtigt. Weil: „Die Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Dafür brauchen wir realistische Umsetzungsplanungen und eine soziale Ausgestaltung.“

Der Niedersächsische Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies sagte: „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Bund die Wärmewende realistisch und schnell voran zu bringen und gleichzeitig dabei die soziale Balance zu halten. Das GEG soll kein Verbotsgesetz werden, sondern der Möglichmacher der Wärmewende. Wir sind im engen Austausch mit dem Handwerk, der Bauwirtschaft, den Produzenten von Wärmepumpen und genauso den Wärme- und Energieversorgern. Losgelöst vom Umsetzungszeitpunkt wollen wir so zahlreiche aus unserer Sicht noch nicht ausreichend beantwortete Fragen klären, etwa bei der für die Wärmewende zentralen kommunalen Wärmeplanung.“

Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer sagte: „Zum Erreichen der Klimaziele auch im Gebäudesektor brauchen wir einen schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien und klimaneutrale Wärmenetze. Denn neue Heizungen laufen mindestens 20 Jahre und der Klimawandel wartet nicht. Weiter auf fossile Energien zu setzen wäre aus Gründen des Klimaschutzes und steigender Energiekosten fatal. Daher braucht es sozial gestaffelte Förderprogramme sowie pragmatische Lösungen – auch in Quartieren und ganzen Gemeinden durch kommunale, klimaneutrale Wärmenetze auf der Basis von Geothermie, Abwärme von Biogasanlagen oder Wärmepumpen. Wir wollen daher das Gebäudeenergiegesetz nicht aufhalten oder verhindern, sondern besser machen, damit es wirkt und sozial gerecht ist.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2023

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