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Kosten für die Bundesstraße 212n

Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Die B 212n ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2003 mit dem sogenannten Ökosternchen gekennzeichnet. Der Bedarf ist also durch einen besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eingeschränkt. Die erste landesplanerische Feststellung wurde 1996 wegen grober Mängel verworfen. Der vorgesehene Trassenverlauf wurde in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Teilabschnitt von Huntebrück/Ortsumgehung Berne bis Harmenhausen befindet sich im Bau. Das zweite Raumordnungsverfahren für den zweiten Abschnitt Harmenhausen bis Anschluss A 281 (HB) wurde im April 2009 mit der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Wegen erheblicher Mängel mussten im laufenden Verfahren bereits ergänzende Gutachten erstellt werden.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Stadt Delmenhorst durch den Bau der B 212n mit erheblichem Durchgangsverkehr belastet würde; Durchgangsverkehre in solchem Umfang, dass das BMVBS Anfang 2011 die Landesbehörden aufforderte, die Planungen für eine Westumfahrung von Delmenhorst aufzunehmen und rechtzeitig vor Planfeststellung die Anwendung des § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FStrAbG) zu beantragen. Diese Westumfahrung von Delmenhorst wird genau wie die Vorzugsvariante der B 212n in der von neuen, zusätzlichen Verkehren belasteten Region auf breiter Front abgelehnt.

Die Linienbestimmung für die B 212n Südvariante wird für Mitte 2012 erwartet, das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Delmenhorst soll im Frühjahr mit der Antragskonferenz beginnen. Zusätzlich zu der bisher angedachten Westumfahrung werden nun insgesamt vier Trassen - davon zwei, die östlich von Delmenhorst verlaufen - im Raumordnungsverfahren untersucht.

Der Abschnitt der B 212n auf niedersächsischem Gebiet taucht im Entwurf des Investitionsrahmenplanes 2011 bis 2015 des Bundes nicht auf. Lediglich auf bremischem Gebiet wird von einem zweistreifigen Ausbau bis zur Landesgrenze gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche bestandskräftig planfestgestellten, aber derzeit nicht konkret finanzierbaren Straßenbauprojekte (fehlende Mittelfreigabe des Bundes oder Landes) gibt es in Niedersachsen?
  2. Wie viele der nicht finanzierbaren Straßenbauprojekte sind solche aus dem vordringlichen Bedarf?
  3. Wie hoch waren die bisherigen Planungskosten einschließlich Gutachten etc. für den zweiten Bauabschnitt der B 212n?
  4. Wie hoch sind die noch zu erwartenden Planungskosten für diesen Abschnitt?
  5. Wie hoch sind die kalkulierten Kosten für das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Delmenhorst?
  6. Welche Baukosten wurden für den ersten Bauabschnitt der B 212n mit Huntebrück und Ortsumfahrung Berne bis Harmenhausen kalkuliert?
  7. In welcher Höhe sind Baukosten bisher angefallen?
  8. In welcher Höhe sind weitere Baukosten für diesen Abschnitt bis zur geplanten Fertigstellung zu erwarten?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.04.2012 wie folgt:

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund. Für den Neubau von Bundesfernstraßen bildet das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ die gesetzliche Grundlage.

Im Bedarfsplan ist die Ortsumgehung (OU) Berne im Zuge der B212 dem „Vordringlichen Bedarf“ und die Verlegung der B 212 zwischen Harmenhausen und der A 281 dem „Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zugeordnet. Damit hat der Deutsche Bundestag für die Maßnahmen die prioritäre Dringlichkeit festgelegt und den gesetzlichen Auftrag zur Planung erteilt.

Die Verlegung der B 212 zwischen Huntebrück in Niedersachsen und der A 281 in Bremen ist in drei Abschnitte unterteilt:

  • Huntebrück bis Harmenhausen (L875) (Ortsumgehung Berne)
  • Harmenhausen (L875) bis Landesgrenze Niedersachsen/Bremen
  • Landesgrenze Niedersachsen/Bremen bis A 281
Gemäß § 5 FStrAbG stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan Fünfjahrespläne auf. Der aktuelle Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen 2011 bis 2015 (Stand 15.03.2012) ist Anlage zum Investitionsrahmenplan 2011 - 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Er enthält für Niedersachsen die OU Berne als „Laufendes Vorhaben“ und die Verlegung der B 212 von Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen als „Weiteres wichtiges Vorhaben“. Für Bremen ist die B 212n zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen bis A 281 ebenfalls als „Weiteres wichtiges Vorhaben“ ausgewiesen.

Mit dem Bau von Bedarfsplanmaßnahmen oder mit dem Um- bzw. Ausbau von Bundesfernstraßen mit Kosten > 5 Mio. € kann nach der planungsrechtlichen Absicherung begonnen werden, wenn der Bund das Projekt in den Haushalt eingestellt hat (Aufnahme in den Straßenbauplan).

Um- bzw. Ausbaumaßnahmen von Bundesfernstraßen mit Kosten < 5 Mio. € bedürfen nicht der Freigabe durch den Bund.

Mit dem Bau der OU Berne und der angrenzenden Huntequerung (Erneuerung des Bauwerkes über die Hunte) wurde Mitte 2009 begonnen. Die Bauzeit für die OU Berne ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aktuell bis Ende 2018 disponiert.

Für die Verlegung der B 212 von Harmenhausen (L875) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen hat die Regierungsvertretung Oldenburg das Raumordnungsverfahren im April 2009 abgeschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verlegung der B 212 auf Bremer Gebiet ist von der bremischen Bürgerschaft am 29.09.2009 beschlossen worden.

Für die Trassenführung wurde im Mai 2010 von den Ländern Niedersachsen und Bremen gemeinsam das gesetzlich vorgeschriebene Linienbestimmungsverfahren beim BMVBS beantragt. Es wird davon ausgegangen, dass das BMVBS die Linie der B212n bis Mitte des Jahres 2012 bestimmt.

Das BMVBS hatte im laufenden Linienbestimmungsverfahren für die B212n das Land aufgefordert, Planungen für eine Westumgehung von Delmenhorst aufzunehmen. Das Land hat in Verhandlungen mit dem Bund dafür gesorgt, dass eine umfassende und ergebnisoffene Prüfung aller Varianten vorgenommen wird. Es werden dazu alle geeigneten Linienführungen westlich und östlich von Delmenhorst untersucht. Die Bewertung der Varianten erfolgt danach in einem Raumordnungsverfahren unter Beteiligung der Fachbehörden und der Kommunen sowie nach Anhörung der Öffentlichkeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

In Niedersachsen gibt es zurzeit folgende bestandskräftig planfestgestellte Bedarfsplanmaßnahmen, für die der Bund die Aufnahme in den Straßenbauplan zeitlich noch nicht konkret festgelegt hat:

  • A 33 - Osnabrück/Belm bis Osnabrück/Schinkel
  • B 1 - OU Coppenbrügge/Marienau
  • B 3 - OU Hemmingen (Arnum und Westerfeld)
  • B 51 - OU Belm
  • B 210 - Verlegung südlich Emden
  • B 211 - Mittelort bis Brake (B 212)
  • B 241 - Bollensen bis Volpriehausen
  • B 243 - südl. Bad Sachsa bis Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen

Zu 2.:
Sieben der unter Nr. 1 genannten Maßnahmen sind dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet.

Zu 3.:
Die bisherigen Planungskosten für die Verlegung der B 212 von Harmenhausen (L875) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen betragen rd. 505 T€.

Zu 4.:
Die noch zu erwartenden Planungskosten für die Verlegung der B 212 von Harmenhausen (L875) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen betragen ca. 1.170 T€.

Zu 5.:
Gemäß § 18 NROG werden für Raumordnungsverfahren keine Gebühren erhoben, wenn Gemeinden, Landkreise oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit dem Vorhaben, für welches das Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllen. Dieser Sachverhalt trifft aufgrund des Planungsauftrages des BMVBS an die niedersächsische Straßenbauverwaltung auch für die vorliegende Planung der OU Delmenhorst zu.

Die Kosten für die Linienplanung zur Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren werden auf ca. 465 T€ geschätzt.

Zu 6.:
Für die Huntequerung und die OU Berne wird mit Baukosten in Höhe von rd. 91,2 Mio. € gerechnet. Dazu kommen Grunderwerbskosten in Höhe von rd. 4,3 Mio. €.

Zu 7.:
Bisher sind Baukosten in Höhe von rd. 32,7 Mio. €. angefallen.

Zu 8.:
Die noch zu erwartenden Baukosten betragen nach derzeitiger Berechnung rd. 58,5 Mio. €.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2012

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