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Umfrage des Städte- und Gemeindebundes zur Digitalisierung - Wirtschaftsministerium weist pauschale Kritik zurück

Die heute veröffentlichte Umfrage des niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) unter Städten, Gemeinden und Samtgemeinden zur Digitalisierung ist im Wirtschaftsministerium auf Unverständnis gestoßen. Nach Einschätzung von Digitalisierungsstaatssekretär Stefan Muhle geht diese an der Realität vorbei: “Ohne die Umfrage konkret zu kennen, bin ich doch über die pauschale Kritik des NSGB etwas irritiert. Landkreise und Kommunen, Unternehmen, Verbände und Landesregierung sind seit zwei Jahren in einem intensiven Dialog und treiben die Digitalisierung gemeinsam voran. Der NSGB ist jederzeit willkommen, sich hierbei einzubringen. Der Breitbandausbau hat höchste Priorität in Niedersachsen, wir geben Gas und es geht voran. Wir haben die Gigabitversorgung innerhalb von nur zwei Jahren von einem Prozent auf 39 Prozent gesteigert. Dass die Gemeinden und Samtgemeinden sich ein noch höheres Tempo wünschen, kann ich natürlich verstehen, mir geht es genauso.“

Der erste Landkreis, der im Dezember 2019 von der neuen Landeskofinanzierungsrichtlinie profitiert hat, ist der Landkreis Emsland (Fördersumme: 3,8 Mio. Euro). Die „Richtlinie Giganetzausbau Niedersachsen“ ist mit einer Fördersumme von mehr als 220 Mio. Euro hinterlegt. Staatssekretär Muhle: “Die Nachfrage der Landkreise ist enorm. Bis heute wurden bereits ca. 80 Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 100 Mio. Euro gestellt.“

Darüber hinaus haben weitere Landkreise im Jahr 2019 Förderbescheide unter anderem aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI) erhalten. Hierzu zählen der Landkreis Lüchow- Dannenberg (Fördersumme: 7 Mio. Euro), der Landkreis Friesland (Fördersumme: 2,4 Mio. Euro), der Landkreis Wolfenbüttel (Fördersumme: 2,5 Mio. Euro), der Landkreis Grafschaft Bentheim (Fördersumme: 5 Mio. Euro), der Landkreis Osnabrück (Fördersumme: 5 Mio. Euro) und der Landkreis Hameln-Pyrmont (Fördersumme: 7 Mio. Euro).

Grundsätzlich ist und bleibt der Breitbandausbau natürlich vor allem Aufgabe der miteinander im Wettbewerb stehenden Telekommunikationsunternehmen. Nur da, wo der Markt diese Leistungen nicht in einem ausreichenden Maße erbringt, kann der Staat eingreifen. Aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission ist ein öffentlich geförderter Breitbandausbau nur in einem engen Rahmen möglich, wenn aktuell und innerhalb der nächsten drei Jahre eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s (sog. Aufgreifschwelle) nicht erreicht wird.

Im Bereich der „Graue-Flecken-Förderung“ (Gebiete mit einer Versorgung von mindestens 30 Mbit/s aber weniger als 1 Gbit/s) ist der Bund gerade dabei, Regelungen zu finden. Im Masterplan Digitalisierung hat Niedersachsen dafür weitere 145 Mio. Euro vorgesehen. Diese Maßnahmen sind wichtig, um einen flächendeckenden Gigabit-Ausbau in Niedersachsen bis 2025 zu erreichen

Hintergrund:

2017 lag die Gigabitversorgung von Adressen in Niedersachsen bei 1 Prozent. Im Nov 2019 waren bereits 39 Prozent aller Adressen gigafähig versorgt, darunter 78 Prozent der Schulen, 2 von 3 Krankenhäusern. Im Bereich des Breitbandausbaus befindet sich Niedersachsen auf einem guten 4. Platz im Bereich der Gigabitversorgung unter den Flächenländern. (Quelle: BMVI, Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland; Stand Mitte 2019)


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2020

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Annette Schütz, Pressesprecherin Laura Gosciejewicz

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